Immer wieder taucht in den Medien die Befürchtung auf, dass eine Vermögenssteuer die Mittelschicht stark treffen würde. Demgegenüber stehen die nun auch für Österreich vorhandenen Daten, die zeigen, dass die Vermögen extrem konzentriert sind. Wie sind diese zwei Dinge in Einklang zu bringen? Dazu muss zunächst geklärt werden, wer mit „Mittelstand“ gemeint ist, und wo die Mittelschicht in der Vermögensverteilung einzuordnen ist. Dann ist zu untersuchen, wie das Vermögen aus Unternehmensbeteiligungen verteilt ist.
Welche Unternehmen gehören zum „Mittelstand“?
Erstens gilt es also, diese zwei Dinge nicht zu verwechseln – Mittelstand und Mittelschicht meinen nicht dasselbe. Mittelständische Unternehmen nach den Kriterien der Europäischen Kommission sind in Österreich nur die obersten 3% aller Unternehmen. Während Mittelstand historisch die kleine Gruppe des BürgerInnentums zwischen Elite und der Masse aus den unteren Ständen bezeichnete, so wird der Begriff heute fast beliebig verwendet und meint zumeist mittelgroße Unternehmen. Die Mittelschicht wird hingegen durch ihre Position in der Mitte der Einkommensverteilung (und in der Vermögensverteilung, was aber bisher aus Datengründen meist nicht miteinbezogen wurde) definiert.
Zweitens ist es zentral zu verstehen, dass eine Vermögensteuer nicht bei Unternehmen, sondern bei Privatpersonen anfallen würde. Zwei einfache Argumente zeigen, warum das einen großen Unterschied macht: Wenn ein Unternehmen mehreren Personen gehört, wird das Nettovermögen auf diese EigentümerInnen aufgeteilt. Zudem wird das Nettovermögen des Unternehmens mit etwaigen Schulden der Privatperson gegengerechnet. Je nach deren Höhe und dem sonstigen Vermögen kann das zu einer verringerten oder keiner Steuerbelastung führen.
Was zählt als Unternehmensvermögen?
Unternehmensbeteiligungen machen in Österreich rund ein Viertel des gesamten Bruttovermögens von Haushalten aus. Das heißt, etwa ein Viertel des Vermögens, das Haushalte besitzen, kommt aus Firmenanteilen.
Dabei ist zunächst anzumerken, dass nur Unternehmen, bei denen auch eine Person aus dem Haushalt aktiv ist, als Unternehmensbeteiligung im Sachvermögen kategorisiert werden. Aktien, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen usw. zählen daher in der Regel zum Finanzvermögen. (Dieses ist ebenfalls extrem ungleich verteilt.) Bei Unternehmensbeteiligungen werden die Aktiva des Unternehmens abzüglich seiner Schulden gerechnet, um den Beteiligungswert zu erhalten. Es geht also nur das anteilige Nettovermögen des Unternehmens in das Vermögen des Haushalts ein.
Nun zeigen volkswirtschaftliche Daten, dass sich der Unternehmenssektor als Gesamtes über den Konjunkturzyklus verschuldet. Das bedeutet nicht, dass daraus Ungleichgewichte entstehen, denn solange Unternehmen Kredite aufnehmen um zu investieren, können sie aus den dadurch neu geschaffenen Einnahmen die Zinsen und Rückzahlung bedienen.
Auf der Vermögensseite bedeutet das aber, dass Unternehmen oft kein hohes Nettovermögen besitzen, weil dem Vermögen Kredite gegenüberstehen, und somit die Unternehmensbeteiligungen zum Großteil von Vermögenssteuern nicht stark betroffen wären.
Wie sind Unternehmensvermögen verteilt?
Alle modernen Vorschläge zur Vermögenssteuer beziehen sich nun eben auf das Vermögen von Privathaushalten. Hier besitzen nach den Daten des HFCS rund 9% der Haushalte in Österreich Unternehmensbeteiligungen. Wie der rote Balken in Grafik 1 zeigt, liegt Österreich damit etwa im Mittelfeld der untersuchten Länder des Euroraums. Zugleich ist der Median dieser Unternehmensbeteiligungen mit gut 180.000 Euro im Euroraum-Vergleich besonders hoch (rechte Skala von Grafik 1).