Mit Hilfe der Wohnbauförderung (WBF) sollen unter anderem die Mieten niedrig gehalten werden. Insbesondere durch ihre Reform im Rahmen des Finanzausgleichs konnte sie ab 2001 diese Funktion nur mehr eingeschränkt wahrnehmen. Die Preise für Wohnraum stiegen so in den letzten Jahren deutlich über der Inflationsrate. Ein Anstieg, der vor allem von Neuverträgen im privaten Sektor ausgegangen ist. Für eine Begrenzung der Mietkosten braucht es deshalb einerseits Verbesserungen des Mietenbegrenzungssystems im Mietrechtsgesetz. Andererseits ist der Wohnungsneubau insbesondere der gemeinnützigen Baugenossenschaften wieder verstärkt zu fördern. Eine neuerliche Reform des Wohnbauförderungsbeitrages kann dafür einen Beitrag leisten.
Der Wohnbauförderungsbeitrag war aber immer nur ein Teil der Mittel, die insgesamt für die Förderung des Wohnungsneubaus und der Sanierung eingesetzt wurden. Weitere Mittel für die Wohnbauförderung kamen aus allgemeinen Steuereinnahmen und über die Rückflüsse aus den in der Vergangenheit gewährten Förderdarlehen.
Seit 2009 hat der „Wohnbauförderungsbeitrag“ mit dem Wohnbau, außer dem Namen, übrigens nichts mehr zwingend gemein, da er nicht mehr zweckgewidmet ist. Er fließt ähnlich wie Einkommens-, Körperschafts- oder Umsatzsteuer ins allgemeine Steueraufkommen. Spezifisch ist nur mehr seine Verteilung: Die Länder erhalten einen nicht inflationsgesicherten fixen Betrag von 1,78 Mrd Euro, während der jährlich wachsende Rest dem Bund verbleibt.
Die Wohnbauförderung im Zeitverlauf
Das Spezielle der Wohnbauförderung ist, dass der weit überwiegende Teil keine Förderung im klassischen Sinne ist, sondern für die Vergabe von (geförderten) Krediten verwendet wird. Über die Jahre würde sich damit ein rasch wachsendes öffentliches Forderungsvermögen ergeben, das für den Wohnbau verwendet werden kann – sofern die Kreditrückzahlungen auch in diesem Bereich reinvestiert werden. Das ist jedoch zunehmend nicht mehr der Fall.
Seit 1989, als die Kompetenzen für Wohnbauförderung vom Bund an die Länder übertragen wurden, stellt der Bund die Mittel für den Wohnbau den Ländern über den Finanzausgleich zur Verfügung. Wie schon erwähnt, ergab sich ein Teil der den Ländern zugewiesenen Mittel ursprünglich aus dem Wohnbauförderungsbeitrag, der Rest aus allgemeinen Steuereinnahmen. Seit 1996 sind die Wohnbaumittel des Bundes (diverse Sonderförderungen ausgenommen) im Rahmen des sogenannten „Zweckzuschuss für Wohnbauförderung“ mit 1,78 Mrd. Euro gedeckelt. Es kam seither zu keiner Valorisierung mehr. Zum Vergleich: bei einer Valorisierung der Wohnbaumittel mit dem Baukostenindex müssten mittlerweile 2,86 Mrd. Euro, bei einer Valorisierung mit dem VPI 2,58 Mrd. Euro, aufgewendet werden.
2001 wurde die Zweckbindung der Darlehensrückflüsse auf Druck der Bundesländer aufgehoben. Des Weiteren wurde der „Zweckzuschuss für die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung“ des Bundes in einen Zweckzuschuss zur „Finanzierung der Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung, der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen“ umgewandelt, also derart aufgeweicht, dass dies seiner faktischen Abschaffung gleichkam.
In Summe flossen seit 2001 21 Mrd. Euro an in der ursprünglich vergebenen Wohnbauförderungsdarlehen wieder an die Bundesländer zurück; davon sind genau die Hälfte „normale“ Rückflüsse (entsprechend der bei Fördergewährung vereinbarten – oder bei Zahlungsschwierigkeiten auch abgeänderten – Tilgungspläne). Die andere Hälfte sind Erlöse aus sogenannten Darlehensverkäufen. Darlehensverkauf heißt, dass die noch offene Forderung (der noch offene, zu tilgende Betrag) an Dritte verkauft wird.
So lange eine Zweckbindung bestand, gab es kaum einen Grund diese Darlehen zu verkaufen, da die erlöste Summe für neue Wohnbaudarlehen zur Verfügung gestellt werden musste. Mit dem Fall der Zweckbindung konnten durch Darlehensverkäufe aber entsprechend große Summen an Wohnbaumittel in zusätzliche Einnahmen für die allgemeinen Landeshaushalte umgewandelt werden. Diese Mittel stehen nun für weitere Wohnbauförderungsmaßnahmen in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund fordert die AK eine Wiedereinführung der Zweckbindung für diese Rückflüsse.