Seit Jahren wird uns weisgemacht, dass Atomstrom eine besonders billige Form der Energiegewinnung sei (und wir deshalb nicht darauf verzichten können). Das scheint sich plötzlich geändert zu haben: weil Atomstrom angeblich eine saubere Energieform ist, aber nicht(!) kostendeckend produziert werden kann, sollen staatliche Förderungen für Investitionen in den Bau von neuen Atomkraftwerken und Dauerbeihilfen für deren Betrieb salonfähig werden. Die EU-Kommission schraubt deshalb nun an den Umweltschutzleitlinien.
In den sogenannten „Umweltschutzleitlinien“ kann die EU-Kommission autonom, das heißt ohne Mitentscheidung des EU-Parlaments oder des Rates, festlegen, unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten bestimmte Energieformen fördern dürfen. Wie der Titel dieser Leitlinien schon sagt, war bislang nur die Subventionierung von erneuerbaren Energien zur Verringerung des CO²- Ausstoßes zulässig, nicht aber von fossilen Energieträgern oder Nuklearenergie. Das könnte sich ab 2014 ändern: weil Atomstrom angeblich eine saubere Energieform ist, aber nicht kostendeckend produziert werden kann, sollen staatliche Förderungen für Investitionen in den Bau von neuen Atomkraftwerken und Dauerbeihilfen für deren Betrieb salonfähig werden.
Dabei wurde schon bisher ein Großteil der externen Kosten, von der Entsorgung der Brennstäbe bis zur Beseitigung der Schäden durch atomare Zwischenfälle, den europäischen BürgerInnen aufgehalst. Ein krasser Widerspruch zu den Europäischen Verträgen, wonach grundsätzlich der Verursacher die Kosten für die von ihm zu verantwortenden Umweltschäden zu tragen hat.
Dabei widerspricht die Förderung von Atomstrom auch dem Beihilfenverbot des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Ausnahmen davon sind nur zulässig, wenn die Beihilfe einem Ziel von gemeinsamem Interesse dient, wozu unter anderem der Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften gehört. Im Hinblick auf die desaströsen Dauerfolgen von Fukushima bedarf es keiner langen Erklärungen, weshalb eine staatliche Förderung von Atomstrom, die Investitionen in veraltete und in höchstem Maße gesundheitsgefährdende Technologien lenkt, nicht als nachhaltig und im gemeinsamen Interesse definierbar ist. Hinzu kommt, dass die Atomstromproduktion auf Dauer von staatlichen Beihilfen abhängig ist und eine der teuersten Energieformen darstellt. So beziffert etwa Energy Fair die Kosten von um Subventionen bereinigten Atomstrom auf 232 Euro pro MWh, während sich die Kosten für Strom aus Windenergie auf 162 Euro pro MWh belaufen und in Österreich laut Ökostrombericht gar nur 78 Euro pro MWh betragen.
Derart weitreichende Eingriffe in die Grundprinzipien der EU-Verträge erfordern eine breite öffentliche Debatte. Die EU-Kommission will hingegen hinter verschlossenen Türen und im Alleingang eine Nuklear-Renaissance einläuten. Denn die neuen Umweltschutzleitlinien können mit einfacher Mehrheit der Stimmen der EU-KommissarInnen beschlossen werden. Dass damit die Europäischen Verträge verletzt werden, kann im Anschluss nur durch langwierige Verfahren vor den Europäischen Gerichten geklärt werden. Eine für die Gesundheit der EU-BürgerInnen und den Umweltschutz inakzeptable Lösung. Die Arbeiterkammer fordert daher in Briefen an die betroffenen EU-KommissarInnen auf, keine Förderung von Atomstrom auf EU-Ebene zuzulassen. Die Vernetzung mit NGOs und dem EU-Parlament läuft auf Hochtouren – der Kampf gegen die „Atommühlen“ hat begonnen.