Förderung erneuerbarer Energien auf dem EU-Prüfstand

28. April 2014

Nach der um die Jahrhundertwende herrschenden Fördereuphorie für Erneuerbare Energien ist Ernüchterung eingetreten. Die Kosten für die privaten Haushalte sind groß und die Ausnahmen für die Industrie großzügig. Gleichzeitig ist nicht jeder „Ökostrom“ „guter Strom“. Durch die Verbrennung von Nahrungs- und Futtermittel in Biomassekraftwerken ist die Volatilität bei den Rohstoffpreisen gestiegen. Außerdem wurden durch großzügige Betriebsbeihilfen viele nicht-professionelle Stromerzeuger in Investitionen in Biogasanlagen gelockt, die trotz Dauersubventionierung vor dem Konkurs stehen. Aufgrund der großzügigen Ausnahmen hat die Europäische Kommission nun zwei Verfahren wegen unerlaubter Beihilfen gegen Deutschland eröffnet. Für die Zukunft bleibt aber dennoch ein Wettbewerb der Subventionen zu befürchten.

 

In Österreich wurde das Gesamtvolumen für Beihilfen mit 50 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Anders in Deutschland, wo die Kosten explodieren. Kosten, die vor allem die Haushalte schultern müssen, da Großverbraucher von Strom von großzügigen Ausnahmebestimmungen profitieren: Einerseits sind sie von den Netzentgelten befreit, andererseits beteiligen sie sich nur in geringem Ausmaß an der Erneuerbaren Energien-Umlage. Ein Paradox: Gerade diejenigen, die viel Strom verbrauchen und über günstige Großhandelspreise von dem Überangebot an elektrischer Energie profitieren, sind von der Abnahmeverpflichtung und von den Netzentgelten teilweise befreit und beteiligen sich dadurch nur in einem geringen Ausmaß an der Förderung von Ökostrom.

Ein Fördersystem zu Lasten der Haushalte

Der Abnahmepreis für Strom aus Erneuerbaren Energie-Anlagen (EEG-Anlagen) wird in Deutschland für bis zu 20 Jahre garantiert. Die Differenz zwischen Marktpreis und garantiertem Einspeisetarif zahlen die VerbraucherInnen. Ein Durchschnittshaushalt zahlt 2014 rund 220 Euro EEG-Umlage im Jahr, um 34 € mehr als im Jahr zuvor. Im Vergleich dazu erscheint der Beitrag der österreichischen Haushalte mit rund 83 Euro im Jahr 2014 beinahe noch günstig.

Auch die Netzkosten werden im deutschen Stromnetz über den Strompreis an die EndnutzerInnen, VerbraucherInnen oder die Unternehmen weitergegeben. Das Nettonetzentgelt macht etwa 20% des Haushaltsstrompreises aus. Seit 2011 können stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden – auch rückwirkend. Die Entlastung der stromintensiven Unternehmen für 2011 wurde auf 440 Millionen Euro geschätzt, für 2012 auf circa 1 Milliarde Euro. Die dadurch entstehenden Einnahmenausfälle werden durch Umwälzung auf die Haushalte ausgeglichen.

Seit 2002 flossen rund 120 Milliarden Euro an Vergütungen für deutsche „Ökoenergie“-Anlagen. Gleichzeitig verabschiedeten sich bestimmte Sektoren der Industrie weitgehend aus der Finanzierung des Fördersystems.

Die EU-Kommission eröffnet gegen die Industrie-Ausnahmen Beihilfeverfahren

Schlüsselfrage in den Verfahren betreffend Netzentgeltbefreiung und Industriedeckel ist, ob bei diesen Umlagebefreiungen staatliche Mittel involviert sind. Denn in seiner – ebenfalls das deutsche Ökostromsystem betreffenden – Entscheidung Preussen-Elektra von 2001 entschied der EuGH, dass allein die gesetzlich normierte Abnahmeverpflichtung von Ökostrom keine staatlichen Mittel involviert. Die EU-Kommission kommt hingegen bei beiden Verfahrenseröffnungen zu dem Schluss, dass aufgrund wesentlicher Änderungen der Förderregime nunmehr staatliche Mittel involviert sind.

Die Teilbefreiung von der Umlage für stromintensive Unternehmen steht nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit einem Verbrauch von mindestens 1 GWh/a offen, deren Stromkosten 14 % ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. Dadurch werden vor allem die Papier-, Zement- und Stahlindustrie begünstigt, während andere Unternehmen nicht von dieser Ausnahme profitieren.

Auch das „Grünstromprivileg“ könnte eine diskriminierende Abgabe darstellen. Die Teilbefreiung von der EEG-Umlage wird nur gewährt, wenn die von einem Lieferanten gelieferte Strommenge zu mindestens 50 % aus inländischen Kraftwerken stammt, die erneuerbare Energie nutzen und seit höchstens 20 Jahren in Betrieb sind. Dies könnte eine Diskriminierung zwischen inländischem und importiertem erneuerbarem Strom aus vergleichbaren Anlagen bewirken.

Werden die Industrieausnahmen untersagt, so hat dies im schlimmsten Fall die Konsequenz, dass die betroffenen Unternehmen die EEG-Umlage und Netzentgelt rückwirkend bezahlen müssen.

Die Privilegien für die Industrie werden nun langfristig festgeschrieben

Da es um große Summen geht und die Entscheidung der EU-Kommission noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, hat das deutsche Bundeswirtschaftsministerium bereits am 7.März 2013 einen Entwurf zur Neuregelung der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, für stromintensive VerbraucherInnen ein von Verbrauch und Benutzungsstundenzahl abhängiges gestaffeltes Netzentgelt einzuführen und so eine angemessene Beteiligung auch dieser Netznutzer an den Gesamtkosten herbeizuführen.

Die Verfahrenseröffnung zum Erneuerbaren Energien Gesetz ließ für die deutschen Haushalte zunächst Hoffnung aufkommen, dass Großverbraucher in angemessener Weise in die Finanzierung der Erneuerbaren Energien-Produktion mit einbezogen werden. Mit den neuen EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020  hat sich diese zerschlagen. Im Annex 3 und 5 sind umfangreiche Listen praktisch aller Wirtschaftssektoren enthalten, für die Mitgliedstaaten wegen ihrer Exporttätigkeit Ausnahmen von Umlagen zur Förderung Erneuerbarer Energien vorsehen können. Somit können in Zukunft Mitgliedstaaten individuell Großverbrauchern von Strom großzügige Ausnahmen bei der Abnahme von Erneuerbarer Energie und deren Förderung gewähren.

Dies ist sehr enttäuschend: Aus europäischer Sicht wäre es wichtig gewesen, eine harmonisierte Lösung zu finden und die einseitige Belastung der HaushaltskundInnen zur Förderung Erneuerbarer Energien zu beenden. Diese Chance ist bis 2020 vertan. Willkommen beim EU-Wettbewerb der Subventionen!

Dieser Beitrag erschien auch in den „wirtschaftspolitik-standpunkten 1/2014“, die sie hier nachlesen und abonnieren können.