Bitcoin: Die private Geldschöpfung

23. Juli 2014

Nicht zuletzt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise wurde das Vertrauen in Geld in Form von Münzen und Papier erschüttert. Im Jahr 2008 setzte daher die virtuelle Cyberwelt ein Zeichen: Der unter Satoshi Nakamoto firmierende Urheber schlug das Konzept von Bitcoin vor, eine  kryptographische Recheneinheit, die mittlerweile als Zahlungsmittel fungiert. Doch was ist Bitcoin? Und welche Probleme sind mit dieser Form der privaten Geldschöpfung verbunden?

 

Bitcoin als Antwort auf die Finanzkrise

Der Ruf der Banken, der Aufsichtsbehörden und des Staates an sich ist angekratzt. Die Banken, weil sie sich in Spekulanten auf Kosten Dritter verwandelt hatten, die Aufsichtsbehörden, weil sie zu lange mitgespielt hatten, die Staaten, weil sie die Spekulanten auf Kosten der SteuerzahlerInnen retten.  Bitcoin wurden erstmals durch das „Whitepaper“ definiert. Die Notwendigkeit dazu wurde in den systemischen Problemen der Finanzwelt gesehen. Am 2.1.2009 entstand das Bitcoin-Netzwerk mit der Berechnung des ersten Blocks, der die ersten 50 Bitcoin erzeugte.

Die Technik hinter Bitcoin

Bitcoin verwendet ein „Peer-to-Peer“-Netzwerk, um Zahlungen zwischen TeilnehmerInnen zu tätigen. Die Zahlung kann nicht wiederrufen werden, nachdem sie durch das Netzwerk bestätigt wurde. Der Besitz von Geldbeträgen wird durch den Inhalt einer elektronischen Geldbörse nachgewiesen, welche kryptographische Schlüssel enthält. Die Verwendung des eigenen Schlüssels ist erforderlich, um die Durchführung einer Zahlung zu autorisieren.  Die Zahlungen finden an pseudonyme Adressen statt, welche die Software für jeden Teilnehmer beliebig neu erzeugen kann. Somit ist die Identifizierung der Handelspartner unmöglich. Durch „mining“ mit zunehmend schwieriger zu entschlüsselnden Algorithmen werden neue Bitcoins erzeugt, wobei die maximale Geldmenge durch das Netzwerkprotokoll auf 21 Millionen Einheiten festgelegt ist. Die Bitcoin Teilnehmer können sich jedoch durch Aufwendung von Rechenleistung an der Erzeugung neuen Geldes beteiligen. Die Teilnehmer konkurrieren um einen Betrag, der circa alle 10 Minuten ausgeschüttet wird. Angepriesen wird die Limitierung auf 21 Millionen Einheiten als Strategie, um Inflation zu vermeiden. Allerdings könnte man hinter diesem hehren Ziel auch etwas anderes vermuten: Nämlich die Knappheit des Gutes Bitcoin zu sichern, das sich hauptsächlich im Besitz der Urheber dieses Systems befinden.

Wozu braucht man Bitcoin?

Die Grundidee ist, Bitcoin als Recheneinheit beim Handel mit Gütern und bei der Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden. Zu Beginn beschränkte sich daher die „Nützlichkeit“ von Bitcoins auf das Schürfen derselben in einer Art Goldgräberstimmung. Der steigende Wert des virtuellen Guthabens stellte die Belohnung für die Geldschöpfung mittels Rechenleistung dar. Bitcoin hatte also ursprünglich keinen bezifferbaren Wert. Auch die Nutzbarkeit war wegen fehlender Angebote von Waren gegen Tausch von Bitcoin nicht vorhanden. Es war daher für die MarktteilnehmerInnen zunächst irrational, Bitcoin zu erwerben.  Inzwischen gibt es jedoch Schätzungen zufolge  rund 200 000 verwendete Adressen, die  Bitcoin-Transaktionen durchführen. Die aktivsten EinzelnutzerInnen sind der Mining Pool Deepbit (ein Pool aus einzelnen NutzerInnen die ihre Rechenleistung zur Verfügung stellen), sowie die Handelsplattform Mt.Gox.2014  waren bspw im OpenStreetMap-Datenbestand 3 303 Orte angeführt, die Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren.

