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Besonders belastend wird die körperliche Arbeitsbeanspruchung erlebt. 66 Prozent der über 45-jährigen Reinigungskräfte können sich nicht vorstellen, ihre Arbeit bis zur Pension auszuüben. Hinsichtlich der Zufriedenheit mit der sozialen Position und ihren Rechten als Arbeitnehmer:innen weisen Reinigungskräfte die geringste Zufriedenheit auf.
Fachwissen und Leistung bleiben oft unerkannt
Dabei gibt es eine große Diskrepanz zwischen Anerkennung und Know-how. Vielfach bleibt unbemerkt, dass in diesem Bereich wahre Profis am Werk sind – auch dass es sich um einen Lehrberuf handelt, wo Materialkunde und die dementsprechende Reinigung und Pflege der verwendeten und verbauten Materialien gelernt wird, wissen viele nicht.
Reinigungsarbeit ist unerlässlich und systemrelevant. Wo immer wir uns aufhalten, am Arbeitsplatz oder wenn wir öffentliche Einrichtungen oder Geschäfte nutzen: Sauberkeit wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. In Banken, bei der Polizei und in Gerichten, in Kindergärten und Schulen, im Handel, in Spitälern und Pflegeheimen, in der Produktion, in Sport- oder Verkehrseinrichtungen – überall sind Reinigungskräfte am Werk.
Doch wenn diese Arbeit so relevant für die Gesellschaft, für alle anderen Menschen im öffentlichen Bereich ist, warum wird dann nach wie vor die Reinigungsdienstleistung zum Billigstpreis ausgelagert? Warum verdienen die zumeist weiblichen Kolleg:innen nicht einmal 10 Euro brutto pro Stunde?
Prekäre Arbeit durch Auslagerungen
Dass es sich um ausgelagerte Dienstleistungen handelt, spielt dabei keine unerhebliche Rolle. Auslagerungen bringen den Unternehmen Vorteile, sie sind aber auch ein Verstärker von prekären Arbeitsbedingungen wie die Sozialwissenschafterin Karin Sardadvar aufgezeigt hat. In den letzten Jahrzehnten haben sich Unternehmen vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentriert und Arbeitsbereiche outgesourct, die nicht als zentral für das Unternehmen definiert wurden. Massiv davon betroffen war die Büroreinigung. In Österreich liegt der Anteil von ausgelagerten Reinigungsdienstleistungen mit mehr als 80 Prozent im europäischen Vergleich besonders hoch, nur mehr zu einem Fünftel wird Reinigung inhouse durch eigenes Personal in Unternehmen erbracht.
Damit fällt auch die personelle Verantwortung für die Auftraggeber:innen weg, im Wettbewerb zwischen Reinigungsunternehmen wird der günstigste Anbieter mit der Diensterbringung beauftragt. Das erzeugt bei den Reinigungsunternehmen Druck, bei den Lohnkosten zu sparen. Die beauftragenden Unternehmen können die Kosten als Sachkosten statt Personalkosten verbuchen.
Fremd in der Firma
Die Kehrseite der Auslagerung betrifft die Reinigungskräfte selbst. Aus Arbeitskolleg:innen wurden Beschäftigte bei Fremdfirmen. Obwohl sie jeden Tag vor Ort sind, zählen sie nicht zur Unternehmensbelegschaft, ihre Namen sind nicht bekannt, sie sind nicht bei Betriebsfeiern dabei, sie werden nicht in die Weiterbildung oder Veränderungsprozesse im Unternehmen eingebunden. Ihr Betriebsrat ist nicht am Arbeitsort. Sprich: An ihrem regelmäßigen Arbeitsort gehören sie nicht dazu.
Wird das System der Auftragsvergabe genauer betrachtet, so zeigt sich, dass hier nach wie vor der Preis und nicht die Qualität oder die tatsächliche Leistungserbringung zählt. Auftraggeber und Auftragnehmer bestimmen das Ausmaß der Dienstleistung, aber die Arbeitnehmer:innen auf beiden Seiten sind vielfach die Leidtragenden, da oft nicht nach dem tatsächlichen Bedarf beauftragt wird. Die Arbeitnehmer:innen der beauftragenden Unternehmen erhalten so oft nicht die erwartete Reinigung (etwa Häufigkeit der Intervalle oder Zusatzdienste wie das Abräumen der Bürotische). Die Reinigungskraft befindet sich im Zwiespalt zwischen Auftrag und Erwartung und erbringt dann doch oft zusätzliche Leistungen. Viele Reinigungskräfte tun das, obwohl die Zeit nicht bezahlt wird, weil sie den Bedarf sehen und weil es ihnen um Anerkennung, Wertschätzung für ihre Arbeit und um persönliche Ansprache geht. Durch die Auslagerung hat sich die Arbeit zudem stärker auf die Randzeiten verschoben. Unternehmen kaufen eine Dienstleistung zu, die verrichtet werden soll, ohne dass jemand gestört wird – also vor und nach den regulären Bürozeiten.
Was sich ändern muss: Arbeitszeiten, Bezahlung und Schutz der Gesundheit
Die Dienstleistung von Reinigungskräften sollte zu regulären Zeiten und nicht an Tagesrandzeiten liegen. Dadurch ist das Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln – vor allem in ländlichen Gebieten – oft nicht möglich. Auch die Betreuung der Kinder vor Schulbeginn wird – bei Arbeitsbeginn um 6 Uhr – zur Mammutaufgabe. Eine Verschiebung zu regulären Arbeitszeiten würde den Beschäftigten also Vorteile bringen, die für viele von uns selbstverständlich sind.
Der Stundensatz von nicht einmal 10 Euro brutto ist zu niedrig. Die Bezahlung müsste längst wesentlich höher sein, damit auch Reinigungskräfte eigenständig und unabhängig leben können und dies auch noch in der Pension. Wichtig ist ein Bezahlungssystem nach Ausbildungsstufe, mit besseren Verdienst- und Karrieremöglichkeiten.
Im Gesundheitsbereich braucht es eine Gleichbehandlung bei der Infektionszulage: Wie für das Eigenpersonal in der Spitalsreinigung sollte es auch eine Infektionszulage in der Spitalsreinigung geben. Denn die Reinigungskräfte sind den gleichen Gefahren ausgesetzt.
Notwendig ist auch eine Entlastung bei den Arbeitsbedingungen, sodass auch die Beschäftigung bis zur Pension möglich ist. Es braucht Erholungsphasen für die körperlich anstrengende Arbeit mit einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden in der Woche und mehr Erholungsurlaub. Zudem sollte der Zugang zu Altersteilzeit ermöglicht werden, der den Beschäftigten in der Reinigung de facto verwehrt ist.
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