Reformbedarf bei den Pensionskassen

25. Mai 2023

Seit mehr als 30 Jahren gibt es in Österreich Pensionskassen, in die betriebliche Pensionszusagen ausgelagert werden können. Pensionskassen müssen die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. 2022 war mit einer Performance von durchschnittlich knapp minus 10 Prozent das bisher zweitschlechteste Jahr. Das führt zu mitunter erheblichen Pensionskürzungen. Es ist an der Zeit, das System grundlegend zu evaluieren, um künftig realisierbare uns stabilere Leistungen erzielen zu können.

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge gibt es für Teile der Arbeitnehmer:innen zusätzlich auch die betriebliche Pension. Bis in die 1980er Jahre wurde diese direkt vom jeweiligen Unternehmen an die ehemaligen Beschäftigten bezahlt. Das kann – muss aber nicht – gut gehen, denn es funktioniert nur, wenn es das Unternehmen noch gibt und wenn es wirtschaftlich in der Lage ist, die eingegangenen Zusagen zu erfüllen. In der Stahlkrise der 1980er Jahre haben einige Unternehmen ihre Betriebspensionen widerrufen. Als Folge dieser Entwicklung wurden 1990 die Pensionskassen geschaffen. Damit wurden die Betriebspensionszusagen aus den Unternehmen an eigenständige Institutionen ausgelagert.

Pensionskassen machen Betriebspensionen unabhängig vom Unternehmen

Die Grundidee ist einfach und plausibel: Unternehmen leisten Beiträge an Pensionskassen und diese zahlen in der Folge die Leistungen an die ehemaligen Beschäftigten. Ein Modell, das es in anderen Ländern schon lange gab. Der klare Vorteil: Wenn ein Unternehmen insolvent wird, sind die bisher erworbenen Pensionsansprüche gesichert und vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens entkoppelt. Und seit der Stahlkrise der 1980er Jahre gab es viele weitere Krisen, die zeigen, dass es gut ist, Ansprüche nicht im Unternehmen zu verwalten, sondern auszulagern. Man stelle sich vor, wie sicher Betriebspensionen für Bankbeschäftigte während der Banken- und Finanzkrise gewesen wären.

Die Auslagerung bewährt sich aber nicht nur im Falle von Krisen, die die Gesamtwirtschaft oder ganze Sektoren treffen. Oft sind es einzelne Unternehmen, die sehr rasch im wirtschaftlichen und technologischen Wandel überrollt werden. In all diesen Fällen ist es höchst riskant, die Zahlung von Betriebspensionen daran zu binden, dass es die Unternehmen in Jahrzehnten noch gibt.

Mit dem Wechsel zu Pensionskassen war aber meist der Umstieg in beitragsdefinierte Modelle verbunden. Es wird vom Arbeitgeber keine bestimmte Pensionshöhe zugesagt, sondern eine fixierte Beitragszahlung. Die Pensionshöhe ergibt sich dann, je nachdem wie hoch die Veranlagungserträge sind, die die Pensionskasse erzielt, und auf welche Dauer (Lebenserwartung) die Rentenzahlung ausgelegt werden muss. Schwankende Veranlagungserträge führen dann dazu, dass Pensionen erhöht oder auch erheblich gekürzt werden (müssen). Die hohen Verluste auf den Finanzmärkten 2022 führen heuer zu teils erheblichen Pensionskürzungen. Von Kürzungen der Pensionskassenleistungen ist nur eine sehr kleine Minderheit ausgenommen: Nur 0,5 Prozent der Anwartschaftsberechtigten haben eine leistungsorientierte Zusage und (noch) 13 Prozent der Leistungsberechtigten (Basis: vorläufige Daten zum 31.12.2022).

Fehlende Informationen zur Verteilung der Pensionskassenpensionen

Die österreichischen Pensionskassen verwalteten Ende 2022 ein Vermögen von rund 24,3 Mrd. Euro. Rund 1,04 Mio. Personen (Anwartschafts- und Leistungsberechtigte) waren in das Pensionskassensystem einbezogen. 137.000 Personen beziehen bereits eine Pensionsleistung aus Pensionskassen, knapp 905.000 haben Ansprüche erworben.

