Studieren in der Corona-Krise

22. Mai 2020

Im Zuge der Corona-Krise wurden ab Mitte März die Hochschulen geschlossen. Studierende und Lehrende mussten sich sehr rasch auf die Umstellung des kompletten Lehrbetriebs auf „Distance Learning“ einstellen. Nicht überall ging das problemlos vonstatten. Die Voraussetzungen (nur teilweise bestehende E-Learning-Angebote und Vorerfahrungen etc.) und Rahmenbedingungen (technische Ausstattung etc.) waren sehr unterschiedlich. Viele Studierende sind nun mit Planungsunsicherheiten bezüglich Abschlussprüfungen, Praktika etc. sowie Geld- und Jobsorgen belastet – ein Situationsbericht.

Rechtsänderungen im Eiltempo

Nach dem Lockdown der Hochschulen gab es bis Mitte Mai im Eilverfahren mehrere Änderungen im Hochschulrecht auf Basis des COVID-19-Hochschulgesetzes. Diese betreffen insbesondere die Umstellung des Lehrbetriebes auf „Distance Learning“, die Organisation und Durchführung von Prüfungen und Aufnahmeverfahren sowie Änderungen im Bereich der Studienförderung.

Vorweg das Positive: Für die Studierenden sind die beschlossenen Regelungen in Bezug auf die Studienbeihilfe und Familienbeihilfe als durchaus erfreulich zu bezeichnen. In beiden Bereichen wurde das sogenannte „neutrale Semester“ eingeführt, die Fristen für die Bezugsdauer und das Erbringen von Leistungsnachweisen sowie die Altersgrenzen wurden dabei verlängert. Wichtige Maßnahmen, um insbesondere sozial benachteiligte Studierende, die auf den Bezug von Studienbeihilfe angewiesen sind, nicht noch weiter zu belasten.

Wie geht es den Studierenden mit dem „Distance Learning“?

Zur Arbeiterkammer und zur HochschülerInnenschaft kommen vermehrt Anfragen und Beschwerden von Studierenden. Sie machen sich Sorgen, weil Prüfungen bis September verschoben werden, der Prüfungsablauf völlig unklar ist oder die Kommunikation mit den Lehrenden nicht klappt.

Die Lage der Studierenden war/ist auch Thema mehrerer Erhebungen seit Beginn der Corona-Krise. So wurde von Dr. Peter Hajek im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vom 8. bis 15. April 2020 eine Online-Befragung von etwas mehr als 500 ausgewählten Studierenden durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen insbesondere auf, dass etwa ein Drittel der befragten Studierenden die Umstellung des Lehrbetriebs als (eher) schlecht beurteilt. Ähnliches ergibt eine Studie mit dem Titel „Lernen unter COVID-19-Bedingungen“ des Instituts für Psychologie der Universität Wien unter Leitung von Prof.in Christiane Spiel: In mehreren Etappen werden Studierende dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Erste publizierte Zwischenergebnisse (ca. 2.600 Studierende) von Anfang Mai zeigen, dass nur 7 Prozent der Studierenden bei der Bewältigung des Studiums im Home-Learning sehr oder ziemlich erfolgreich sind. Auch die Zeit für studienbezogene Aktivitäten sank deutlich – von 32 auf 24 Stunden. Neue Ergebnisse sollen im Juni vorliegen.

Mehr Geld- und Jobsorgen

Ein weiterer Problempunkt mit zahlreichen Anfragen und Beschwerden betrifft das Thema Beruf und Finanzen – vor allem bei berufstätigen Studierenden, die ihren Job verloren haben. Sie arbeiteten vielfach in Aushilfsjobs in der Gastronomie im Bereich der Geringfügigkeit, aber auch in freien Dienstverträgen oder Werkverträgen, bei denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und die auch nicht von der Kurzarbeitsregelung erfasst sind. Probleme ergeben sich im Einzelfall auch durch den Wegfall der Krankenversicherung.

Das Ausmaß der finanziellen Belastung zeigt die Befragung des BMBWF. Sie hat ergeben, dass seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie etwa ein Drittel der Befragten mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft. Das ist kein Wunder, denn das Ausmaß der Berufstätigkeit der befragten Studierenden ist deutlich gesunken – von durchschnittlich 17,3 Stunden auf 11,4 Stunden.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Die Arbeiterkammer hat in der ersten Maihälfte eine Online-Befragung auf ihrem Blog „Arbeiten und Studieren“ durchgeführt. Diese fokussiert auf die Situation berufstätiger Studierender und zeigt ebenfalls deutlich, dass die aktuelle Situation für diese Gruppe große Probleme schafft. Etwa die Hälfte der rund 500 teilnehmenden Studierenden gab an, dass sie seit Ausbruch der Corona-Krise weniger oder gar nicht mehr arbeitet, als Gründe werden häufig der Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit genannt. Viele Studierende beklagen auch, dass ihnen als freie DienstnehmerInnen die Aufträge weggefallen sind. Ebenfalls etwa die Hälfte der Befragten berichtet, dass ihre finanzielle Situation schlechter geworden ist.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Die Hochschulen versuchen jetzt schrittweise, den Präsenzbetrieb wiederherzustellen. Dennoch ist klar: Ein „normales“ Studieren mit Planungssicherheit wird in diesem Studienjahr wohl kaum mehr möglich sein. Im Hinblick auf die soziale Dimension muss nun besonders darauf geachtet werden, dass durch die Corona-Krise nicht sozial schwächere Studierende, die auf finanzielle Unterstützungen angewiesen sind, aus dem Hochschulsystem fallen und dadurch die ohnehin bestehende soziale Schieflage noch verstärkt wird.

Ein offenes Problem sind in diesem Zusammenhang Studiengebühren. Diese sind an Universitäten dann fällig, wenn man mehr als die vorgesehene Studiendauer plus zwei Toleranzsemester braucht. Negativ betroffen sind vor allem jene, die sich kein Vollzeitstudium leisten können und arbeiten müssen. Der frühere Erlassgrund „Berufstätigkeit“ gilt leider seit dem Wintersemester 2018/19 nicht mehr. Zu befürchten ist nun, dass viele Studierende diese Toleranzzeit aufgrund des eingeschränkten Lehr- und Prüfungsbetriebs „unverschuldet“ überschreiten werden. Die Befragung der Arbeiterkammer unterstreicht, dass nur 12 Prozent der befragten Uni-Studierenden, die Studiengebühren zahlen müssen, dies aktuell gerechtfertigt finden. 32 Prozent von ihnen lehnen Studiengebühren generell ab, knapp 56 Prozent finden es in der momentanen Situation nicht in Ordnung.

Weitere Erleichterungen notwendig

Um diese Studierenden zumindest etwas zu entlasten, sind aktuell rasch umsetzbare Maßnahmen angezeigt: Das sogenannte „neutrale Semester“ sollte auch im Hinblick auf die Studiengebühren für jene, die länger für ihr Studium brauchen, eingeführt werden. Darüber hinaus muss der Erlassgrund „Berufstätigkeit“ wieder gewährt werden. Zudem sollte als erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform der Studienförderung die Zuverdienstgrenze schon heuer auf zumindest 12.000 Euro angehoben werden. So könnten Studierenden, die sich nun verstärkt etwa in systemrelevanten Bereichen engagieren, Nachteile erspart werden.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung