Am 28. April denken wir dieses Jahr an all jene, die sich am Arbeitsplatz infiziert haben und dann am Corona-Virus verstorben sind – oder auch schwer erkrankt. Es ist der Workers‘ Memorial Day, ein internationaler Tag des Gedenkens an LohnarbeiterInnen, die aufgrund von Arbeit getötet, verstümmelt beziehungsweise verletzt wurden oder erkrankt sind.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie zeigt uns, wie verletzlich wir angesichts einer Pandemie sind und wie verheerend die Effekte auf Gesundheit, Leben, Gesellschaft und Wirtschaft sind.
An Corona gestorben – arbeitsbedingt?
Der europäische Gewerkschaftsbund bringt es auf den Punkt: Die aktuelle Situation demonstriert klar und deutlich, wie wichtig der Schutz der ArbeitnehmerInnen (und aller Menschen) vor Erkrankungen ist, speziell am Arbeitsplatz, einem Ort, an dem ArbeitnehmerInnen viel Zeit verbringen. Die Anzahl Erkrankter und Verstorbener weltweit, in Europa und in Österreich verfolgt uns seit Wochen in den Medien.
Die derzeitige Krise zeigt auch, wie wichtig Investitionen in öffentliche Gesundheitsversorgung, in gute Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen und andere „an der Front“ sind. Sie zeigt die Notwendigkeit einer guten Krankengeldregelung und anderer Leistungen zum Schutz des Einkommens und der Arbeitsplätze, so z. B. der Kurzarbeitsregelung.
Keiner soll durch Arbeit sterben!
KrankenpflegerInnen, medizinisches Personal und andere, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten inklusive Reinigungspersonal, sind Mehrfachbelastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Das sind biologische (z. B. Viren), chemische (z. B. zahlreiche krebserzeugende Substanzen, die im medizinischen Setting verwendet werden oder gefährliche Medikamente), physikalische (z. B. durch Maschinenlärm, Strahlung, Sturz und Fall), ergonomische (z. B. Heben schwerer Lasten) und psychologischeRisiken (z. B. durch die Intensität und Emotionen am Arbeitsplatz und durch Schichtarbeit).
Stark exponierte Berufsgruppen
Viele weitere ArbeitnehmerInnen sind einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt, z. B. PflegerInnen, Lehrpersonal, VerkäuferInnen, ArbeitnehmerInnen bei der Müllabfuhr, im Transport, im Gastronomiebereich sowie Kuriere und LieferantInnen. Sie sind unter denen, die dieser Krankheit besonders ausgesetzt sind.
Viele dieser Menschen arbeiten körperlich nahe bei anderen: Dabei riskieren sie sowohl, sich mit der Krankheit anzustecken, als auch sie zu verbreiten. Einige verliehene und prekäre Arbeitskräfte leben und reisen in enger Nähe zu ihren KollegInnen. Viele haben auch prekäre Arbeitsbedingungen, sind niedrig bezahlt und haben keine Möglichkeit, in Krankenstand zu gehen – weil sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder es sich nicht leisten können, den Arbeitsplatz zu verlieren: Wenn sie krank arbeiten gehen, setzen sie sich und andere einem hohen Risiko aus.
Gerade jetzt: Schutzmaßnahmen einhalten
Es ist absolut notwendig, dass alle bestehenden ArbeitnehmerInnenschutzgesetze und Verordnungen für ArbeitnehmerInnen, aber besonders diese Menschen gänzlich und sachgemäß implementiert werden, unter Einbezug der Sozialpartner. Es ist auch essenziell, nochmals durchzudenken, ob bestehende Schutzvorschriften adäquat für den Umgang mit Risiken wie dem Corona-Virus sind. Es ist klar, dass manche ArbeitnehmerInnen, darunter solche im Gesundheitswesen zum Beispiel oft keine passende persönliche Schutzausrüstung hatten. Investitionen in ArbeitnehmerInnenschutz-Ausstattung und Diskussionen am Arbeitsplatz über die Anwendung von Maßnahmen im ArbeitnehmerInnenschutz muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.