Leider geht unser Wissen über die Relevanz und die Verteilung der Pensionskassenpensionen kaum darüber hinaus. Seit einigen Jahren hat die FMA Daten darüber publiziert, wie die Pensionen im Groben auf Frauen und Männer verteilt sind. Ende 2020 waren 53 Prozent der Anspruchsberechtigten Männer und 47 Prozent Frauen. Doch das verwaltete Kapital verteilte sich ganz und gar nicht so ausgewogen. Dieses entfiel zu 74 Prozent auf Männer und nur zu 26 Prozent auf Frauen. Die mittlere Deckungsrückstellung betrug 23.883 Euro, die der Männer 33.129 und die der Frauen 13.408 Euro. Die Deckungsrückstellung ist das für die Pensionsleistung zugrundeliegende Kapital.

Seitens des Fachverbandes der Pensionskassen wurde in der Vergangenheit regelmäßig die Höhe der durchschnittlichen Leistung publiziert. Für die letzten Jahre findet sich die Information nicht mehr. Anhand der Geschäftsberichte kann man die Höhe der ausgezahlten Leistungen ansehen und durch die Anzahl der Leistungsbezieher:innen dividieren. Dabei kommt man 2021 auf einen Betrag von ca. 7.700 Euro jährlich bzw. 550 Euro monatlich (14-mal). Das schaut zunächst nach einer durchaus spürbaren und relevanten Zusatzpension aus. Aber diese Zahl sagt gar nichts über die Verteilung der Summe aus.

Es ist davon auszugehen, dass die allermeisten Pensionskassenbezieher:innen viel geringere Zusatzpensionen haben und nicht annähernd in den Bereich von 500 Euro kommen, während ein sehr großer Anteil der Leistungssumme an einen relativ geringen Anteil der Leistungsberechtigten fließt. Das liegt daran, dass Betriebspensionszusagen früher oft auf höhere Hierarchieebenen beschränkt waren bzw. in alten Zusagen oft für Einkommensbestandteile über der Höchstbeitragsgrundlage viel höhere Beiträge gezahlt werden als darunter. Es könnte sein, dass sich dieser Befund in Zukunft ändern wird, da in neueren Modellen mitunter ein einheitlicher Beitragssatz über das gesamte Einkommen geleistet wird. Es liegen keine Daten zur Verteilung vor, die im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Selbstverständlichkeit sind. So fehlen selbst Daten zur Höhe der Pension in der Mitte der Verteilung, dem Median (50 Prozent habe eine höhere, 50 Prozent eine geringere Pension).

Zur Bedeutung der Pensionskassen für Altersvorsorge fehlen die Daten

Um die Bedeutung der Pensionskassen für die Alterssicherung in Österreich vernünftig bewerten zu können, sind weitere Daten erforderlich. Die Verteilung der Pensionskassenpensionen nach Dezilen und Geschlecht würde dabei bereits aufschlussreiche Informationen über Ansätze zur Verbesserung des Systems bieten. Die Pensionskassen müssen bereits jetzt eine große Anzahl von Daten an die Aufsichtsbehörde melden und eine Erweiterung um diese Kennzahlen wäre ein Leichtes. Es ist völlig unverständlich, warum ein System, in das mehr als eine Millionen Menschen einbezogen sind, so intransparent ist und auch kein öffentliches Interesse an der Relevanz der Zusatzpensionen besteht.

Einen aufschlussreichen Einblick, der leider auch schon weit zurückliegt, liefert die Vorwegbesteuerung 2012. Anlässlich einer einmaligen steuerlichen Auswahlmöglichkeit wurde die Verteilung der Pensionskassenansprüche 2011 erhoben. Diese sah folgendermaßen aus:

  • Auf 55 Prozent der Pensionskassenberechtigten entfiel nur 10,7 Prozent des Kapitals.
  • Demgegenüber kamen die obersten 8 Prozent auf die Hälfte des Kapitals (49 Prozent). Für ein Drittel lag die Jahrespension unter 1.000 Euro, für 55 Prozent unter 2.000 Euro.
Dekoratives Bild © A&W Blog
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Neben der Verteilung der Pensionskassenpensionen an sich wäre es auch relevant zu eruieren, wie sich die Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und die aus den Pensionskassen ergänzen. Da die Pensionen gemeinsam besteuert werden, müssen sich diese Daten bereits jetzt einfach auswerten lassen. Das ließe Rückschlüsse darüber zu, ob Pensionskassenpensionen eher zusätzlich zu hohen oder mittleren Pensionen aus der Pensionsversicherung bezahlt werden.

