Die WKÖ hat in zwei beauftragten Studien (Institut für Höhere Studien; KMU Forschung Austria) untersuchen lassen, inwieweit Unternehmen von einer allgemeinen Vermögensteuer betroffen wären. Zunächst fällt auf, dass beide Studien von einer Besteuerung der Vermögenssubstanz der Unternehmen ausgehen. Alle aktuellen Vorschläge zur Vermögensbesteuerung betreffen allerdings das Privatvermögen der österreichischen Haushalte. Damit sind beide Studien Themenverfehlungen. Aber selbst mit ihren eigenen Auswertungen zeigen sie, dass die Argumente pro Vermögensbesteuerung richtig sind.
Die Grundprobleme der Studien
Die Studie der KMU Forschung basiert ihre Analysen auf ihrer Datenbank bestehend aus rund 42.000 Unternehmen. Dies sind die bilanzierenden KMU. Ein Großteil der KMU sind allerdings Einnahmen Ausgaben-Rechner, die die Schwellenwerte der Freibeträge einer Vermögensbesteuerung auch nach Einschätzung der KMU Forschung von vornherein nicht erreichen. Insgesamt geht die KMU Forschung davon aus, dass es ca. 80.000 KMUs mit mehr als 5 Beschäftigten gibt und nur diese untersucht sie. Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten ignoriert die Studie. Damit nimmt die KMU Forschung schon eine Vorauswahl vor, sie untersucht nur die größten 20 Prozent der KMU.
Beide Studien vermischen die Tatsache, dass ja das Privatvermögen der Haushalte, also der Unternehmer besteuert werden soll und nicht die Unternehmen. Die Studien beantwortet also die Frage der Besteuerung von Privatvermögen von Selbständigen nicht. ABER: Bei einer Vermögensbesteuerung würde einem Haushalt Sach- und Finanzvermögen einer Unternehmensbeteiligung sehr wohl zugerechnet werden. Insofern ist die Frage neu zu stellen: Welche Informationen gibt es zur Vermögensbesteuerung von UnternehmerInnenhaushalten?
Für die Vermögensbesteuerung wäre wichtig zu wissen: Wie viele von diesen Betrieben werden als Einzelunternehmen geführt, wie viele als Personenunternehmen und wie viele als Kapitalgesellschaften? Welche EigentümerInnenstruktur haben diese Kapitalgesellschaften? Es ist nicht davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der großen KMUs nur eine EigentümerIn hat. Auf der anderen Seite kann einE UnternehmerIn mehrere Unternehmen besitzen. Die Datenbank der KMU Forschung sollte über die EigentümerInnenschaft Auskunft geben können. Diese wichtige Fragestellung wurde aber nicht untersucht.
Würde die Vermögensteuer KMU erfassen, wären nur die oberen 3 Prozent betroffen
Die Studie der KMU Forschung: Bei einer Vermögensteuer auf Unternehmen (!) mit einer Freibetragsgrenze in Höhe von 1 Mio. Euro wären laut KMU Forschung 11.700 Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten betroffen, also 15 Prozent. Bezogen auf alle KMU sind nicht einmal 3 Prozent von einer Vermögenssteuer betroffen. Damit wird deutlich, dass eine Vermögenssteuer mit hohen Freibeträgen Mittelschicht bei weitem nicht trifft, ja noch nicht einmal die Mehrheit der oberen 10 Prozent auch nur einen Cent Vermögensteuer zu zahlen hätte. Bei einer Vermögensteuer auf Unternehmen (!) mit einer Freibetragsgrenze von lediglich einer halben Million wären laut KMU Forschung 20.000 Betriebe betroffen, also rund 25 Prozent der Betriebe mit mehr als 5 Beschäftigten. Bezogen auf alle KMU wäre also gerade mal jeder zwanzigste Betrieb erfasst.
Die IHS Studie rechnet pauschal die 1993 abgeschaffte Vermögenssteuer auf heutige Verhältnisse hoch. Dies ist eine Vorgangsweise, die den Vorschlägen von AK und Gewerkschaft vollkommen entgegenläuft. Damit ist die Studie eine glatte Themenverfehlung, neben vielen anderen Schwachpunkten.
Die Daten aus der EZB Vermögenserhebung
Da für Österreich die aktuellen Daten noch nicht publiziert wurden, hilft zur Orientierung ein Blick nach Deutschland. Wie die Auswertung der deutschen Bundesbank der Vermögensdaten nach Berufsgruppen zeigt, die Selbständigen mit Abstand die reichste Berufsgruppe. Ihr Privatvermögen ist zudem stark auf eine kleine Gruppe konzentriert. Beides zeigte sich für die Teilmenge Finanzvermögen in einer älteren Untersuchung der OeNB aber bereits auch für Österreich.