Lohn- und Sozialdumping bleibt ein Problem – besonders für die Baubranche

17. April 2020

Angesichts der aktuellen Corona-Krise steht die Baubranche vor weitreichenden wirtschaftlichen Problemen mit noch nicht abschätzbaren Folgen. Das trifft die Beschäftigten in einem Sektor hart, der bereits seit Längerem mit großen Herausforderungen konfrontiert ist: Die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping ist am Bau besonders hoch. Eine aktuelle Studie stellt Daten und Beispiele zu Unterentlohnung und anderen Dumpingpraktiken zusammen und zeigt auf, welche Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ergriffen werden sollten.

Lohn- und Sozialdumping am österreichischen Arbeitsmarkt

Wie brisant das Thema Lohn- und Sozialdumping in Österreich nach wie vor ist, zeigt eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts L&R Sozialforschung anhand empirischer Belege. So zeigen Daten für alle EU-Länder für den Zeitraum 2017, dass Österreich im europaweiten Vergleich beim Thema Entsendung von Arbeitskräften aus dem Ausland an dritter Stelle hinter den um vieles wirtschaftsstärkeren Staaten Deutschland und Frankreich liegt. Fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich wird allerdings in jenen Fällen verhindert, in denen Betriebe die in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Löhne nicht einhalten. Seit der Arbeitsmarktöffnung in Österreich am 1. Mai 2011 für acht der 2004 der EU beigetretenen Staaten – Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Polen, Estland, Lettland und Litauen – wurden mehr als 4.600 rechtskräftige Bestrafungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verhängt. Von den ausländischen Betrieben betreffen die meisten rechtskräftigen Entscheidungen die Sitzstaaten Slowenien, Ungarn und die Slowakei.

Unterentlohnung am Bau in der Praxis

Besonders betroffen von Unterentlohnung ist die Baubranche. Wie sich Lohndumping am Bau in der Praxis abspielt, zeigt etwa das folgende Beispiel: Bei einer Baustellenkontrolle im niederösterreichischen Velm-Götzendorf im Mai 2018 trafen MitarbeiterInnen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskassa (BUAK) auf zwei Arbeitnehmer eines ungarischen Unternehmens, die Fassadenarbeiten durchführten. Da keinerlei Lohnunterlagen vorlagen, nahmen die PrüferInnen der BUAK die Angaben der Arbeitnehmer auf. Einer der beiden wurde von den Prüforganen hinsichtlich der ausgeführten Tätigkeit als Hilfsarbeiter eingestuft, der andere als angelernter Arbeiter. Für die Hilfstätigkeit gebührt entsprechend dem Branchenkollektivvertrag ein Bruttostundenlohn von 10,88 Euro, für die angelernte Tätigkeit von 12,11 Euro. Da beide Arbeiter zudem bereits über einen Monat beim Betrieb beschäftigt waren, ist zusätzlich das aliquote Weihnachtsgeld in Höhe von 1,18 Euro bzw. 1,32 Euro je Stunde zu berücksichtigen. Daraus resultierte letztlich ein für die Arbeit in Österreich zu leistendes Entgelt von 12,06 Euro bzw. 13,43 Euro pro Stunde. Die Differenz zu den tatsächlich ausbezahlten Löhnen war allerdings beträchtlich, erhielt doch der als Hilfsarbeiter tätige Arbeitnehmer lediglich einen Bruttostundenlohn in Höhe von 2,89 Euro, und der als angelernter Arbeiter tätige Arbeitnehmer wurde mit einem Bruttobetrag von 4,11 Euro pro Stunde entlohnt. Die BUAK erstattete daher Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde und beantragte eine Strafe von insgesamt 9.500 Euro wegen des begründeten Verdachts auf Unterentlohnung. Darüber hinaus wurde eine Strafe wegen Nichtübermittlung der Lohnunterlagen in Höhe von 3.000 Euro und wegen fehlender Bereithaltung der Unterlagen in Höhe von weiteren 3.000 Euro beantragt. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verhängte die Strafe wie von der BUAK beantragt, das Verfahren ist anhängig.

Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Szenarien wie im oben dargestellten Fall gehören durchaus zum Arbeitsalltag der BUAK-KontrolleurInnen. Im Jahr 2018 wurden 13.665 in- und ausländische Bauunternehmen kontrolliert. In 1.149 Fällen bestand dabei der Verdacht auf Unterentlohnung. Dies entspricht 8 Prozent der geprüften Firmen. Im Falle ausländischer Firmen ist der Anteilswert weitaus höher: Bei mehr als jeder dritten ausländischen Firma wurde ein Verdacht auf Unterentlohnung ausgesprochen.

Branchenübergreifende Statistiken des Kompetenzzentrums Lohn- und Sozialdumping der Wiener Gebietskrankenkasse zeigen, dass neben dem Baugewerbe eine Reihe weiterer Branchen in besonders starkem Ausmaß von der Problematik des Lohn- und Sozialdumpings betroffen ist. Demnach kommen Anzeigen und rechtskräftige Entscheidungen wegen Unterentlohnung auch im Bereich der Gastronomie und Beherbergung, im Handel und im Verkehr besonders häufig vor. Gerade letzterer Bereich – der Verkehr und das Transportwesen – sollte mit erhöhter Aufmerksamkeit betrachtet werden: Wie die in Österreich registrierten Entsendemeldungen zeigen, ist hier in der letzten Zeit ein extrem hohes Aufkommen an Entsendungen gemeldet worden.

