Nein zum Steuerdumping: Eine Senkung der KöSt kostet viel, bringt aber nichts!

27. Juni 2018

Eine Senkung der Körperschaftsteuer bringt massive Mehrkosten für das Budget und heizt den Steuerwettbewerb in der EU weiter an. Gleichzeitig ist keine nennenswerte Stärkung der Investitionstätigkeit zu erwarten. Eine Senkung der Körperschaftsteuer ist teuer, bringt aber wenig. Will man für einen Investitionsimpuls sorgen, sollte man die ArbeitnehmerInnen entlasten, denn das stärkt die Nachfrage und führt so zu Investitionen.

Die Regierung plant eine umfassende Senkung der Körperschaftsteuer. Damit soll Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden. Die etwas nebulösen Ankündigungen im Regierungsprogramm lauten folgendermaßen: „Österreich darf im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität verlieren. Daher soll die Körperschaftsteuer auf ein Niveau gesenkt werden, das unsere heimischen KMU nachhaltig entlastet und einen Anreiz setzt, in Österreich zu investieren. Gleichzeitig soll aber kein „Steuerdumping“ betrieben werden.“ Etwas später findet sich der Hinweis, dass der Schwerpunkt bei den nicht entnommenen Gewinnen und bei der Mindestkörperschaftsteuer liegen soll. Die genaue Ausgestaltung scheint noch offen: Während Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) im Budgetausschuss von einer Senkung des Satzes Richtung 20 Prozent gesprochen hat, hatte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) in der Pressestunde eine Halbierung des Steuersatzes für nicht entnommene Gewinne in Aussicht gestellt.

Wie hoch ist die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften?

Die Körperschaftsteuer ist die wichtigste Steuer auf Unternehmensgewinne. Sie gilt für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Bei Gewinnausschüttungen an die Eigentümer (natürliche Personen) fällt die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent an. Dadurch ergibt sich eine Gesamtbelastung (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) von insgesamt 45,63 Prozent. Diese korrespondiert in etwa mit der effektiven Steuerbelastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die mit dem normalen Einkommensteuertarif besteuert werden.

Kapitalgesellschaften sind ohnehin bereits begünstigt

Diese annähernd gleiche Steuerbelastung gilt aber nur für ausgeschüttete Gewinne. Verbleiben die Gewinne im Unternehmen (nicht entnommene Gewinne), so zahlen Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zu 55 Prozent Steuer, Kapitalgesellschaften aber nur maximal 25 Prozent. Mit anderen Worten: Schon jetzt werden nicht entnommene Gewinne bei Kapitalgesellschaften massiv gegenüber jenen von natürlichen Personen begünstigt. Die Begünstigung noch weiter auszubauen, wäre nicht nur systematisch fragwürdig, sondern hätte auch Auswirkungen auf die Einkommensteuer. Denn wenn die Attraktivität von Kapitalgesellschaften weiter gesteigert wird, wickeln bald alle JournalistInnen, HandelsvertreterInnen und sonstigen Selbstständigen ihre Geschäfte über eine GmbH ab. Und das führt zu entsprechenden Ausfällen bei der Einkommensteuer. Oder es gibt eine vergleichbare Begünstigung für natürliche Personen. Doch auch diese ginge zulasten der Einkommensteuereinnahmen.

Eine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in der Einkommensteuer gab es übrigens von 2004 bis 2009, eingeführt von Schwarz-Blau. Personengesellschaften konnten nicht entnommene Gewinne bis zu 100.000 Euro pro Jahr mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuern, zahlten also nur die Hälfte ihres eigentlichen Steuersatzes. Eine Verpflichtung zu investieren gab es nicht. Wer das Kapital sieben Jahre am Firmenkonto geparkt hatte, konnte es steuerfrei entnehmen. Eine nette Begünstigung für die private Pensionsvorsorge von UnternehmerInnen, die auch von vielen entsprechend genutzt wurde.

Falsches Instrument für Investitionsanreize

Zurück zum Versprechen der Regierung, eine Senkung der Körperschaftsteuer würde Unternehmensinvestitionen ankurbeln. Kann das funktionieren? In der wissenschaftlichen Literatur ist die These umstritten. Grundsätzlich investieren Unternehmen dann, wenn die Nachfrage und die Auslastung entsprechend hoch sind. Die Steuerbelastung ist nachrangig, solange die Investitionen nach Abzug aller Steuern rentabel bleiben. Es ist zu befürchten, dass eine Senkung der Körperschaftsteuer in erster Linie Mitnahmeeffekte produziert. Das heißt, die Unternehmen investieren sowieso, das Geldgeschenk nehmen sie dankbar mit.

