Umbau des Stromsektors braucht faire Lastenteilung

17. September 2019

Der wissenschaftliche Konsens und die darauf beruhenden politischen Zielsetzungen – von den „Pariser Klimazielen“ über die Zielsetzungen im Rahmen der EU-Klima- und Energiepolitik 2030 bis zur österreichischen „#mission2030“ – erfordern den Umbau des gegenwärtigen Energie- und Wirtschaftssystems. Dazu sind massive und konzertierte Anstrengungen in zahlreichen Sektoren notwendig. Im Bereich der Stromerzeugung und -verteilung müsste der Ausbau erneuerbarer Energieträger weiter vorangetrieben und damit einhergehend auch die Netzinfrastruktur neu ausgerichtet werden. Dies macht hohe zusätzliche Investitionen notwendig. Wenn entsprechend der genannten Ziele dieser Umbau des Energiesystems vorangetrieben wird, stellt sich die Frage, wie die dafür notwendigen Mittel aufgebracht, die damit einhergehenden Lasten auf unterschiedliche Nachfragegruppen verteilt werden und ob diese Lastenverteilung fair ist.

Beträchtliche Anstrengungen in kurzer Zeit notwendig

Diese finanziellen Lasten werden insgesamt beträchtlich sein und sind in einem relativ kurzen Zeitraum zu tragen. So ist nach aktuellen Berechnungen der TU Wien von einem notwendigen Kapazitätsausbau zur Produktion von rund 30 TWh an erneuerbarer Energie bis 2030 auszugehen. Im vergangenen Jahrzehnt betrug die Kapazitätserweiterung hingegen insgesamt nur rund 5 TWh. Die damit verbundene Transformation des Stromsystems erfordert auch mehr Investitionen in das Stromverteilungsnetz. Kurt Kratena vom CESAR (Centre of Economic Scenario Analysis and Research) kommt in seinen Schätzungen für „Österreichs Energie“ auf notwendige Investitionen von mindestens 1,5 Mrd. Euro jährlich bis 2030, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zu früheren Perioden (0,4–0,9 Mrd. Euro zwischen 2001 und 2017) darstellt.

Ungerechte Lastenteilung beeinträchtigt gesellschaftliche Akzeptanz

Wie diese Lasten (z. B. zwischen Haushalten mit unterschiedlichem Einkommen und zwischen Haushalten und Industrie- und GewerbeverbraucherInnen) verteilt sind, beeinflusst die gesellschaftliche Akzeptanz dieses Umbaus. Untersuchungen in Deutschland weisen darauf hin, dass die Zustimmungswerte zum Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion nach wie vor hoch sind, dass diese aber zurückgehen, wenn von BürgerInnen persönliche finanzielle Beiträge gefordert werden. Dabei geht es vor allem um die degressiven Wirkungen bzw. die Preisbelastung einkommensschwacher Haushalte sowie die ungleiche Verteilung der Lasten, die durch zahlreiche Ausnahmen der deutschen Industrie entstehen.

Regulatorische Rahmenbedingungen begünstigen GroßabnehmerInnen

Die europäische Liberalisierungspolitik hat seit dem EU-Beitritt Österreichs dazu geführt, dass die vormals bestehenden Monopole auf nationalen Strommärkten aufgebrochen und Teil eines zunehmend integrierten europäischen Strommarktes wurden. In diesem liberalisierten Strommarkt setzen sich die Strompreise aus den Komponenten Energiepreis, Netzpreis, Steuern und Abgaben sowie Ökostromförderung zusammen, welche von EndverbraucherInnen zu entrichten sind und unterschiedlichen MittelempfängerInnen zufließen (Abbildung 1). Bis auf den Energiepreis werden die Preiskomponenten primär von öffentlichen AkteurInnen sowie Regulativen bestimmt.

Strompreisbestandteile, MittelempfängerInnen und relevante Rechtsmaterien © A&W Blog
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Eine integrierte Betrachtung dieser einzelnen Komponenten zeigt die strukturelle Bevorzugung von GroßabnehmerInnen. Im liberalisierten Strommarkt profitieren sie vorrangig von den niedrigen Großhandels-Energiepreisen, nicht zuletzt aufgrund ihrer Nachfragemacht (oligopsonistische Marktstruktur).