Nur 6 Prozent der Pensionist:innen erhalten eine Pensionskassenpension

Anhand des Fehlens – oder besser der fehlenden Publikation – all dieser relevanten Informationen bleiben nur grobe Daten, um die Relevanz von Pensionskassenpensionen abschätzen zu können. Das Gesamtausmaß der Leistungen der Pensionskassen kann aus den Geschäftsberichten entnommen werden und machte 2021 etwas mehr als eine Milliarde Euro aus. Vergleicht man das mit den Pensionsaufwendungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung von 43,67 Mrd. Euro (Jahresbericht der öst. Sozialversicherung 2022, S. 14), so entspricht das Volumen der Pensionskassenpensionen 2,4 Prozent der Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. 136.900 Leistungsberechtigten der Pensionskassen stehen 2,2 Mio. Pensionsbezieher:innen der gesetzlichen Pensionsversicherung gegenüber. Damit erhalten 6,15 Prozent der Pensionist:innen eine Zusatzpension, also ca. jede 16. Person in Pension. Dieses Bild zeigt den derzeitigen Umfang von Pensionskassen für die Alterssicherung.

Anders ist es bei den Aktiven, den sogenannten Anwartschaftsberechtigten. Hier stehen rund 905.000 Personen, die Ansprüche gegenüber Pensionskassen haben, 4,2 Mio. Versicherten in der gesetzlichen Pensionsversicherung gegenüber. Damit haben 21,6 Prozent bzw. jeder Fünfte zusätzlich zur gesetzlichen PV einen Anspruch gegenüber einer Pensionskasse. In die Pensionskassen wurden 2021 Beitragszahlungen von 1,15 Mrd. Euro geleistet, in die gesetzliche Pensionsversicherung von 39,3 Mrd. Euro (Finanzstatistik 2021, Tab. 29). Das Beitragsvolumen der Pensionskassen erreicht also 2,29 Prozent der Beiträge der PV.

Schon allein aus diesen Zahlen ergibt sich, dass die öffentliche gesetzliche Pensionsversicherung die stabile und am meisten Menschen erfassende Einrichtung für die Alterssicherung ist. Ein großes Asset ist die Stabilität der Leistungen, weil die Pensionen nicht nur garantiert, sondern auch kaufkraftgesichert sind, da die Pensionen jährlich mit der Inflation erhöht werden.

Problem schwankender Pensionshöhen

Bei Pensionskassen ist das anders: Die Ansprüche auf betriebliche Zusatzpensionen sind durch Veranlagungen auf den Finanzmärkten gedeckt. Da im Jahr 2022 mit Aktien und Anleihen die wichtigsten Assetklassen starke Kursrückgänge hinnehmen mussten, war die Performance mit knapp minus 10 Prozent negativ. Unterschreitet die Performance die Zielrendite (Rechenzinssatz) werden die Pensionen gekürzt. Eine Kombination aus 3,5 Prozent Rechenzinssatz und realisierter Performance von minus 10 Prozent ergibt ca. 13,5 Prozent Pensionskürzung.

Starke Kürzungen der Pensionsleistungen sollen durch das Instrument der Schwankungsrückstellung abgefedert werden, eine Art Reservegefäß, das in guten Jahren dotiert und in schlechten Jahren abgebaut wird. Doch mitunter waren die guten Jahre nicht gut genug, um die schlechten zu kompensieren. Nach über 30 Jahren Erfahrung mit den österreichischen Pensionskassen wäre es an der Zeit, das System besser auszutarieren. Hier sind einige Ansatzpunkte dafür:

Pensionsanpassung an längeren Zeiträumen ausrichten

Wenn man die Performance der VRG des Veranlagungsstils „ausgewogen“ heranzieht, gibt es bei der für die Pensionsanpassung maßgeblichen Performance zum Bilanzstichtag sechs negative Jahre seit 1998. Nimmt man die durchschnittliche Performance eines 3-Jahres-Zeitraums, so ergeben sich drei negative Werte und bei 5-Jahres-Zeiträumen keiner. Die Pensionsanpassung an einem längeren Performance-Zeitraum als nur einem Jahr zu bemessen, könnte daher durchaus mehr Kontinuität in die Entwicklung der Leistungshöhe bringen. Darum sollte es in Alterssicherungsmodellen gehen.

