Zwischen den Pensionen von Frauen und Männern klafft eine Lücke. Eine fairere Pensionsberechnung könnte dieser strukturellen Benachteiligung entgegenwirken und Tausenden Frauen durch verbesserte Pensionsansprüche zugutekommen. Eine WIFO-Studie im Auftrag der AK OÖ und der AK-Pensionsfairness-Rechner zeigen die Auswirkungen der Reformvorschläge auf die eigene Pension, das Haushaltseinkommen und Armutsquoten.
Dringender Handlungsbedarf für die nächste Regierung
In Österreich beträgt der Gender Pension Gap im Jahr 2024 rund 40 Prozent, was auf vielfältige Gründe zurückzuführen ist. Frauen sind häufiger von Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen betroffen, etwa durch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit. Dies reduziert die Gutschriften am Pensionskonto. Auch das im Durchschnitt generell niedrigere Erwerbseinkommen von Frauen mindert ihre Pensionsansprüche. 2023 arbeiteten laut Statistik Austria etwa die Hälfte (50,6 Prozent) der unselbstständig erwerbstätigen Frauen in Teilzeit. Das erwerbszentrierte Alterssicherungssystem begünstigt durchgehende Erwerbsbiografien mit konstantem Einkommen. Dadurch werden Frauen, die aufgrund von Familie und Care-Arbeit aus dem Erwerbsleben aussteigen oder in Teilzeit arbeiten, benachteiligt. Hinzu kommt, dass es vielen Müttern durch die teilweise schlecht ausgebauten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nicht möglich ist, einem Vollzeitjob nachzugehen.
Reformvorschläge zur Verbesserung der Frauenpensionen
Um die geschlechtsspezifische Pensionslücke zu schließen, wurde eine Pensionsstudie von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegeben, die vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) durchgeführt wurde. In der Studie werden Verbesserungsszenarien berechnet. Diese beinhalten die Höherbewertung der Teilversicherungszeiten für Kindererziehung und Arbeitslosigkeit sowie die Einführung eines ausgleichenden Aufwertungsfaktors, damit die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht gänzlich in die Pension übertragen wird (Gender-Pay-Gap-Faktor).
Um wie viel steigen die Pensionen durch die Reformvorschläge?
Szenario 1 (Kindererziehungszeiten):
Im ersten Szenario wurden die Teilversicherungsbeiträge, die am Pensionskonto für Zeiten der Kindererziehung gutgeschrieben werden, auf das mittlere Bruttomonatsentgelt von ganzjährig Vollzeitbeschäftigten (Median) angehoben. Geht man davon aus, dass Kindererziehungszeiten nur bei Frauen angerechnet werden, verringert das die geschlechtsspezifische Pensionslücke um mehr als 4 Prozentpunkte von 41,7 Prozent auf 37,2 Prozent. Die durchschnittliche Bruttopension von Frauen steigt dadurch um 101 Euro von 1.313 auf 1.414 Euro monatlich (14-mal).
Szenario 2 (Arbeitslosengeld):
Auch für Zeiten der Arbeitslosigkeit werden Beiträge am Pensionskonto, die sich an der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes orientieren, gutgeschrieben. Im Szenario werden nun 90 statt 70 Prozent dieser Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes (bzw. 80 statt 64,4 Prozent der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes bei Bezug von Notstandshilfe) angenommen. Für alle Personen mit Arbeitslosigkeitsphasen würde ihre Pension im Schnitt um 2 Prozent höher ausfallen. Insgesamt steigt die durchschnittliche Bruttopension aller Geschlechter um 21 Euro von 1.714 auf 1.735 Euro, der Gender Pension Gap sinkt von 41,7 auf 41,4 Prozent. Die Pension von Frauen erhöht sich um 18 Euro auf rund 1.331 Euro.
Szenario 3 (Aufwertungsfaktor: Gender-Pay-Gap-Faktor):
Der Aufwertungsfaktor erhöht die Beitragsgrundlage von Frauen um den Gender-Pay-Gap-Faktor – also um jenen Wert, den sie am Arbeitsmarkt durchschnittlich weniger verdienen. Dadurch wird die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt nicht vollständig in die Pension übertragen. Beim Aufwertungsfaktor wird die jährliche Beitragsgrundlage einer erwerbstätigen Frau um jenen Prozentsatz erhöht, um den ihre persönliche Beitragsgrundlage von der durchschnittlichen Beitragsgrundlage der Männer abweicht. Durch die Reform würde die durchschnittliche Bruttopension der Frauen um 129 Euro von 1.313 auf 1.442 Euro steigen. Der Gender Pension Gap verringert sich dadurch deutlich von 41,7 auf 35,9 Prozent.