Inzwischen werden Bitcoin auch auf unregulierten Handelsplattformen in Währungen getauscht. Allfällige Sicherheitsvorkehrungen bezüglich Geldwäsche oder Einlagensicherung oder Haftung für verlorene Einlagen liegen im Ermessen der PlattformbetreiberInnen. Neben diesem Sicherheitsproblem erscheint aber die Volatilität dieser Privatwährung die Hauptgefahr für ihre NutzerInnen. Belief sich der Wert im Dezember 2013 auf über 1000 €, fiel er im April auf unter 500 €, Bitcoin erlitt also einen Wertverlust von über 50%.

Preisentwicklung von Bitcoin im Zeitraum Juni 2013 bis Juni 2014, in US-Dollar:

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Quelle: bitcoinaverage.com

 Was ist „Bitcoin“?

  • Eine Währung?

Geld und der damit verbundene Vermögenswert basieren auf einem Versprechen, einer sozialen Bindung in Form von Kredit. Derzeit wird der Zahlungsverkehr im täglichen Leben mit realen Münzen und Geldscheinen oder mit elektronischem Geld abgewickelt. Staatliche Währungen sind – im Gegensatz zu Bitcoin – durch ein Zahlungsversprechen der ausgebenden Stelle gedeckt. Bitcoin als virtuelle Recheneinheit fehlt eine solche Deckung, der Rücktausch wird von niemandem garantiert.

Nach der Definition der E-Geld-Richtlinie der EU  muss elektronisches Geld drei Kriterien erfüllen: a) elektronische Speicherung b) Ausgabe nach Eingang der Gelder c) Akzeptanz als Zahlungsmittel durch eine juristische oder natürliche Person.. Bitcon erfüllt das Kriterium b) nicht. Deshalb liegt kein elektronisches Zahlungsmittel vor, gleichzeitig fällt  das System aber auch nicht unter die Richtlinie über Zahlungsdienste.

  • Eine Ware (commodity)?

Von der juristischen Einordnung der virtuellen Recheneinheit „Bitcoin“ hängen viele Rechtsfolgen ab, wie bspw die Steuerpflichtigkeit, die Anwendung von Marktordnungsvorschriften von Regulierung bis zur Gewerbeordnung. Dabei gehen viele Staaten davon aus, dass es sich um Eigentum (USA) oder ein Veräußerungsgeschäft (Deutschland) handelt, sodass Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen.Die deutsche Finanzaufsicht (BaFin) definiert Bitcoin als Rechnungseinheit und somit als Finanzinstrument, das dem Kreditwesengesetz unterliegt.

  • Ein Schneeballsystem?

Im Bitcoin-System können nur Gewinne erzielt werden, wenn sich neue Käufer finden, die bereit sind, Bitcoins zu höheren Preisen zu kaufen, als es derzeit der Fall ist. Da Bitcoin aber keinen (materiellen) Wert haben, droht das Szenario, dass er auf null fällt und die Nachzügler auf wertlosen Bitcoin sitzen bleiben.

Die Europäische Zentralbank analysierte Bitcoin bereits in einem Bericht vom Oktober 2012. Klar werden darin  die – für Schneeballsysteme typischen – Risiken hervorgehoben. Es gibt zwar keinen zentralen Organisator, der mit den Geldern verschwinden könnte, auch werden keine hohen Profite versprochen. Es besteht jedoch eine große Informationsasymmetrie, da das System schwer verständlich aber leicht nutzbar ist und keinerlei Informationen über die Risiken eines Kollapses zur Verfügung gestellt werden.

Brave New World der privaten Geldschöpfer?

Historisch hat sich das Monopol der staatlichen Geldschöpfung und ursprünglich staatlichen Aufsicht über die Geldmenge aus zahlreichen Krisenszenarien als bestmögliche Lösung zur Vermeidung von Währungskrisen entwickelt. Allerdings wurde dieser Prozess auf europäischer Ebene seit den 1990-er Jahren wieder rückgängig gemacht. Mit MiFiD I (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) wurde in der EU der Grundstein zur Schaffung verschiedenster Handelsplattformen gelegt, die – anders als Börsen – kaum einer Regulierung unterliegen. Wer, wie, was handelt: Das bleibt privaten Betreibern, also Finanzinstitutionen oder kreativen Wertschöpfern überlassen. Derivate, also abgeleitete, virtuelle Produkte von einem realen Basiswert sind nicht mehr weit entfernt von Bitcoin. Was spricht also dagegen, auch diese neue, virtuelle Recheneinheit als unbedenklich anzusehen? Einerseits das Banknotenmonopol, das den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel schützt. Andererseits auch die demokratische Legitimation des Geldwesens, samt der Haftung des Staates mit dem Volksvermögen für das Zahlungsversprechen. Schließlich basiert Bitcoin auf einer automatisierten Geldschöpfung, die der staatlichen Kontrolle entzogen ist und sich jeder Geldpolitik entzieht.

