Die schulautonomen Tage sind für berufstätige Eltern eine große Herausforderung. Das gilt besonders für Familien, in denen mehr als ein Kind die Schule besucht. Gleichzeitig leeren sich die Klassen nach Notenschluss und rund um Fenstertage. Elternautonome Tage könnten hier Abhilfe schaffen.
Schulautonome Tage
Wer ein Kind in der Schule hat, der kennt sie, die „schulautonomen“ Tage. Das heißt nichts anderes, als dass die Schule 4 Tage im Jahr „freigibt“, in dem Sinne, dass an diesen Tagen der Unterricht ausfällt. Das Kind geht nicht in die Schule. Das sind keine Feiertage, denn arbeitsfrei sind die Tage nicht, es sei denn, man nimmt sich einen Urlaubstag. Dazu sind berufstätige Eltern dann gezwungen, wenn sie an den schulautonomen Tagen keine Betreuung für das Kind haben. Kompliziert werden die schulautonomen Tage dann, wenn der Arbeitgeber nicht freigibt. Unmöglich wird die Situation, wenn man Kinder hat, die verschiedene Schulen besuchen – mit unterschiedlichen schulautonomen Tagen (die Schulen müssen sich nicht absprechen).
Mehr Familienzeit durch elternautonome Tage
Umgekehrt geht das nicht mit den autonomen Tagen: Eltern können der Schule keine „elternautonomen“ Tage vorgeben oder sich ein paar aussuchen. Dabei würde dies einige Probleme lösen: Man könnte an wichtigen Familienfeiern wie Hochzeiten teilnehmen, die nicht für die Ferienzeit geplant wurden. Man könnte orthodoxe Weihnachten – die genau dann stattfinden, wenn die Schule im neuen Jahr wieder beginnt – mit der Familie feiern, oder verlängerte Weihnachtsferien in sonnigen Regionen in Übersee verbringen. Man könnte bei günstigem Wetterbericht für ein langes Wochenende an den Traunsee fahren. Und damit mehr gemeinsame Familienzeit haben, denn diese wird immer knapper.
Die österreichische Lösung
Nun gibt es dafür theoretisch die Möglichkeit einer Freistellung seitens der Schulbehörde, aber erstens hat man darauf keinen Anspruch und zweitens wird sie ungern bis gar nicht genehmigt. Schließlich gibt es die „Schulpflicht“. Die österreichische Lösung ist dann: Das Kind krankmelden. Oder auch nicht bei der Hochzeit sein, nicht Weihnachten mit der Familie oder in der Sonne verbringen.
Das könnte man leicht ändern. In den Pflichtschulen gibt es im Schuljahr 4 schulautonome Tage, davon werden 2 zentral vorgegeben und 2 sucht sich die Schule aus (eine Evaluierung würde wahrscheinlich zeigen, dass diese Tage oft Fenstertage sind). Frei für alle, natürlich auch für die LehrerInnen, obwohl die ursprüngliche Intention der schulautonomen Tage war, diese für die LehrerInnen-Fortbildung zu nutzen. Wenn man jetzt analog vorgeht, gibt man den Eltern ebenfalls 4 autonome Tage, an denen das Kind die Schule nicht besuchen muss. Die Eltern suchen sich die Tage aus. Das Ganze freiwillig: Sie können die Tage in Anspruch nehmen, müssen aber nicht.
Unterrichtsreduktion oder Flexibilisierung?
Das Gegenargument wird sein: Dann lernen ja die Kinder um 4 Tage weniger und erreichen das Lernziel laut Lehrplan nicht. Gut, darüber muss man diskutieren, ob 4 Tage bei gutem Unterricht den Unterschied machen. Sollten 4 zusätzlich freie Tage nicht gehen, dann kann man die schulfreien, aber nicht arbeitsfreien Tage flexibilisieren, also den 2. und 15. November sowie die Dienstage nach Ostern und nach Pfingsten. Die Kinder können an diesen Tagen in die Schule gehen und haben dann 1 bis 4 elternautonome Tage, z.B. geblockt vor oder nach Weihnachten, oder verstreut über das ganze Schuljahr.
Als Alternative dazu bietet sich an, die ohnehin ziemlich langen Sommerferien um 1 Woche zu verkürzen und die 5 Tage weniger Schulferien bringen dann 5 elternautonome Tage analog zu den 5 schulautonomen Tagen an Bundesschulen.
Egal welches Modell man bevorzugt, ein offener und ehrlicher Diskurs über „autonome“ Tage ist notwendig.