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Als positive Beispiele hinsichtlich der Ausnahmen zu maximal zulässigen Lenkzeiten von 9 Stunden pro Tag sind vor allem Deutschland, Schweden und Dänemark zu nennen, die nur maßvolle Lockerungen vorgesehen haben. Die Regelung, wonach die FahrerInnen spätestens nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Pause einzulegen haben, wurde von 11 Mitgliedstaaten verlängert. Die reguläre tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden wurde in 10 Mitgliedstaaten verkürzt. Bei den wöchentlichen Ruhezeiten (zur Erholung am Wochenende) haben insbesondere Deutschland, Frankreich, die Slowakei und Polen sowie seit 11. April auch Österreich auf die Erholungsmöglichkeit der FahrerInnen Rücksicht genommen, indem sie keine bzw. nur geringfügige Ausnahmen vorgenommen haben.
Finnland und Ungarn sind die absoluten Spitzenreiter bei diesem desaströsen „Ausnahmen-Wettlauf“: Während Finnland sämtliche Limits für die maximalen Lenkzeiten außer Kraft gesetzt hat, wurde in Ungarn z. B. die maximale Lenkzeit in zwei Wochen von 90 auf 105 Stunden ausgedehnt. Darüber hinaus darf in beiden Ländern auch die wöchentliche Ruhezeit am Wochenende immer auf 24 Stunden reduziert werden, und zwar ohne den bisher verpflichtenden Ausgleich dieser Verkürzung in den Folgewochen. Belgien, Spanien und Portugal haben eine Ausnahme vom sogenannten „Kabinenschlafverbot“ verlautbart: Dieses besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfte.
Österreich ist mit dabei
Ursprünglich hat sich auch Österreich an diesem „Ausnahme-Wettlauf“ aktiv beteiligt: In einem ersten Erlass wurden sämtliche Ausnahmemöglichkeiten gewährt, also lange Fahrzeiten, Pausen erst nach 5,5 Stunden hinter dem Lenkrad, reduzierte Ruhezeiten und das alles unabhängig davon, welche Produkte transportiert wurden. Die AK hat darauf hingewiesen, dass eine Reduktion dieser Ausnahmen aus ArbeitnehmerInnensicht notwendig ist. Denn wenn die FahrerInnen nicht übermüdet und besser geschützt sind, leisten sie einen besseren Beitrag zur Versorgungssicherheit für uns alle und erhöhen außerdem die Verkehrssicherheit. Am 11.4.2020 hat Österreich endlich die Ausnahmen zu den Regelungen über die Lenkpausen und über die Ruhezeiten zurückgenommen. Das kann als gutes Signal des Respekts für die Menschen interpretiert werden, die die Notversorgung der Bevölkerung am Laufen halten.
Faire Arbeitsbedingungen dringend notwendig
Lkw-FahrerInnen sind Teil der sogenannten „systemrelevanten“ Infrastruktur. Es ist empörend, dass ihre Arbeitsbedingungen in dieser Krise dennoch zweitrangig sind: Europaweit geschlossene Raststätten führen zu fehlendem Zugang zu sanitären Anlagen, Lebensmitteln oder sogar Trinkwasser. Somit können sich die FahrerInnen kaum mit jenen lebensnotwendigen Produkten eindecken, für dessen Versorgung sie unterwegs sind. Die Corona-Krise wirkt somit wie ein Brennglas auf die ohnehin schwierigen Arbeitsbedingungen in einer Branche, die seit Jahrzehnten mit den Folgen von Lohn- und Sozialdumping kämpft. Bereits am 22. März rief der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Ismail Ertug gemeinsam mit Johan Danielsson die Europäische Kommission und die zuständigen VerkehrsministerInnen in einem Brief dazu auf, Maßnahmen gegen diese Missstände zu setzen.
Die Europäische Kommission reagierte auf die Grenzschließungen durch die Mitgliedstaaten und veröffentlichte am 23. März Leitlinien zur Einführung von „Grünen Fahrspuren“ entlang des europäischen Hauptverkehrsnetzes. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Wartezeiten an den Grenzen nicht länger als 15 Minuten dauern. Gesundheitskontrollen sollten sich auf elektronische Temperaturmessungen der FahrerInnen beschränken und übrige Kontrollen auf ein Minimum reduziert werden. Lkw-Fahrverbote, wie Nacht- oder Wochenendfahrverbote, sollen aufgehoben werden. Dafür soll es den FahrerInnen ermöglicht werden, die regulären wöchentlichen Ruhezeiten von 45 Stunden für die Dauer der Ausnahmesituation im Lkw zu verbringen. Diese Regelungen sollen für den Transport aller Güter gelten und nicht nur begrenzt auf essenzielle Transporte wie sanitäre Produkte oder Nahrungsmittel.
