Weltweiter Gedenktag: Corona-Tod am Arbeitsplatz?

28. April 2020

Am 28. April denken wir dieses Jahr an all jene, die sich am Arbeitsplatz infiziert haben und dann am Corona-Virus verstorben sind – oder auch schwer erkrankt. Es ist der Workers‘ Memorial Day, ein internationaler Tag des Gedenkens an LohnarbeiterInnen, die aufgrund von Arbeit getötet, verstümmelt beziehungsweise verletzt wurden oder erkrankt sind.

Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie zeigt uns, wie verletzlich wir angesichts einer Pandemie sind und wie verheerend die Effekte auf Gesundheit, Leben, Gesellschaft und Wirtschaft sind.

An Corona gestorben – arbeitsbedingt?

Der europäische Gewerkschaftsbund bringt es auf den Punkt: Die aktuelle Situation demonstriert klar und deutlich, wie wichtig der Schutz der ArbeitnehmerInnen (und aller Menschen) vor Erkrankungen ist, speziell am Arbeitsplatz, einem Ort, an dem ArbeitnehmerInnen viel Zeit verbringen. Die Anzahl Erkrankter und Verstorbener weltweit, in Europa und in Österreich verfolgt uns seit Wochen in den Medien.

Die derzeitige Krise zeigt auch, wie wichtig Investitionen in öffentliche Gesundheitsversorgung, in gute Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen und andere „an der Front“ sind. Sie zeigt die Notwendigkeit einer guten Krankengeldregelung und anderer Leistungen zum Schutz des Einkommens und der Arbeitsplätze, so z. B. der Kurzarbeitsregelung.

Keiner soll durch Arbeit sterben!

KrankenpflegerInnen, medizinisches Personal und andere, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten inklusive Reinigungspersonal, sind Mehrfachbelastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Das sind biologische (z. B. Viren), chemische (z. B. zahlreiche krebserzeugende Substanzen, die im medizinischen Setting verwendet werden oder gefährliche Medikamente), physikalische (z. B. durch Maschinenlärm, Strahlung, Sturz und Fall), ergonomische (z. B. Heben schwerer Lasten) und psychologische Risiken (z. B. durch die Intensität und Emotionen am Arbeitsplatz und durch Schichtarbeit).

Stark exponierte Berufsgruppen

Viele weitere ArbeitnehmerInnen sind einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt, z. B. PflegerInnen, Lehrpersonal, VerkäuferInnen, ArbeitnehmerInnen bei der Müllabfuhr, im Transport, im Gastronomiebereich sowie Kuriere und LieferantInnen. Sie sind unter denen, die dieser Krankheit besonders ausgesetzt sind.

Viele dieser Menschen arbeiten körperlich nahe bei anderen: Dabei riskieren sie sowohl, sich mit der Krankheit anzustecken, als auch sie zu verbreiten. Einige verliehene und prekäre Arbeitskräfte leben und reisen in enger Nähe zu ihren KollegInnen. Viele haben auch prekäre Arbeitsbedingungen, sind niedrig bezahlt und haben keine Möglichkeit, in Krankenstand zu gehen – weil sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder es sich nicht leisten können, den Arbeitsplatz zu verlieren: Wenn sie krank arbeiten gehen, setzen sie sich und andere einem hohen Risiko aus.

Gerade jetzt: Schutzmaßnahmen einhalten

Es ist absolut notwendig, dass alle bestehenden ArbeitnehmerInnenschutzgesetze und Verordnungen für ArbeitnehmerInnen, aber besonders diese Menschen gänzlich und sachgemäß implementiert werden, unter Einbezug der Sozialpartner. Es ist auch essenziell, nochmals durchzudenken, ob bestehende Schutzvorschriften adäquat für den Umgang mit Risiken wie dem Corona-Virus sind. Es ist klar, dass manche ArbeitnehmerInnen, darunter solche im Gesundheitswesen zum Beispiel oft keine passende persönliche Schutzausrüstung hatten. Investitionen in ArbeitnehmerInnenschutz-Ausstattung und Diskussionen am Arbeitsplatz über die Anwendung von Maßnahmen im ArbeitnehmerInnenschutz muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Unser Gesundheitswesen – auf solidem Fundament?

Das Gesundheitswesen in Europa wurde in einigen Staaten vom Corona-Virus ans absolute Limit gebracht. Bis jetzt gab es in Österreich genügend Beatmungsgeräte, sodass das Krankenhauspersonal nicht wie in Italien entscheiden musste, wem es diese lebenserhaltende Maßnahme zukommen lassen kann. Dennoch wurden in Österreich z. B. Chemotherapien ausgesetzt und Operationen für KrebspatientInnen verschoben.

Für die behandelnden ÄrztInnen eine psychisch belastende Situation, für die betroffenen PatientInnen eine möglicherweise fatale Entwicklung.

Die Fähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens zur Bewältigung der Corona-Krise wurde durch Personalknappheit und mangelhafte Ausrüstung am Arbeitsplatz sowie straffe Budgets im Gesundheitsbereich nicht gerade gestärkt. Österreich steht im EU-weiten Vergleich bei der Zahl an Intensiv- und Akutbetten noch gut da. In den Ländern, in denen in diesem Bereich gespart und viel privatisiert wurde, müssen an COVID-19 erkrankte Menschen den Preis bezahlen, wenn kein Bett frei ist.

