Plötzlich wird das Thema Pflegekarenz aktuell: Ein Sturz, der die Mutter an den Rollstuhl fesselt, eine Mittelohrentzündung der Tochter, eine Krebsdiagnose der Partnerin – die Möglichkeit zur Karenz für pflegende Angehörige kann eine wichtige Entlastung für unselbstständig Beschäftigte bedeuten, wie ein internationaler Vergleich zeigt. Die österreichischen Modelle werden dabei in vielen Punkten positiv bewertet, Schwächen bestehen aber bei der arbeitsrechtlichen Absicherung.
Pflegende Angehörige können aus verschiedenen Modellen wählen
Seit rund zwei Jahren haben pflegende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, eine Pflegekarenz oder – schon seit 2002 – eine Familienhospizkarenz für die Vollzeit- oder Teilzeit-Betreuung von Angehörigen zu vereinbaren (Abb. 1). Was können diese Modelle nun für ArbeitnehmerInnen bieten, die mit (längerfristigem) Pflegebedarf im Familienkreis konfrontiert sind? Ein Vergleich am Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung untersuchte Karenzmodelle in sechs Ländern: Österreich, Deutschland, Niederlande, Italien, Frankreich, und Kanada. Kurze Karenzmodelle wie die österreichische Pflegefreistellung wurden ebenfalls untersucht, werden in diesem Beitrag aber nicht diskutiert. Österreich liegt bei der Dauer von Pflegekarenz und Familienhospizkarenz im guten Mitttelfeld, was vor allem für die Anbindung an den Arbeitsmarkt gute Neuigkeiten bedeutet: eine ausreichende, aber nicht allzu lange Abwesenheit vom Arbeitsplatz dürfte die Rückkehr deutlich erleichtern. Eine Dauer von drei Monaten wie in Österreich kann hier als ausreichend betrachtet werden, sofern eine Infrastruktur an Pflege- und Betreuungsdiensten für die Weiterbetreuung vorhanden ist.
Abbildung 1: Wie lang können Angehörige in Karenz gehen? (Eigene Darstellung)