Fünf Jahre nach der Lehman-Pleite zeigt sich mit dem Gesetz zur Hedge Fonds-Regulierung, wie die Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise aussieht: relativ zahnlos. Ob sie der erste Schritt eine langen Reise in die richtige Richtung ist oder nur dem Schwung holen für eine Kehrtwende dient, muss sich erst zeigen.
Nach einer mehrjährigen Entstehungsgeschichte in der EU (Ein Überblick findet sich hier), an der nach dem Kommissionsentwurf das Europäische Parlament maßgeblich beteiligt war, liegt das Gesetz zur Regulierung der Alternativen Investmentfonds Manager (AIFMG) nun im österreichischen Parlament. Leider sind die früh angebrachten Kritikpunkte (siehe damalige AK Stellungnahme) nach wie vor nicht beseitigt.
Die Debatte um die Regulierung war, abgesehen vom ohnehin dominanten Schock über die Globale Finanzkrise, von drei sehr wirkungsmächtigen Bildern geprägt:
- Dem marktliberalen Glauben, durch die Öffnung des Binnenmarktes die „wohltätigen Marktkräfte“ zu entfesseln, der den ersten Entwurf von 2006 geprägt hatte, der aber mittlerweile massiv AnhängerInnen verloren hatte.
- Dem Eindruck des Madoff-Skandals von 2008, bei dem der bis dahin angesehene Investment Manager Bernard Madoff durch ein Pyramidenspiel den bis dahin größten Anlagebetrug begangen hatte.
- Den negativen Erfahrungen einiger Unternehmen (ua. Märklin), die von private Equity Fonds übernommen wurden.
Verfehlter marktliberaler Ausgangspunkt
Dem ursprünglich marktliberalen Entwurf ist es geschuldet, dass sich die Regulierung auf Vorschriften beschränkten, die die OrganisatorInnen oder ManagerInnen solcher Alternativen Investmentfonds (AIFM) beschränken und keine bzw. wenig Vorschriften für die eigentlichen Finanzprodukte die Alternativen Investmentfonds (AIF) machen. Zudem geht die starke Betonung von reinen Transparenz bzw. Berichtserfordernissen auf diesen Sicht der Welt zurück. Durch hohe Transparenz gegenüber den AnlegerInnen und noch höhere gegenüber den Behörden sollen diese einerseits ihre Anlageentscheidungen optimal treffen, und andererseits die Behörden über Systemstabilität wachen können.
Betrachtet man die nunmehrige Regulierung, so hat es schon fast dialektische Züge, dass die massiven formalen Berichtsanforderungen möglicherweise dazu führen, dass ein weiterer Konzentrationsprozess bei den Fondgesellschaften einsetzt. Denn nur bei entsprechender Größe kann dieses aufwändige Berichtswesen finanziert werden. Letztlich würde also der marktliberale Regulierungszugang zu stärker konzentrierten und oligopolisierten Märkten führen. Eine schlichtere, aber zugleich strengere Vorgabe von zulässigen Investments in diesen Fonds wäre hier besser gewesen.
Dem Schock des Madoff-Skandals verdanken wir die strikte Trennung von Management, Bewertung, und Verwahrung der Assets dieser Fonds. Es sollte stets eine zweite Instanz geben, die darauf zu achten hat, dass die Werte in die der Fonds investiert erstens existieren und zweitens auch etwas wert sind. Diese Trennung der Funktionen führt somit zu einer besseren Kontrolle der verantwortlichen FondsverwalterInnen. Eine der zäheren Debatten bei der Entstehung dieser Richtlinie war nun gerade das Ausmaß der Haftung der FondmanagerInnen für die von ihnen beauftragten Verwahrstellen.
Dem dritten stets präsenten Bild in der Debatte um diese Regulierung ist eine stärkere Regulierung von Unternehmensübernahmen durch Hedgefonds geschuldet. Allerdings eingeschränkt auf Unternehmen, die nicht unter die Definition von KMUs fallen – womit ca 67% der Beschäftigen in Europa nicht davor geschützt werden. Bei jenen Beschäftigten die prinzipiell unter diese Bestimmung fallen gibt es eigentlich nur Informations- und Konsultationsrechte, das heißt, es muss mit ihnen oder ihren VertreterInnen über die weitere Vorgangsweise geredet werden. Relevanter sind die Beschränkungen der Ausschüttungen aus den übernommenen Unternehmen. Diese haben zumindest das Potential jene Fonds abzuhalten, die reines sogenanntes “Asset-Stripping” planen. Insgesamt wäre eine generelle Regulierung von Unternehmensübernahmen – egal durch wen – besser gewesen.
Nur ein kleiner, zaghafter Schritt
Insgesamt ist diese Richtlinie und ihre Umsetzung in Österreich ein kleiner, zaghafter Schritt zu einer strengeren Finanzmarkregulierung. Wie gesagt ob sie der erste Schritt einer langen Reise in die richtige Richtung ist oder nur dem Schwung holen für eine Kehrtwende dient muss sich erst zeigen.