Die OECD streicht die Bedeutung öffentlicher Gesundheitsausgaben und die Bedeutung von Investitionen in ihrem aktuellen Bericht zu Antworten auf das Virus hervor. Gewerkschaften rufen zu verstärktem Investment in die öffentliche Gesundheitsversorgung auf, nicht nur während der Krise, sondern auch danach, um die Fähigkeit des Gesundheitswesens, mit derartigen Notfällen umzugehen, zur stärken.

Die Coronavirus-Krise mündete in zeitweiligen Maßnahmen zur Verlängerung des Krankengeldes sowie Leistungen zur Abfederung von Härtefällen bei Menschen, die sonst kein Anrecht darauf haben, wie Plattform-ArbeiterInnen. Das zeigt, dass hier langfristigere Probleme bestehen, die gelöst werden müssen: Im Krankheitsfall, fordert der EGB, sollte jeder finanzielle Unterstützung bekommen. Und adäquate Maßnahmen zum Schutz für Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsleben!

Weltweite Organisationen

Die Internationale Arbeitsorganisation feierte letztes Jahr ihr 100-jähriges Jubiläum. Für ihre 187 Mitgliedsstaaten setzt die UN-Agentur Arbeitsstandards. Diese gehen auf ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ein, so aktuell eine Maßnahmen-Checkliste zu Vorbeugung und Verringerung von COVID-19 am Arbeitsplatz.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet in ihrer Leitlinie für die Risikovorbeugung Möglichkeiten zum Händewaschen und Pläne für den Fall der Erkrankung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers als relevant. Die WHO sieht besonders bei Events und Dienstreisen Präventionsbedarf.

Europäische Institutionen

Die EU-OSHA nähert sich dem COVID-19-Thema durch einen Animationsfilm, der zum Händewaschen animieren möchte.

Das europäische Zentrum für Krankheitenprävention und -kontrolle (ECDC) liefert eine immer wieder aktualisierte Risikobeurteilung zur COVID-19-Lage.

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Über die Grenzen ins Nachbarland schauen wir gerne auf der Suche nach guten praktischen Lösungen. Der deutsche Standard für ArbeitnehmerInnenschutz versucht es mit einer Grafik: Die deutschen Top-10 starten mit „Arbeitsschutz gilt“! Das dürfen wir in der aktuellen Situation nicht vergessen. Sie schließen mit dem Appell: „Maßnahmen aktiv kommunizieren!“ Das gilt im ArbeitnehmerInnenschutz immer, jedoch besonders in neuartigen Situationen.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

In seinem Positionspapier zu COVID-19 streicht der DGB eine umfassende Gefährdungsbeurteilung hervor und betont, wie essenziell ausreichende Schutzausrüstung im Gesundheitsbereich ist.

Die Situation in Österreich

Am 29. Jänner kamen die ersten Anfragen aus dem Verkehrsbereich. Sie drehten sich darum, ob Mund-Nasen-Schutz nur die Passagiere schützt. Wichtig zu beachten: MNS-Masken und Handschuhe können die ArbeitnehmerInnen in falscher Sicherheit wiegen. Immer wenn die Maske gerichtet wird, greift man sich ins Gesicht. Daher braucht es Schulung für Hygienemaßnahmen.

Auf der Seite der AGES finden sich informative Videos, die Sicherheit zu Hygienestandards am Arbeitsplatz liefern, z. B.: Wie reinige ich meine Stoffmaske?

Sozialpartnervereinbarung

Für exponierte Arbeitsplätze wie im Supermarkt wurden Maßnahmen in einer Sozialpartnervereinbarung festgelegt. In einem neuen Erlass schreibt das Gesundheitsministerium Desinfektionsmittel, Handschuhe und ausreichend Abstand vor.

Die Arbeitsinspektion, seit Kurzem im Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend angesiedelt, veröffentlicht Lösungen aus der Praxis zum besseren Verständnis.

Für eine weitere Sozialpartnervereinbarung gibt es eine Checkliste mit Maßnahmen für die Baubranche von der Allgemeinen Unfallversicherung. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Risikogruppen und das Einhalten des Mindestabstands, auch beim Transport. Und: Was macht man, wenn dieser unterschritten wird? Wichtig: Reduktion der anwesenden Personen und Hygienemaßnahmen!

Nächste Phase: Wie fahren wir unseren Betrieb wieder hoch?

Die EU-OSHA hat für die Europäische Kommission einen Leitfaden für die sichere Rückkehr zum Arbeitsplatz erstellt. Letzte Woche wurde er veröffentlicht, da die ersten Lockerungsmaßnahmen in vielen EU-Ländern gestartet sind. Wichtig für den EGB: die Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen und ihrer VertreterInnen (seien es BetriebsrätInnen oder Sicherheitsvertrauenspersonen).

Mehrsprachigkeit berücksichtigen

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Was ist jetzt wichtig?

Die neue Gefahrensituation muss erhoben werden durch die ArbeitgeberInnen, unterstützt durch ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte! Maßnahmen werden erstellt und umgesetzt.

Und das alles unbedingt mit Beteiligung der ArbeitnehmerInnen. Denn sie sind die ExpertInnen für ihren Arbeitsplatz. Egal, ob es Corona betrifft oder ein anderes Thema. Denn die nächste Herausforderung kommt bestimmt.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung