Es ist unklar, ob StammarbeiterInnen LeiharbeiterInnen als Bedrohung oder als Absicherung wahrnehmen. Während es aus unternehmerischer Sicht durchaus Kalkül sein kann auf Leiharbeit und andere Formen der Auslagerung zurückzugreifen, um Kollektivgefühle zu unterbinden und zudem betriebliche Mitbestimmung zu schwächen, kann der Betriebsrat die Spielregeln der Leiharbeit und somit ihre Auswirkung auf die StammarbeiterInnen mitgestalten. In einer Studie, die dem vorliegenden Blogbeitrag zugrunde liegt, wurden Betriebsratsmitglieder zu den Faktoren, die auf die Position von LeiharbeiterInnen innerhalb der Belegschaft einwirken, befragt. Rahmenbedingungen sollten bestmöglich gestaltet werden, um den Grundstein für Solidarität in einer gemischten Belegschaft zu legen.
LeiharbeiterInnen – mehrfach verletzlich in der Krise
Spätestens seit der Corona-Pandemie wurde erneut sichtbar, dass im Bereich der Leiharbeit nicht eitel Wonne herrscht: Im Krisenjahr 2020 gab es bei den Arbeitslosen aus der Arbeitskräfteüberlasserbranche einen Zuwachs von 26,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Zudem waren LeiharbeiterInnen in den Schlagzeilen in Zusammenhang mit Corona-Clustern in deutschen Schlachthöfen und österreichischen Logistikzentren. Das legt eine zweite Vulnerabilität dieser Gruppe offen: nämlich ein höheres Risiko, im Zuge der Zeitarbeit an dem COVID-19-Virus zu erkranken, da die Arbeitsbedingungen und der ArbeitnehmerInnenschutz vielfach unzureichend sind. Prinzipiell müsste der Beschäftigerbetrieb dem Leihpersonal dieselben Bedingungen wie der Stammbelegschaft bieten.