Was kann die Arbeitsmarktchancen von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen verbessern?

04. März 2013

 

Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben ganz schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeber zeigen wenig Entgegenkommen und Einstellbereitschaft, die Institutionen bieten nicht ausreichend Unterstützung an. Oft bleibt daher nur die wiederholte Zuerkennung befristeter Invaliditätspensionen. Das bedeutet aber niedrige Leistungshöhe und große Rechtsunsicherheit. Ab 2014 werden nun befristete Invaliditätspensionen abgeschafft. Stattdessen sollen umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden, und zwar erstmals auch jenen gesundheitlich beeinträchtigten ArbeitnehmerInnen, die keinen Berufsschutz nach dem ASVG haben und für die derzeit praktisch nichts gemacht wird. Was ist dabei zu beachten, dass dadurch tatsächlich mehr Chancen und nicht neue Sozialfallen entstehen? Eine Tagung der AK Wien im Dezember 2012 hat diese Fragen näher beleuchtet.

In Summe waren im Jahr 2012 durchschnittlich etwas mehr als 327.000 Menschen arbeitslos oder in einer Schulung des AMS. Davon hatten knapp 50.000 Arbeit Suchende zusätzlich eine gesundheitliche Vermittlungseinschränkung (= Behinderung oder sonstige gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen). Das ist ein Anteil von ca. 15% aller Arbeit Suchenden. Je älter die Menschen sind, umso höher auch der Anteil an Personen, die gesundheitliche Probleme haben.

Durchschnittliche Verweildauer in Arbeitlosigkeit © A&W Blog
© A&W Blog
Quelle: Arbeitsmarktdatenbank (amb_pst_07-lfd), eigene Darstellung

Fakt ist leider auch, dass mit dem Alter nicht nur das Risiko sondern auch die Dauer der Arbeitslosigkeit steigt. 2012 hat die durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit über alle Altersgruppen hinweg 94 Tage betragen. Die Grafik zeigt insbesondere auch, dass Menschen, die zusätzlich eine oder mehrere gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen aufweisen, durchschnittlich um 31 bis 45 Tage länger arbeitslos sind.

Untersuchungen (wie bspw. Leoni (2010): Fehlzeitenreport 2009 oder Hausegger, Reidl, Scharinger (2012): Evaluierung der Gesundheitsstraße) zeigen, dass es besonders wichtig ist, gesundheitliche Einschränkungen bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit zu identifizieren. Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit nehmen erwiesenermaßen auch die gesundheitlichen Probleme (weiter) zu, sodass hier möglichst früh gegengesteuert werden muss, um massive gesundheitliche und soziale Nachteile gering halten zu können.

Die „eine“ gesundheitliche Einschränkung als „Hindernis“ für die Arbeitsmarktintegration gibt es aber selten – in den meisten Fällen sind es multiple Problemlagen (Bsp.: finanzielle Situation, belastende private Situation, Wohnen, etc.) mit denen die Menschen zu kämpfen haben. Was hier derzeit noch fehlt sind integrierte Angebote, die auf Verbesserung der Gesamtsituation abstellen.

Fazit ist, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in ihren Arbeitsmarktchancen benachteiligt sind, mit der Neuregelung durch das Sozialrechtsänderungsgesetz wird versucht diese Chancen zu erhöhen und medizinische und berufliche Rehabilitation besser zu verzahnen. Das ist in vielerlei Hinsicht positiv zu sehen, denn vielen Menschen, die in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension geschickt worden sind, ist damit auch die Möglichkeit genommen worden, aktiv am Arbeitsleben und damit auch ein Stück weit an dem gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zum anderen besteht hier aber auch die Gefahr einer Sozialfalle: In der Realität erhalten diese Menschen von den Arbeitgebern oft nämlich selbst dann keine reelle Beschäftigungschance, wenn sie gesundheitlich wiederhergestellt und beruflich rehabilitiert sind.

Es braucht daher jedenfalls mehr Unterstützung von Seiten der Institutionen AMS, Pensionsversicherung und Krankenkasse als bisher und dies in höherer Qualität. Sonst können die Chancen der neuen Rechtslage nicht genutzt werden.

Die Betroffenen brauchen diese verstärkte Unterstützung auf hohem Qualitätsniveau aber jedenfalls unabhängig davon, ob sie einen Berufsschutz haben oder nicht. Alles andere wäre sozialpolitisch nicht vertretbar. Diese Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel der Wiedereingliederung müssen zusammenhängen und aufeinander abgestimmt sein. Auch das Vernetzen und Abstimmen der Bereiche Arbeitsmarkt und Gesundheit muss künftig systematisch und nicht bloß zufällig oder auch gar nicht erfolgen, so wie dies bisher leider oft der Fall ist. Nur so kann die Wirksamkeit gesteigert werden.Weiters müssen bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen adaptiert und längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht voll arbeitsfähige Menschen geschaffen werden. Auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt brauchen die Betroffenen ferner ein existenzsicherndes Einkommen.

Last but not least müssen auch die Unternehmen endlich stärker in die Pflicht genommen werden. Eine Bonus-Malus-Regelung, die bei Betrieben auch negative Anreize (Malus) setzt, wenn sie beispielsweise nicht in die Gesundheitsförderung ihrer MitarbeiterInnen investieren oder konsequent älteren ArbeitnehmerInnen keine Chance geben, muss daher schlussendlich auch eingeführt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz den gesundheitlich beeinträchtigten Menschen ein Versprechen auf bessere Unterstützung gegeben. Jetzt muss das auch in der praktischen Umsetzung eingelöst werden.

Weiterführende Links:

Veranstaltungsrückblick „Gesucht: Jung, gesund und flexibel“: http://wien.arbeiterkammer.at/online/gesucht-jung-gesund-und-flexibel-70804.html

Daten zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: http://www.dnet.at/elis/Arbeitsmarkt.aspx (Pkt. Personen mit gesundheitl. Einschränkungen)

Hausegger/Reidl/Scharinger (2012): Begleitende Evaluierung der „Gesundheitsstraße“ – Endbericht. Prospect Unternehmensberatung im Auftrag des BMASK.
http://www.pro-spect.at/docs/Endbericht_Gesundheitsstrasse_September2012.pdf