(Wieder)Zulassen einer negativen Schwankungsrückstellung

Um das Ziel einer möglichst kontinuierlichen Pensionsentwicklung zu ermöglichen, wäre auch das Wiedereinführen des Instruments der negativen Schwankungsrückstellung sinnvoll. Diese ermöglicht es, Pensionskürzungen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Die Grundidee besteht darin, dass in Jahren geringer oder negativer Performance die Pension nicht so stark reduziert wird, wie es bilanziell erforderlich wäre. Es wird sozusagen etwas mehr Pension ausbezahlt, als durch das vorhandene Kapital gedeckt ist. Dieser „Vorgriff auf die Zukunft“ erfolgt dadurch, dass in Jahren hoher Performance zunächst die Deckungslücke geschlossen werden muss, bevor Pensionen erhöht werden können.

Sinnvolle Garantie entwickeln

Die bestehende optionale Mindestertragsgarantie, die Pensionskassen anbieten müssen, ist kein taugliches Sicherungsinstrument. Die Höhe der Garantie wird aus einer Formel berechnet und beträgt derzeit -0,66 Prozent im 5-Jahres-Schnitt. D. h. die Garantie wird nur schlagend, wenn die Pensionskassen im 5-Jahres-Schnitt weniger als -0,66 Prozent Performance erzielen. Das ist 2022 nicht der Fall gewesen. D. h. diese Garantie verhindert im Jahr mit den höchsten Verlusten keine Kürzungen oder auch nur deren Ausmaß.

Zuschüsse durch den Arbeitgeber ermöglichen

Derzeit bestehen grob gesagt zwei Modelle: das hier lange besprochene beitragsdefinierte Modell und das (kaum noch existente) leistungsdefinierte Modell. In Letzterem garantiert der Arbeitgeber eine bestimmte Leistungshöhe oder auch eine bestimmte Höhe der Pensionserhöhung. In Jahren negativer Performance muss daher seitens des Arbeitgebers der Fehlbetrag in die Pensionskasse nachgeschossen werden. Bei einem Minus von 10 Prozent muss zumindest 10 Prozent des Kapitals nachgeschossen werden, ein Betrag, der viele Unternehmen überfordern würde.

Daher sollte es ermöglicht werden, statt Nachschüssen in Bezug auf das gesamte Kapital Zuschüsse zur Pension zu finanzieren, die über die Pensionskassen ausbezahlt werden.

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Pensionskassenregeln überarbeiten

Nach mehr als 30 Jahren Erfahrung mit den Pensionskassen sollte das System kritisch hinterfragt werden. Nach mehreren Finanzkrisen, einer langen Niedrigzinsphase und schwierigem Ausblick in die Zukunft muss den geänderten Umfeldbedingungen Rechnung getragen werden. Finanzmärkte sind weniger Orte der Wertschöpfung als der Umverteilung von Werten. Hohe Zinsen verteilen von Schuldner:innen zu Gläubiger:innen, realisierte Kursgewinne von Verkäufer:innen zu Käufer:innen, Dividenden von Unternehmen zu Aktionär:innen etc. Die Vorstellung, dass man nur Geld veranlagen muss und automatisch hohe Erträge realisieren kann, ist veraltet und volkswirtschaftlich falsch. Für jeden verbuchten Ertrag gibt es eine Gegenbuchung, die für die Gegenseite einen Aufwand darstellt. Finanzmärkte können daher nicht ohne volkswirtschaftliche Kosten aus geringen Beiträgen hohe Pensionen generieren.

Es ist Zeit, das System grundlegend zu reformieren, um für künftige Generationen realistische und damit realisierbare Leistungen aus den Pensionskassen zu sichern.

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