Bitcoin – Cui bono

Die Deregulierung der Finanzmärkte hat bereits 2008 zu einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise geführt. Doch das Deregulierungsideal ist schwer aus den Köpfen zu vertreiben. Selbst ist der Mann, stark ist der Mensch alleine in der „Top-oder Flop“-Gesellschaft. Dafür passt selbst aus der Miene geschöpftes Geld besser. Währenddessen beschäftigen sich Zentralbanken und Aufsichtsbehörden mit der Frage, ob von unbekannter Hand (einem Rechner) geschöpfte Recheneinheiten als Währung einzustufen ist, und ob davon Gefahren für die NutzerInnen ausgehen. Am virtuosesten erscheint dazu die Meinung des polnischen Finanzministers: Bitcoin sei kein illegales Zahlungsmittel, es könne aber auch nicht als legale Währung anerkannt werden.“ Während dieser Kommentierungsphase gehen große Handelsplattformen, auf denen diese Recheneinheiten ihre AbnehmerInnen finden, bankrott, wie zuletzt im Februar 2014 die Handelsplattform Mt.Gox, auf der 850 000 Bitcoin verloren gegangen waren (das entspricht je nach Kursstand einem Gegenwert von rd 425 Mio €). In Zypern eröffnete im März 2013 die Bitcoin-Niederlassung Neo&Bee, eine Handelsplattform, ihr Büro. Dort arbeiteten Angestellte zwei Monate, bevor der Geschäftsführer das Land ver- und die unbezahlten Angestellten zurückließ. Nach eigenen Angaben hatte er selbst einen Bitcoin-Verlust durch den Bankrott der Bitcoin-Börse BitFunder im November 2013 erlitten. Daraufhin veröffentlichte die zyprische Zentralbank eine klare Warnung: Die Verwendung jeglicher Art von elektronischem Geld, so auch Bitcoin, ist besonders gefährlich, da es keiner Regulierung unterliegt und ungeprüft verwendet wird.

Doch reicht das? Wie sieht es aus mit Geldwäsche- oder Terrorismusbekämpfung? Da das System unabhängig von jeder Aufsichtsbehörde arbeitet und Transaktionen völlig anonym erfolgen, können Geldflüsse nicht überwacht und Konten weder eingefroren noch  enteignet werden. Der frühere Präsident der holländischen Zentralbank  charakterisiert dieses virtuelle Phänomen treffend: „Der Handel mit Bitcoin ist eine Blase, die auf purer Spekulation beruht. Er ist schlimmer als das Tulpenfieber im 17. Jahrhundert, da man damals wenigstens am Ende eine Tulpe erhielt, jetzt erhält man nichts.“

China hat eindeutig Stellung bezogen: Bitcoin ist eine virtuelle Ware und daher schon von Natur aus keine Währung. Bitcoinhandel ist in China verboten. Der Präsident der größten russischen Bank, Sberbank, gab bekannt, dass die russischen Behörden die Entwicklungen um Bitcoin aufmerksam beobachten. Er erwartet, dass sehr bald eine globale Regulierung virtueller Zahlungsmittel notwendig sein wird. Wird das unter Berücksichtigung der bis dato vergeblichen europäischen Regulierungsmühen rechtzeitig möglich sein? Obwohl man bisher weder den Hochfrequenzhandel noch das außerbörsliche Handelsvolumen mit Finanzprodukten, das das 10-fache des Welt-BIP ausmacht, beschränken konnte? Oder sollte sich Europa lieber doch zu einem mutigen „Nein“ zur privaten Geldschöpfung entschließen?

 

Dieser Beitrag erschien in einer längeren Fassung in „wirtschaftspolitik-standpunkten 2/2014“.