Der beste Karfreitag-Kompromiss wäre ein Wahl-Feiertag für alle

26. Februar 2019

Der von ÖVP und FPÖ angepeilte Viertel-Karfreitag würde für rechtliche Probleme sorgen – und wäre insgesamt ein schlechter Deal für die ArbeitnehmerInnen. Wenn die Koalition einen freien Karfreitag für alle unbedingt vermeiden möchte, wäre ein frei wählbarer Feiertag ein Kompromiss, der den Unternehmen entgegenkommt.

Eigentlich war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klar und einfach: Der Karfreitag darf nicht nur für evangelische, methodistische und altkatholische ArbeitnehmerInnen ein Feiertag sein. Alle sind gleich zu behandeln. Ab sofort sei der Karfreitag für alle frei, entschied der EuGH, sofern der Gesetzgeber nicht eine andere Regelung beschließe, die ebenfalls für alle ArbeitnehmerInnen gleichermaßen gelte. 81 Prozent von ihnen, zeigt eine Untersuchung im Auftrag der Arbeiterkammer, sind sehr oder eher dafür, den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen.

Rechtliche Probleme mit dem Viertel-Feiertag

Doch ÖVP und FPÖ wollten das nicht – und die Debatte wurde kompliziert. Die Koalition will nun einen Viertel-Feiertag beschließen: Erst ab 14 Uhr soll für alle frei sein.

Der Vorschlag wirft eine Vielzahl juristischer Fragen auf, darunter: Was passiert, wenn jemand den gesamten Karfreitag frei haben will? Muss er oder sie dann einen ganzen Urlaubstag verbrauchen, um den Viertel-Feiertag freizubekommen? Wie lässt sich verhindern, dass Menschen, die nur vor 14 Uhr arbeiten, gegenüber jenen benachteiligt werden, die am Nachmittag tätig sind? Das betrifft viele SchichtarbeiterInnen, Teilzeit-Beschäftigte sowie Menschen, die regelmäßig Freitag-Frühschluss haben.

Schlechter Deal für die ArbeitnehmerInnen

Der geplante Viertel-Feiertag sorgt nicht nur für zahlreiche rechtliche Probleme. Er wäre für die ArbeitnehmerInnen insgesamt ein schlechter Deal.

Zum einen hätten vier von zehn Beschäftigten gar nichts davon. Laut der bereits genannten Untersuchung gehen 39 Prozent am Freitag generell früher nach Hause. Wer beispielsweise von Montag bis Donnerstag je neun Stunden arbeitet und am Freitag dementsprechend nur noch vier, hat um 14 Uhr ohnehin längst frei. Auch Frühschicht-ArbeiterInnen, die um 6 Uhr zu arbeiten beginnen, haben um 14 Uhr bereits ihren ganzen Arbeitstag hinter sich. Sie alle würden beim Vorschlag von ÖVP und FPÖ durch die Finger schauen.

Zum anderen würden hunderttausende ArbeitnehmerInnen einen Feiertag verlieren. Angehörige der evangelischen, methodistischen und altkatholischen Religionsgemeinschaften haben am Karfreitag seit Jahrzehnten frei. Sie müssten nun zumindest bis 14 Uhr arbeiten, ohne dafür mehr bezahlt zu bekommen. Zurecht sind VertreterInnen dieser Kirchen darüber empört.

Fünf Gründe für einen Feiertag für alle

Die einfachere und bessere Lösung wäre es, das EuGH-Urteil umzusetzen und den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen. Dafür spricht eine Reihe von Gründen:

Erstens arbeiten die ArbeitnehmerInnen in Österreich sehr viel. Vollzeit-Beschäftigte leisten im Schnitt 41,3 Arbeitsstunden pro Woche. Das ist Platz 3 unter den 28 EU-Staaten, deutlich vor wirtschaftlich vergleichbaren Ländern wie Deutschland (40,3), Schweden (39,9) oder Dänemark (37,8). Zudem ist der Arbeitsdruck in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ein zusätzlicher Feiertag wäre da nur ein kleiner Ausgleich.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Zweitens mussten die ArbeitnehmerInnen bei der Arbeitszeit zuletzt viel hergeben. Das 12-Stunden-Tag-Gesetz hat das Gleichgewicht stark zugunsten der ArbeitgeberInnen verschoben. Sie können jetzt einseitig Überstunden bis hin zu 60-Stunden-Wochen anordnen. Die Erfahrung zeigt, dass jede fünfte Überstunde unbezahlt und ohne Zeitausgleich geleistet wird. Je mehr der 12-Stunden-Tag zur Praxis wird, desto mehr werden auch die unbezahlten Überstunden zunehmen. Im Rahmen von Gleitzeit sind 60-Stunden-Wochen sogar ohne Zuschläge möglich – was ArbeitgeberInnen beträchtliche Einsparungen bringen wird.

Drittens erreichen immer weniger ArbeitnehmerInnen den vollen Urlaubsanspruch. Eigentlich haben alle Beschäftigten nach 25 Arbeitsjahren Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Doch davon müssen sie – je nachdem, ob Schul- oder Studienjahre anrechenbar sind – 13 bis 20 Jahre beim aktuellen Arbeitgeber tätig gewesen sein. Da der Arbeitsmarkt immer unsteter wird, gelingt das immer weniger Menschen. Die Unternehmen ersparen sich so im Vergleich zu früheren Zeiten, als die Arbeitsverhältnisse noch stabiler waren, viel Geld.

Viertens sind die angeblichen Kosten übertrieben. Die Wirtschaftskammer argumentiert, ein zusätzlicher Feiertag würde die Unternehmen 600 Millionen Euro kosten. Diese Rechnung geht davon aus, dass alle ArbeitnehmerInnen einen Acht-Stunden-Arbeitstag weniger leisten. Doch der Freitag ist für 39 Prozent – siehe oben – nur ein kurzer Arbeitstag. Sie starten schon zu Mittag ins Wochenende. Auch sehen bereits jetzt viele Kollektivverträge und betriebliche Regelungen vor, dass der Karfreitag ganz oder am Nachmittag freigegeben wird. Die Kostenschätzung ist also mit Sicherheit übertrieben.

Fünftens können sich die Unternehmen einen freien Tag mehr leisten. Selbst die von der Wirtschaftskammer genannte Summe würde nicht einmal ein halbes Prozent der jährlichen Lohnkosten betragen. Das können die Unternehmen stemmen, schließlich sprudeln ihre Gewinne und stiegen in den letzten Jahren stärker als die Einkommen der Beschäftigten.

Der Kompromiss: ein Wahl-Feiertag für alle

Ein idealer Kompromiss wäre es, einen ganzen Wahl-Feiertag für alle einzuführen. Damit könnte sich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen ihr oder ihm wichtigen Tag freinehmen, unabhängig von Religion oder Weltanschauung. Wer am Karfreitag in den Vormittags-Gottesdienst gehen will, könnte das tun. Wer lieber den Tag der Republiksgründung am 12. November feiern möchte, hätte die Möglichkeit dazu.

Der Vorteil für die Unternehmen gegenüber einem Karfreitag für alle: Die Wahl-Feiertage würden sich übers Jahr verteilen. Sie müssten also am Karfreitag nicht zusperren und hätten keine Umsatzeinbußen.

Regierung soll ArbeitnehmerInnenvertretung einbeziehen

Das Thema Karfreitag betrifft alle 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen in Österreich. Doch die Regierung hat bislang weder deren gesetzliche Vertretung, die Arbeiterkammer, noch die Gewerkschaften miteinbezogen. Das ist politisch bedauerlich und rechtstechnisch unklug. Schließlich verfügen beide Organisationen über ExpertInnen, die sowohl das Arbeitsrecht als auch die Praxis bestens kennen. Wir würden gerne dazu beitragen, eine Lösung zu finden, die juristisch sauber gemacht ist und die Interessen der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt. Denn eines ist klar: Die Menschen in Österreich arbeiten lange und hart genug. Sie haben sich einen freien Tag mehr redlich verdient.

Redaktionelle Mitarbeit: Valentin Schwarz