Die Unternehmensverantwortung für Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten muss endlich rechtsverbindlich geregelt werden. Die europaweite Kampagne „Unternehmen zur Verantwortung ziehen“ fordert neue Spielregeln für die Wirtschaft.
Die Corona-Krise zeigt nicht nur die Abhängigkeit europäischer Unternehmen von Zulieferbetrieben weltweit, sondern auch die Vulnerabilität von ArbeitnehmerInnen im globalen Süden, wenn (europäische) Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Ein Beispiel ist der Textilsektor. Zu Beginn der Corona-Krise stornierten globale Markenunternehmen und Modehändler Aufträge für bereits produzierte oder in Produktion befindliche Waren. Lieferanten in Bangladesch verloren abrupt laufende Verträge ohne Entschädigung. ArbeitnehmerInnen wurden kurzfristig ohne Abfindung gekündigt, da die Auftraggeber den Zulieferbetrieben keinerlei finanzielle Unterstützung zukommen ließen. Der Internationale Gewerkschaftsbund veröffentlicht jährlich den „Globalen Rechtsindex“ zur Dokumentation von Verletzungen international anerkannter ArbeitnehmerInnenrechte. Die Ausgabe 2020 weist einen erschütternden Siebenjahres-Höchststand aus. Hinter den menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen im globalen Süden stehen oftmals Unternehmen des globalen Nordens. Letztere weisen in der Regel jegliche Verantwortung für Ereignisse in der Sphäre von Zulieferbetrieben oder Tochtergesellschaften von sich. Dass die Unternehmen damit durchkommen, ist der Tatsache geschuldet, dass weltweit kaum verbindliche Gesetze existieren, welche die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten festschreiben. Doch die Debatte gewinnt in den letzten Jahren an Dynamik.