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Vorarlberg und OÖ hinken hinterher
Ein Blick auf die Österreich-Karte zeigt eklatante Unterschiede: Am höchsten ist der Gap in Vorarlberg (47,3 Prozent), gefolgt von Oberösterreich (45,8 Prozent) und Tirol (44,1 Prozent). In Wien beträgt die Pensionslücke „nur“ 29,8 Prozent. Von Gleichstellung können wir erst sprechen, wenn der Equal Pension Day auf den 31. Dezember fällt – in allen Bundesländern!
Gründe liegen in weiblichen Erwerbsbiografien
Während sich das leistungsorientierte Pensionskonto an einem männlichen idealtypischen ununterbrochenen Erwerbsverlauf in Vollzeit orientiert, wird ignoriert, dass die Realität von Frauen ganz anders aussieht, denn die tatsächliche Gleichstellung von Frauen ist noch lange nicht erreicht:
- Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit ist noch lange nicht Realität
Frauen verdienen in Österreich um durchschnittlich 16,9 Prozent (2021) weniger als Männer, und das trotz ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung. In manchen Bundesländern (Oberösterreich und Tirol) liegt der Einkommensunterschied bei über einem Fünftel. In Vorarlberg beträgt der Einkommensnachteil sogar beinahe ein Viertel. Ein wesentlicher Grund für die niedrigeren Fraueneinkommen ist die gesellschaftliche und ökonomische Niedrigbewertung von typischen Frauenbranchen, wie Reinigung, Handel, Pflege- und Sozialwesen und Kinderbetreuung. Die niedrigeren Einkommen verursachen niedrigere Gutschriften im Pensionskonto.
- Teilzeitarbeit ist weiblich
Fünf von zehn Österreicherinnen arbeiten in Teilzeit, aber nur rund einer von zehn Männern. In Oberösterreich, dem Bundesland mit der höchsten Frauen-Teilzeitquote, arbeiten sogar sechs von zehn Frauen in Teilzeit. Fehlendes Angebot an öffentlichen Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, zu wenig Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Ältere und Pflegebedürftige zwingen Frauen in Teilzeit. Sie gleichen die Versäumnisse der öffentlichen Hand privat aus, auf eigene (massive) Kosten. Denn bereits kurze Phasen in Teilzeit haben neben den direkten Kosten (niedrigere Einkommen) erhebliche indirekte Kosten durch eine deutliche Reduktion der Pensionshöhe: Bei einem monatlichen Vollzeitverdienst von 2.500 Euro brutto (38,5 Stunden) kostet eine Reduktion auf 22,5 Stunden in einem Zeitraum von fünf Jahren rund 48.300 Euro an direkten und indirekten Kosten, rechnet das Momentum Institut vor.
- Unbezahlte Arbeit ist Frauenarbeit
Zu Hause kochen, putzen, bügeln, staubsaugen und die Kinder betreuen – und das mehrheitlich alleine – ist nach wie vor die Realität von vielen Frauen. Laut Arbeitsklima Index für Frauen der Arbeiterkammer Oberösterreich (2022) geben 60 Prozent der Frauen in Österreich an, dass sie überwiegend allein bzw. allein den gesamten Haushalt (in Mehrpersonenhaushalten) erledigen. Für die vielen Stunden, die Frauen zu Hause „gratis“ arbeiten, wird keine Beitragsgrundlage am Pensionskonto gutgeschrieben.