Der Schwerpunkt dieser Leitlinien zeigt wiederum klar, dass sich auch die Europäische Kommission in erster Linie um den freien Warenverkehr und die Versorgungssicherheit der KonsumentInnen sorgt. Sie nimmt dafür auch in Kauf, Sozialbestimmungen wie die Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen außer Kraft zu setzen. Anstatt die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Versorgung der FahrerInnen mit Schutzausrüstungen, Lebensmitteln, Trinkwasser und den Zugang zu sanitären Anlagen zu gewährleisten, werden die Arbeitsbedingungen der FahrerInnen zusätzlich verschärft.
Aus Sicht von Arbeiterkammer und Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida ist klar: Die Corona-Krise darf kein Freibrief für die Überschreitung von Lenkzeiten sein und die Ruhezeiten – und damit die notwendigen Erholungsphasen der FahrerInnen – sind jedenfalls zu gewährleisten. Es ist geradezu skandalös, dass das „Coronavirus“ oder diese „Notsituation“ zum Anlass genommen werden, ArbeitnehmerInnenrechte außer Kraft zu setzen. Es ist in keinster Weise verständlich, warum die Ausnahmebestimmungen bislang für sämtliche Gütertransporte gelten, anstatt diese nur für Transporte von lebenswichtigen Gütern wie Lebensmittel und zur medizinischen Versorgung vorzusehen.
AK und vida kritisierten, dass neben den Lenk- und Ruhezeiten auch Lkw-Fahrverbote, wie beispielsweise das Nachtfahrverbot oder das Wochenendfahrverbot, in Österreich außer Kraft gesetzt wurden und damit aufgehoben sind, und zwar wiederum für den Transport sämtlicher Waren. Damit wird der Druck auf die FahrerInnen zusätzlich erhöht, obwohl die Gesamtheit der zu transportierenden Waren nicht zugenommen hat und daher auch kein erhöhter Transportbedarf besteht.
Außerdem müssen die Unternehmen sicherstellen, dass den FahrerInnen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Firmen, die beliefert oder bei denen Waren abgeholt werden, müssen ebenfalls faire Bedingungen für die LenkerInnen schaffen, wie etwa den Zugang zu Toilettenräumen und Verpflegungsangeboten. Überdies wäre eine koordinierte europäische Lösung wünschenswert statt eines sozialpolitischen Flickenteppichs, der sich über ganz Europa erstreckt.
Keine Verschlechterung von Arbeitsrechten
In der aktuellen Krise mehren sich auch wieder die Stimmen aus einigen neuen EU-Mitgliedstaaten, das Mobilitätspaket zu überarbeiten. Dieses Paket beinhaltet unter anderem die Änderung der Lenk- und Ruhezeiten und zählte zu den umstrittensten Dossiers der vergangenen EU-Legislaturperiode: Der bisher erzielte Kompromiss im Rahmen der Trilogverhandlungen sieht vor, den Berechnungszeitraum für die wöchentlichen Ruhezeiten von zwei auf vier Wochen zu verlängern. Damit wird es möglich, dass FahrerInnen zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in Folge absolvieren können. Das Fahren von bis zu 17 Tagen am Stück mit nur zwei Tagen Unterbrechung wird somit möglich. Diese Regelung bedeutet noch mehr Druck auf das Fahrpersonal und noch weniger Erholungsphasen, und der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird damit auch nicht gedient. Da hilft es auch wenig, dass nun klargestellt ist, dass die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht im LKW bzw. Bus verbracht werden darf, zumal es sich hierbei schon um geltendes Recht gehandelt hatte, das auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Nach derzeitigem Stand soll das Europäische Parlament im Juli 2020 dieses Trilogergebnis bestätigen.
Unter der Überschrift „Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen“ stand im A&W-Blog am 16. August 2018, dass die in Europa seit Jahrzehnten erfolgte Liberalisierung des Straßengütertransports keineswegs mit einer Harmonisierung der Beschäftigungs- und Sozialstandards einher ging. Im Gegenteil: Von Unternehmen wurden immer mehr Schlupflöcher ausgenutzt, um bei Lohn- und Sozialstandards ihrer Beschäftigten einzusparen. Die Autoren äußerten sich bereits damals kritisch zu den Ergebnissen des Ende Mai 2017 von der Europäischen Kommission vorgestellten Mobilitätspakets I. Es bringt weiterhin kaum Fortschritte für verbesserte Arbeitsbedingungen der LenkerInnen.
Aus Sicht der AK sind bei den Vorschriften zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und bei den Regelungen zum Fahrtenschreiber durchaus Verbesserungen erzielt worden, während bei den Sozial- und Entlohnungsbestimmungen sowie bei den Regelungen zur Durchsetzung und Kontrolle der Sozialvorschriften bisher keine zufriedenstellenden Lösungen in Hinblick auf die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping gefunden werden konnten. Gerade in der Corona-Krise wird nun aber auch deutlich, warum unter den EU-Mitgliedstaaten keine Mehrheit für die Verbesserung der Sozialstandards zu finden war. Für viele süd- und osteuropäische Mitgliedstaaten gilt das Motto: Freier Warenverkehr um jeden Preis!
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