Quotenmodell zur Älterenbeschäftigung

13. November 2013

Die beschlossenen Pensionsreformen und die demographischen Veränderungen verschärfen in den kommenden Jahren die Situation der Älteren am Arbeitsmarkt und und stellen eine beträchtliche Herausforderung für die sozialen Systeme dar. Der Politikwechsel „Arbeitsmarkt statt Pension“ ist ab 2014 in einem beachtlichen Ausmaß angelegt, das durch die Demographie eine zusätzliche Steigerung erfährt. Doch der Wechsel erfasst nur eine Seite der Marktteilnehmer. Das heißt im Klartext, der Druck auf ältere, auf arbeitslose und auf gesundheitlich beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen wird erhöht. Sie werden an Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, an Case-Managment-, an Beratungs- und sonstigen Integrationsprozessen mitwirken müssen. Kurz, es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und alle Chancen zu wahren, um in Beschäftigung oder am Arbeitsmarkt zu bleiben. Wobei die Grenzen des Zumutbaren weit gesteckt sind; Hüft- oder Knieoperationen, psychiatrische Behandlungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, sind – bei sonstigem Leistungsverlust – jedenfalls zumutbar (wenn kein besonderes Risiko mit ihnen verbunden ist).

Nach aktuellen Einschätzungen wird die Zahl der Erwerbspersonen in der Altersgruppe 55+ bis zum Jahr 2020 aufgrund der Maßnahmen im Pensionsbereich und bei Berücksichtigung der Demographie um ca 220.000 Personen ansteigen. Etwa die Hälfte davon sind Frauen, für die vorzeitige Pensionsmöglichkeiten weitgehend abgeschafft wurden. Hinzu kommen bis zum Jahr 2020 rund 40.000 Menschen in der Altersgruppe bis 55, die aufgrund der Invaliditätspensionsreform (Abschaffung der befristeten Invaliditätspension, Rehab vor Pension, etc) am Arbeitsmarkt bleiben und bestmöglicher Rahmenbedingungen bedürften, um sie möglichst dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Doch von bestmöglichen Rahmenbedingungen sind wir weit entfernt. Im Gegenteil, die Situation der Älteren und gesundheitlich Beeinträchtigten ist laut Arbeitsmarkt im Fokus jetzt schon äußerst schwierig.

Unternehmen beschäftigen zu wenige Ältere

Wiewohl die Arbeitgeberseite nicht müde wird, den policy change „Arbeitsmarkt statt Pension“ einzufordern, sind die Unternehmen bislang außer obligo. Vergleichbare Mitwirkungspflichten, wie sie den ArbeitnehmerInnen verordnet wurden, sind auf Arbeitgeberseite nicht zu finden, obwohl gerade die Unternehmen gefordert sind, ihr Einstellungs- und Beschäftigungsverhalten zu ändern.

Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer zeigt extreme Unterschiede bei der Älterenbeschäftigung. Von den 290.000 Betrieben, die in Österreich ArbeitnehmerInnen beschäftigen, sind nur 90.000 auf dem Arbeitsmarkt der 55+ Jährigen aktiv. 200.000 Betriebe beschäftigen keine Älteren. Diese Aussage ist jedoch durch den Einwand zu relativieren, dass von Kleinbetrieben mit wenigen Mitarbeitern nicht erwartet werden kann, dass sie eine Älterenquote erfüllen. Die Studie hat daher den Fokus auf Betriebe eingeschränkt, die 20 und mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Das sind österreichweit rund 22.600 Betriebe (8 % aller Betriebe), die allerdings in Summe 2,4 Millionen ArbeitnehmerInnen beschäftigen. In diesen 8 % der Firmen arbeiten damit 75 % aller unselbstständig Beschäftigten.