- Kinderbedingte Unterbrechungen
In acht von zehn Partnerschaften unterbricht einzig und alleine die Mutter ihre Erwerbstätigkeit, zeigt das AK Wiedereinstiegsmonitoring 2022, obwohl seit rund 30 Jahren die Möglichkeit auch für Väter bestünde zu unterbrechen. Die Unterbrechungen haben auf die weitere Erwerbskarriere und in Konsequenz für die Pensionen der Frauen massive Folgen. Zwar wird ein Teil der Verluste am Pensionskonto ausgeglichen, indem die öffentliche Hand einspringt und in Form von Teilversicherungszeiten Kindererziehungszeiten bis zu vier Jahre pro Kind anrechnet. Der Schaden, der langfristig durch die Unterbrechungen entsteht, wird in der Regel aber mitgeschleppt. Denn die kinderbedingten Unterbrechungen führen zu einem finanziellen Knick in weiblichen Erwerbsbiografien, der nur selten wieder aufgeholt wird. Zudem ist die Bewertung der Kindererziehungszeiten von aktuell 2.090,61 Euro brutto deutlich zu niedrig.
Gesellschaftliche und soziale Strukturen treiben Frauen in die Altersarmut
Die Pension ist das Spiegelbild des Arbeitslebens, deshalb ist es nicht verwunderlich, dass vorwiegend Frauen von Altersarmut betroffen sind. Aus diesem Grund ist die Armutsgefährdungsquote von 26 Prozent bei alleinstehenden Frauen mit Pension überdurchschnittlich hoch. Bei den Männern beträgt sie 17 Prozent. Das bedeutet, dass mehr als ein Viertel aller alleinstehenden Frauen mit Pension einkommensarm sind. Wenn die Pension zu gering ist, gebührt den Pensionist:innen eine Ausgleichszulage. Der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (2023: € 1.110,26 mtl. brutto, 14-mal) und für Paare (€ 1.751,56 mtl., brutto, 14-mal) schützt nicht vor Altersarmut. Er liegt deutlich unter der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle (EU SILC 2022) von 1.392 Euro bzw. 2.088 Euro monatlich. Laut Statistik Austria bezogen im Dezember 2021 rund 131.000 Frauen in Österreich eine Ausgleichszulage. Das sind etwa zwei Drittel der Bezieher:innen.
Vielschichtige Problemlagen erfordern ein breites Maßnahmenbündel
Um die Frauenpensionen zu erhöhen, braucht es ein vielschichtiges Instrumentarium an Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig die Pensionen der aktuellen und künftigen Pensionistinnen verbessern. Maßnahmen wie das Pensionssplitting vermögen es nicht, Altersarmut effektiv zu bekämpften, sondern führen lediglich zu einer Umverteilung finanzieller Ressourcen innerhalb eines Haushaltes. Das Problem muss aber an der Wurzel gepackt werden.
In der Pensionsversicherung:
- Höhere Teilpflichtversicherung am Pensionskonto für Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten in der Höhe des monatlichen österreichischen Durchschnittserwerbseinkommens (2021: 2.703 Euro).
- Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes über die Armutsgefährdungsschwelle (aktuell 1.392 Euro). Es muss armutsverhindernde Pensionen geben.
Die Einkommenslücke endlich schließen!
- Es bleibt die Forderung nach gleichem Lohn für gleich(wertig)e Arbeit.
- Es braucht eine umfassende Aufwertung – gesellschaftlich und ökonomisch – von typischen „Frauenbranchen“, wie Reinigung, Handel, Kinderbildung und -betreuung, Pflege- und Sozialwesen.
- Faire Löhne, daher einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto pro Monat.
Echte Wahlfreiheit ermöglichen:
- Durch ein gut ausgebautes, vollzeittaugliches, flächendeckendes, kostenloses Angebot an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten und maximal fünf Wochen Schließzeiten inkl. Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag.
- Ein ausreichendes Angebot an professioneller, mobiler und stationärer Pflege sowie Betreuungsangebote für Ältere und Pflegebedürftige.
- Recht auf Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit.
UmFAIRteilung bezahlter/unbezahlter Arbeit:
- Dazu braucht es eine ausgewogene Verteilung der Arbeitszeit, insbesondere kürzere Vollzeit mit Ausgleich bei Lohn und Personal für beide Geschlechter.
- Reform des Kinderbetreuungsgeldes, sodass ein echter Anreiz für partnerschaftliche Aufteilung besteht.
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