Österreich unter den Hauptempfängerländern von Entsendungen

Im Rahmen des Forschungsprojekts von L&R Sozialforschung wurden Entsendemeldungen der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen aufbereitet und analysiert. Mit dem Jahr 2018 konnte der Transportbereich erstmals getrennt ausgewiesen werden: Mehr als 385.000 Meldungen über Entsendungen von Arbeitskräften nach Österreich entfielen allein auf diesen Bereich, wobei hier Polen mit knapp 97.000 Meldungen, Ungarn mit knapp 50.000 Meldungen, Deutschland mit knapp 43.000 Meldungen und Rumänien mit etwas über 35.000 Meldungen zu den häufigsten Entsendeländern zählen. Im Vergleich zum Transportbereich fallen Entsendungen im Bausektor mit etwas über 44.000 Entsendemeldungen deutlich geringer ins Gewicht.

Der hohe Stellenwert der Entsendungen aus dem Ausland für die österreichische Wirtschaft wird auch sichtbar, wenn die von der Europäischen Kommission herausgegebene Entsendestatistik, welche auf sogenannten PD-A1-Sozialversicherungsformularen basiert, einer näheren Betrachtung unterzogen wird. Diese PD-A1-Formulare bestätigen, dass eine Person nicht dazu verpflichtet ist, Beiträge zur Sozialversicherung in einem anderen Staat zu bezahlen. Anhand dieser Formulare kann somit das Volumen von Entsendungen in Europa geschätzt werden, wobei dabei unklar bleibt, wie groß das Ausmaß der Entsendungen ist, welche nicht gemeldet werden, oder auch, bei wie vielen gemeldeten Entsendungen in der Realität kein Arbeitsverhältnis im Meldezeitraum zustande kommt.

Ungeachtet dieser methodischen Einschränkungen belegen Daten zur Nettobalance von ausgestellten und empfangenen PD-A1-Formularen des Jahres 2017, dass Österreich im europaweiten Vergleich mit einem Überschuss von knapp 91.000 empfangenen Entsendungen an dritter Stelle nach den um vieles wirtschaftsstärkeren Staaten Deutschland und Frankreich zu reihen ist.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Schätzungen der von der Europäischen Kommission herausgegebenen Entsendestatistik zum Einfluss von Entsendungen auf den Bausektor gehen davon aus, dass in Österreich 21 Prozent der Beschäftigten im Baubereich nicht direkt bei einem inländischen Unternehmen unter Vertrag stehen, sondern aus dem Ausland entsendet wurden. Europaweit stellt dies die zweithöchste Rate dar, nach Luxemburg mit einem Anteil von rund 26 Prozent. Gleichauf mit Österreich liegt Belgien mit einem Anteilswert von ebenfalls rund 21 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt demgegenüber bei rund 5 Prozent der ArbeitnehmerInnen am Bau.

Schlussfolgerungen

Fairer Wettbewerb unter Österreichs Unternehmen und deren Arbeitskräften erfordert nicht nur, die Einhaltung der Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes weiterhin zu kontrollieren, sondern auch zusätzliche Branchen einzubeziehen und die rechtliche Durchsetzung im Falle von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping zu verbessern. In diesem Sinne fordern die StudienautorInnen:

  • Veröffentlichung der Namen von Firmen, die Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz begangen haben. Diese Strategie wird in manchen Fällen eine stärker abschreckende Wirkung entfalten als die Höhe des zur Anwendung kommenden Strafausmaßes.
  • Höhere Kontrolldichte insbesondere im Transportbereich und damit verbunden die Aufstockung des Personals der Kontrollbehörden.
  • Beibehaltung des Kumulationsprinzips, da bereits derzeit bei einem Gutteil der Verstöße die Höhe der festgesetzten Strafe nicht einmal das tatsächliche Ausmaß der Unterentlohnung erreicht.
  • Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen. Hier finden sich Good-Practice-Ansätze in anderen Ländern: So ist es beispielsweise in Spanien dem dritten Subunternehmer nicht erlaubt, Aufträge weiter zu vergeben. In Norwegen wiederum sehen die aktuellen Vergabevorschriften vor, dass die Lieferanten maximal zwei Stufen der Lieferkette unter sich haben dürfen, wenn Bauarbeiten oder Reinigungsaufträge durchgeführt werden.
  • Generalunternehmerhaftung des ersten Auftragnehmers für alle weiteren beauftragten Firmen und somit bis zur untersten Hierarchie der Vergabekette mit dem Ziel, dass bei der Vergabe mehr Sorgfalt auf den Gesamtumfang der Dienstleistung gelegt wird.
  • Angesichts der teilweise sehr geringen Chance auf eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung von Straferkenntnissen gegen Firmen im Ausland ist die Reparatur der Bestimmungen zur Sicherheitsleistung unbedingt notwendig.
  • Verbesserung der Fälschungssicherheit der europaweiten Sozialversicherungsformulare (PD-A1-Formulare) für effektivere Kumulation.
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