Der Netzpreis ist aufgrund des Prinzips der Kostenwälzung im Wesentlichen degressiv vorstrukturiert. Dies bedeutet, dass EndverbraucherInnen auf den unteren Netzebenen auch Netzkostenanteile aller vorgelagerten Netzebenen tragen. Bezogen auf den wichtigsten Bestandteil des Netzpreises – Netznutzungs- und Netzverlustentgelt machen ca. 4/5 aus –  bedeutet dies, dass rund 70 % dieses Kostenblocks auf der untersten Netzebene 7 lasten, während große und mittlere Industriebetriebe auf den Netzebenen 3 und 4 nur etwa 5 % beisteuern.

Die Ökostromförderung folgt aufgrund ihrer starken Kopplung an die Netzlogik einem ähnlichen Muster. Im Jahr 2016 zahlte der durchschnittliche Haushalt (Netzebene 7, Verbrauch: 3.500 kWh/a) 3,43 Cent/kWh an Ökostromförderkosten, während ein Industrieunternehmen (Netzebene 3, Verbrauch: 55.000 MWh/a und Anschlussleistung: 12 MW) nur 0,67 Cent/kWh zu zahlen hatte.

Die zu entrichtenden Steuern und Abgaben bestehen aus der Umsatzsteuer, der Energieabgabe sowie der KWK-Pauschale (Kraft-Wärme-Kopplung) und der Gebrauchsabgabe. Während die aufkommensmäßig wichtigsten Bestandteile – Umsatzsteuer und Energieabgabe – von den Haushalten zur Gänze getragen werden, werden andere Gruppen durch Rückvergütungen von dieser Last weitgehend befreit. Dadurch erbringen Haushalte rund zwei Drittel und Nicht-Haushalte nur ein Drittel der gesamten Steuern und Abgaben.

Problematische Anreizstruktur durch degressiven Tarifverlauf

Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein degressiver Tarifverlauf, bei dem ein höherer Verbrauch niedrigere Durchschnittskosten zur Folge hat. Diese Anreizstruktur ist energie- und klimapolitisch durchaus problematisch, weil sie Bemühungen zur Effizienzsteigerung behindert. Abbildung 2 zeigt die Tarifstruktur für unterschiedliche Endverbrauchsgruppen für das Jahr 2017. Die höchsten durchschnittlichen Preise zahlen demnach Haushalte (19,4 Cent je kWh), während die Industrie die niedrigsten Preise zahlt (8,6 Cent je kWh brutto). Dazwischen liegen kleinere Gewerbe und landwirtschaftliche Betriebe (19,1 Cent je kWh) sowie die Gruppe der sonstigen KleinabnehmerInnen (13,2 Cent je kWh). Berücksichtigt man weiters die abzugsfähigen Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer und Energieabgabe), beträgt der Nettopreis für Industriebetriebe nur rund 5,7 Cent je kWh.

Vergleich der Preiskomponente zwischen Endverbrauchstypen © A&W Blog
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Ungleiche Verteilung der Lasten

In der Zusammenschau von Verbrauch und gesamter Kostenbelastung einzelner EndverbraucherInnen zeigt sich eine deutliche Divergenz. Während die Industrie rund 43 % verbraucht, trägt sie netto nur etwa 21 % der Gesamtkosten. Die Haushalte hingegen verbrauchen knapp 25 % des Stroms, tragen aber rund 41 % der Kosten. Betrachtet man nur die Komponente Ökostromförderung, ergibt sich ein ähnliches Bild. Sie stammt zu 44 % von den Haushalten und nur zu 21 % von der mittleren und großen Industrie.

Endverbrauch und Kostenverteilung nach EndverbraucherInnengruppen 2017 © A&W Blog
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Gibt es keine stärkere Aufmerksamkeit für Kostenfairness, gefährden zusätzliche Belastungen der KleinverbraucherInnen die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende. Die Frage einer sozial gerechten Energiewende braucht mehr wissenschaftliche und politische Aufmerksamkeit, Fragen der Umweltgerechtigkeit sind für die Erreichung der „#mission2030“-Ziele von großer Bedeutung.