Kinderbetreuung und –bildung sind Ihnen ein wichtiges Anliegen, aber was der Finanzausgleich sein soll, ist Ihnen ein Rätsel? Dann sollten Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen, um sich über 10 wissenswerte Dinge zur gerechten Finanzierung von Elementarbildung zu informieren.
1. Was ist der Finanzausgleich?
Der Finanzausgleich regelt wie die Gelder aus dem Steuertopf zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden verteilt werden. Allerdings ist das derzeitige System verbesserungswürdig: ExpertInnen sind sich einig, dass es sehr intransparent ist und kaum sinnvolle Steuerung oder Kontrolle zulässt.
Aus Sicht der Gemeinden stellt sich das Problem, dass sie Geld vor allem nach der Zahl der EinwohnerInnen erhalten. An der Höhe dieser Mittel ändert sich nichts, egal wie gut oder schlecht eine Aufgabe von einer Gemeinde wahrgenommen wird
2. Warum etwas im Finanzausgleich ändern?
Die Gemeinden müssen Kinderbetreuung bereitstellen und diese aus ihren Budgets finanzieren. Dabei gibt es jedoch keine Verknüpfung zwischen ihren Einnahmen und dem Ausmaß und der Qualität ihrer Leistungen. Eine Gemeinde bekommt also nicht mehr oder weniger Geld, egal, ob sie bei der Elementarbildung ein Spitzen-Angebot hat – oder fast gar keines. Unter dem Titel “Aufgabenorientierung” soll nun eine konkrete Verbindung zwischen Einnahmen und Leistung geschaffen werden.
Gefordert wird eine solche Reform nicht nur in einer Reihe von ExpertInnen-Studien, sie soll auch laut Regierungsprogramm geprüft werden. Mit der Studie der AK “Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung” liegen nun konkrete Modelle vor, wie das umgesetzt werden kann.
3. Warum bei der Elementarbildung anfangen?
Eine Gesamtreform des Finanzausgleichs ist aufgrund der Komplexität kaum umsetzbar, deswegen soll mit dem Bereich der Elementarbildung begonnen werden. Politisch gibt es dafür jede Menge Gründe. Dieses Thema sehen 99 % (!) der Gemeinden als wichtig oder sehr wichtig für die kommenden Jahre. Die Barcelona-Ziele zum Ausbau der Kinderbetreuung sind nicht nur innerhalb der EU, sondern auch im Bundesfinanzgesetz verankert. Und nicht zuletzt sagen 141.400 Eltern, dass sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen oder in nur Teilzeit arbeiten, weil Kinderbetreuung fehlt.
Technisch gesehen eignet sich die Elementarbildung als Pilotprojekt im Finanzausgleich, weil sie klar in der Verantwortung der Gemeinden liegt und nicht über verschiedene Akteure verteilt ist.
4. Wie soll das neue Finanzierungsmodell ausschauen?
Die Grundidee ist einfach: Die Gemeinden sollen künftig pro Kind, das eine elementare Bildungseinrichtung besucht, einen fixen Zuschuss für die laufenden Kosten erhalten. Dieser soll etwa die Hälfte des Aufwandes abdecken, die andere Hälfte käme aus dem allgemeinen Budget der Gemeinde. Ob die Gemeinden mit diesen Mitteln selbst eine Betreuungsrichtung betreiben oder sie an einen Verein auslagern, bleibt ihnen – wie bisher – selbst überlassen.
Die Studie der AK legt fünf mögliche Modelle vor. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Jedenfalls sollte der Zuschuss nach Alter der Kinder gestaffelt werden (Kleinkinder brauchen eine intensivere Betreuung), aber auch nach Öffnungszeiten. Darüber hinaus können auch Kriterien eingebaut werden, die die unterschiedlichen Förderbedarfe erfassen. Das können Merkmale sein, die die Kinder unmittelbar betreffen (Bedarf an Sprachförderung, Behinderung etc.) oder auch ihre Eltern (Bildungsstand, Einkommen etc.). Ergänzend dazu kann es weiterhin zeitlich befristete Förderungen, etwa zur Errichtung neuer Plätze, geben.
5. Bringt das neue Modell mehr Plätze?
Dazu würde das Modell jedenfalls beitragen. Derzeit gibt es in der Elementarbildung zwar Unterstützung vom Bund für die Schaffung neuer Plätze, die laufenden Kosten müssen aber die Gemeinden tragen (mit Zuschüssen von den Ländern). Viele Gemeinden sind daher zurückhaltend beim weiteren Ausbau, da dadurch ihre Budgets stark belastet werden. Mit dem neuen Modell hätten sie die Sicherheit, dass mit dem Ausbau auch ihre Mittel erhöht werden.
6. Sind auch Tageseltern in dem Modell enthalten?
Es wäre grundsätzlich möglich, Tageseltern in das Modell aufzunehmen. Allerdings fehlen derzeit die Datengrundlagen dafür. Notwendig wären qualitätsgesicherte Angaben über Gruppengrößen, Aufenthaltsdauer der Kinder, Kosten etc. Wenn diese Daten zur Verfügung stehen, könnten auch Tageseltern Teil der aufgabenorientierten Finanzierung werden.
7. Welche Rolle haben die Länder in dem Modell?
Das AK-Modell hat klar zum Ziel, den Finanzausgleich transparenter und einfacher zu gestalten. Daher soll es zu einer Entflechtung der Zuschüsse kommen, indem sich die Länder nicht mehr an den laufenden Kosten beteiligen und das Geld stattdessen direkt an die Gemeinden fließt.
Die Aufgaben der Länder hinsichtlich Gesetzgebung, Planung und Steuerung bleiben hingegen durch die Änderung im Finanzausgleich unberührt. Die AK fordert zwar zusammen mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung weiterhin ein einheitliches Bundesrahmengesetz, in dem die Qualität der Elementarbildung definiert wird. Diese Forderung ist aber vom aufgabenorientierten Finanzausgleich unabhängig.
8. Wer gewinnt, wer verliert?
Tendenziell gewinnen die größeren Gemeinden, weil dort das Angebot an Elementarbildung besser ist und auch die die Gruppen stärker ausgelastet werden. Das ist aber eine Momentaufnahme: Baut eine Gemeinde Elementarbildung aus, bekommt sie künftig auch mehr Mittel.
Bei Kleinstgemeinden wäre es zudem sinnvoll, stärker auf gemeindeübergreifende Kooperationen zu setzen. Damit ist es auch möglich, ein besseres Angebot z.B. mit längeren Öffnungszeiten zu schaffen.
9. Was spricht dagegen?
Die Interessenslage von Ländern und Gemeinden ist – je nach Ausgangslage – sehr unterschiedlich. Wichtig wäre es, Gemeinden mit besonderen Bedingungen, etwa in peripheren Gebieten oder mit starken Bevölkerungsrückgängen, besonders zu unterstützen. Wenn der politische Wille besteht, sind diese Problem jedenfalls lösbar.
Gemeindebund, Städtebund und auch der Finanzminister sehen jedenfalls Elementarbildung als wichtiges Thema und sind sich einig, dass es Reformen im Finanzausgleich in Richtung Aufgabenorientierung braucht.
10. Bis wann soll das umgesetzt werden?
Der aktuelle Finanzausgleich läuft noch bis Ende 2016. Die neue Regelung könnte dann mit Beginn 2017 in Kraft treten.
Eine ausführlichere Darstellung der “Aufgabenorientierung in der Elementarbildung” findet sich in dem Artikel “Gerechte Finanzierung der Elementarbildung – leicht erklärt“