Auch die Betrachtung dieser 22.600 Betriebe zeigt dieselben Extreme bei der Älterenbeschäftigung. 4.200 Betriebe, oder jeder fünfte Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern, beschäftigt keinen oder nur kurzzeitig einen Älteren. Bei lediglich 1/3 der Betriebe ist der Anteil der Älteren an der Gesamtbelegschaft größer als 10 %. (siehe Grafik, credit Gerhard Jordan).

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Eher unerwartet hat die Analyse ergeben, dass auch (Betriebe in) Branchen, deren Arbeitsplätze häufig mit starken körperlichen Belastungen verbunden sind, einen überdurchschnittlichen Anteil älterer Arbeitnehmer beschäftigen: zB Bau von Straßen (11,4 %), Rohrleitungsbau, Brunnenbau, Kläranlagenbau (12,4 %), Herstellung von Frischbeton (12,3 %), Herstellung von Bier (13,2 %). Als Gesamtergebnis der Analysen kann zusammengefasst werden, dass der Anteil älterer ArbeitnehmerInnen an der Belegschaft weitgehend unabhängig von Betriebsgröße und Branche, aber im Wesentlichen „betriebsabhängig“ ist.

Kündigungsschutz oder Älterenquote?

Es ist daher geboten, die Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen Regeln zu unterwerfen, die geeignet sind, den Anteil der Älteren gerade in jenen Betrieben zu erhöhen, die ihrer sozialpolitischen Verantwortung derzeit nicht gerecht werden.

Ein klassisches Bonus-/Malus-System, das auf Kündigungen älterer Arbeitnehmer abstellt, muss diesen Lenkungseffekt zwangsläufig verfehlen. Denn Unternehmen, die keine Älteren beschäftigen, können solche auch schwerlich kündigen. Im Gegenteil werden durch einen kündigungsbezogenen Ansatz vor allem jene Unternehmen erfasst, die ohnehin aktiv am Arbeitmarkt der Älteren teilnehmen und daher auch immer wieder Arbeitsverhältnisse Älterer auflösen.

Eine effektive Erhöhung der Älterenbeschäftigung kann nur mit einem Modell gelingen, das vor allem auf das Verhalten jener Unternehmen Einfluss nimmt, die kein oder kaum Ältere beschäftigen. Das ist zum einen mit einem strengen Kündigungsschutz vorstellbar und zum anderen mit einer Älterenquote. Das auch für die Wirtschaft flexiblere Instrument ist im Quotenmodell zu sehen. Auflösungen von Beschäftigungsverhältnissen sind wie bisher möglich. Die Autonomie des Unternehmens wird nur insoweit eingeschränkt als eine Wahlmöglichkeit eröffnet wird. Unternehmen, die sich gegen die Erfüllung der Quote entscheiden, haben eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese Ausgleichszahlungen fließen in einen Finanzierungstopf, aus dem Fördermaßnahmen (Einstellbonus, Betriebsmaßnahmen, etc) finanziert werden.

Ziel ist, die Beschäftigungsquoten der 55 bis 64 Jährigen von derzeit 10 % bis 2016 auf 13 % und bis 2020 auf 16 % zu erhöhen. Damit könnten die Mindestanforderungen der EU-Erwerbsziele 2020 entscheidend unterstützt werden. Würden alle Unternehmen mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen, die Quote von 13 % erfüllen, wären um ca 60.000 Ältere mehr beschäftigt. Selbst wenn nur die Hälfte des Zieles erreicht wird, also 30.000 Ältere mehr in Beschäftigung stehen, hätte dies beachtliche volkswirtschaftliche Effekte. Gesamtfiskalisch ergeben sich für die öffentliche Hand auch ohne die Maluseinnahmen auf Grund steigender Beschäftigung und den dadurch induzierten zusätzlichen Steuer- und SV-Abgaben deutliche Mehreinnahmen. Gleichzeitig entfallen Ausgaben für Arbeitslosigkeit. In Summe des ersten Jahres betragen diese Effekte rund € 170 Mio. und nach 5 Jahren bereits knapp € 1 Mrd.