Eine Senkung der Körperschaftsteuer wirkt wie eine Gießkanne, sie setzt keinerlei Verpflichtungen voraus: Jeder bekommt sie, egal ob er investiert oder das Geld aufs Bankkonto legt. Tatsächlich zeigen Statistiken und Studien, dass gerade große Unternehmen heute mehr in Finanzanlagen statt in Maschinen und Personal investieren. Mitunter könnte eine Senkung der Körperschaftsteuer dieses Missverhältnis noch weiter verschärfen. Das heißt, wenn man einen Investitionsanreiz setzen will, dann sollte man das gezielt tun. So bringt beispielsweise die Forschungsprämie einen echten Anreiz für Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt, ihre Geschäftstätigkeit in Österreich auszubauen, das zeigt das Beispiel Boehringer-Ingelheim in Wien. Das Ausschütten einer Gießkanne aber bringt – abgesehen von den erwähnten Mitnahmeeffekten – wohl eher wenig.

Kosten, nichts als Kosten

Die Kosten einer Senkung der Körperschaftsteuer lassen sich nur schätzen. Das Finanzministerium schätzt den Steuerausfall einer Senkung des allgemeinen Satzes auf 20 Prozent mit 1,5 Milliarden Euro. Eine Halbierung des Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne wäre noch erheblich teurer. Die Industriellenvereinigung selbst erwartet Kosten von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Dazu kommen die oben skizzierten Ausfälle in der Einkommensteuer. Insgesamt schätzt die Arbeiterkammer den budgetären Effekt dieser Variante auf bis zu 2,5 Milliarden Euro.

Das Körperschaftsteueraufkommen im Jahr 2017 betrug nicht ganz 8,5 Milliarden Euro. Das sind 5,6 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Damit liegt Österreich unter den Schlusslichtern in der OECD. Schon jetzt werden über 80 Prozent des Steueraufkommens von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen erbracht. Eine Senkung der Körperschaftsteuer würde dieses Missverhältnis weiter verschärfen und dem Staat wichtige Einnahmen für die Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern und Kultureinrichtungen entziehen. Dementsprechend hoch wären auch die negativen Effekte auf die Attraktivität des Standorts. Eine Selbstfinanzierung über höhere Investitionen darf bezweifelt werden.

Das schädliche Steuerdumping wird weiter angefacht

Gegen die Senkung der Körperschaftsteuer spricht auch ein anderes Argument: Es gibt keinen Wirtschaftsraum der Welt, in dem der Steuerwettbewerb so intensiv ist wie in der EU. Noch Mitte der 1990er-Jahre betrug der durchschnittliche EU-Körperschaftsteuersatz ganze 35 Prozent. Heute, mehr als 20 Jahre später, liegt der Durchschnitt unter 25 Prozent. Spitzenreiter im negativen Sinne ist Ungarn, wo seit 2017 der Körperschaftsteuersatz bei neun Prozent liegt. Dieser Steuerwettbewerb ist ruinös: Multinationale Großkonzerne zahlen kaum noch Steuern, den Regierungen fehlt das Geld für wichtige Zukunftsinvestitionen. Warum sich Österreich daran beteiligen sollte, bleibt schleierhaft.

Unternehmen zahlen in der EU immer weniger Steuern © A&W Blog
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Wenn es stimmt, dass die Bundesregierung kein Steuerdumping betreiben will, wie sie im Regierungsprogramm angekündigt hat, dann sollte sie von einer Senkung der Körperschaftsteuer Abstand nehmen und sich für einen EU-weiten Mindeststeuersatz einsetzen. Die laufende Diskussion über die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission zur Harmonisierung der Körperschaftsteuersysteme in der EU ist ein guter Rahmen dafür. Eine Harmonisierung mit Mindeststeuersatz würde nicht nur die Steuertricks der Konzerne erschweren, sondern auch dem Steuerwettbewerb einen Riegel vorschieben. Will man einen wirtschaftlichen Impuls setzen, sollte man eine zielgerichtete Investitionsbegünstigung einführen. Oder am besten gleich die ArbeitnehmerInnen entlasten: Das stärkt den Konsum und damit die Nachfrage, und eine bessere Investitionsbegünstigung gibt es nicht.

Die Langfassung dieses Beitrags erschien zunächst in „Arbeit & Wirtschaft 4/2018