Trend zur kürzeren Karenzzeiten von Frauen

21. August 2015

Österreich gehört im europäischen Vergleich zu den Ländern mit traditionell sehr langen Karenzzeiten von Frauen und einer geringen Väterbeteiligung. Die Ergebnisse des AK-Wiedereinstiegsmonitoring (WiMon) 2015 zeigen nun, dass die Reformen im Karenzrecht seit 2008 wirken. Unterstützt durch Verbesserungen bei der Kinderbetreuung und den arbeitsmarktpolitischen Angeboten für Wiedereinsteigerinnen haben sich die Wiedereinstiegschancen von Frauen verbessert. Auch die partnerschaftliche Teilung bei der Karenz nimmt zu. Jetzt gilt es anknüpfend an diese positiven Trends weitere Reformschritte in Richtung Gleichstellung umzusetzen.

 

Mit 2002 wurde das Kinderbetreuungsgeld (KBG) eingeführt. Vorerst gab es dieses nur als Langzeitmodell mit Bezug bis zum 3. Geburtstag des Kindes, sofern der andere Elternteil mindestens sechs Monate davon in Anspruch nahm. Das ist das sogenannte 30 plus 6 (Monate) Modell. Weil der Kündigungsschutz der arbeitsrechtlichen Karenz jedoch mit dem zweiten Geburtstag des Kindes endet, der monatliche Geldbetrag mit Euro 436 sehr niedrig ist und lange Berufsunterbrechungen zudem die Wiedereinstiegschancen schmälern, war und ist dieses Langmodell problematisch. Mit 2008 wurden daher zwei kürzere KBG-Modelle (20 plus 4 Monate und 15 plus 3 Monate) mit einem höherem Betrag (624 bzw 800 Euro monatlich) eingeführt. Diese Varianten wurden 2010 um die kürzesten Modelle mit 12 plus 2 Monaten in einer einkommensabhängigen Variante und einer Pauschalvariante erweitert[1].

Damit stehen Eltern nach der Geburt eines Kindes heute fünf verschiedene Modelle zur Verfügung um ihre Karenzzeit zu gestalten. Die Möglichkeit kürzerer Karenzzeiten entsprach offensichtlich den Wünschen vieler Eltern, da die Mehrheit eines dieser Modelle nutzt. Und das obwohl es über die gesamte Bezugsdauer gerechnet dabei im Vergleich zum Langmodell bis zu 2.800 Euro weniger an Kinderbetreuungsgeld gibt.

Kürzere Kinderbetreuungsgeldvarianten werden immer beliebter

Mit Einführung der Kurzmodelle 2008 geht die Präferenz für das längere 30 plus 6 Modell kontinuierlich zugunsten der neuen Modelle zurück.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Besonders attraktiv ist für erwerbtätige Frauen das 20 plus 4 Modell, das sich mit der Dauer der kündigungsgeschützten arbeitsrechtlichen Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes deckt. Bereits im Jahr der Einführung, d.h. bei Geburten im Jahr 2008 haben sich ein Drittel der Frauen, die vor der Karenz überwiegend beschäftigt waren, für dieses Modell entschieden. Ab 2010 wird zusätzlich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld stark genutzt, mit seither kontinuierlich steigendem Anteil. Bei zuvor überwiegend beschäftigten Frauen mit Geburten 2012 wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit rund 28% ähnlich oft genutzt wie das 20 plus 4-Modell. Diese Modelle liegen damit fast gleichauf mit der 30 plus 6 Variante.

Zusammenfassend wählten zwei Drittel der überwiegend erwerbstätigen Frauen mit Geburten 2012 eines der kürzeren Modelle und nur mehr gut ein Drittel (36 Prozent) das Langzeitmodell.

Im Unterschied dazu entscheiden sich bei den nicht oder schlecht erwerbsintegrierten Frauen mit Geburten im gleichen Jahr noch immer mehr als die Hälfte für das längste Kinderbetreuungsgeld-Modell (56 %).

Die Kinderbetreuungsgeldstatistik des Familienministeriums zeigt, dass sich der Trend weg vom Langmodell auch in den Folgejahren fortsetzt, die noch nicht im AK-Wiedereinstiegsmonitoring erfasst sind.

 Kürzere KBG-Modelle erhöhen die Wiedereinstiegschancen von Frauen

Interessant ist zu sehen, ob sich die stärkere Nutzung der Kurzmodelle – wie erhofft – positiv auf den Wiedereinstieg auswirkt. Das WiMon betrachet dabei die Wiedereinstiegsquote in eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von mindestens drei Monaten Dauer. Diese lag mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (= maximale arbeitsrechtliche Karenzdauer) für überwiegend beschäftigte Frauen mit Geburt 2006 bei 49 Prozent und erhöhte sich bei Frauen mit Geburt 2010 bereits deutlich auf 58 Prozent. Spätere Geburten können aufgrund der notwendigen Nachbeobachtungszeit derzeit noch nicht analysiert werden.

Diese positive Entwicklung ist auf die Wirkung der kürzeren Modelle zurückzuführen, wie die Detailergebnisse in der folgenden Tabelle zeigen:

Erster Geburtstag des KindesZweiter Geburtstag
12 plus 2 Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld39 Prozent82 Prozent
12 plus 2 Monate Pauschalmodell54 Prozent77 Prozent
15 plus 3 Monate26 Prozent76 Prozent
20 plus 4 Monate13 Prozent72 Prozent
30 plus 6 Monate11 Prozent36 Prozent

Väterbeteiligung verbessert den Wiedereinstieg der Frauen

Neben der Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots sind die besseren Wiedereinstiegschancen von Frauen auch mitbeeinflusst von einer höheren Väterbeteiligung bei den kürzeren Kinderbetreuungsgeldmodellen. Je kürzer die Variante, desto mehr Väter beteiligen sich an der Karenz. Während die Väterbeteiligung beim 30 plus 6 Modell lediglich bei 1 bis 3 % liegt, beträgt diese beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 23 %. Insgesamt stieg zwar die Väterbeteiligung bei allen Modellen von 3 % auf 10 % in sieben Jahren. Dennoch bleibt diese bescheiden, insbesondere weil Väterkarenzen meist nur zwei bis drei Monate dauern (Siehe dazu Blog-Beitrag „Mehr Väter in Karenz“).

Schwieriger Wiedereinstieg für Alleinerzieherinnen

Alleinerzieherinnen haben in der Regel keine oder deutlich weniger Unterstützung vom zweiten Elternteil.. Das widerspiegelt sich auch in den Ergebnissen des AK-Wiedereinstiegsmonitoring: Mit nur etwas mehr als der Hälfte (53 %) der Alleinerzieherinnen mit Geburten 2010 sind sie zum 2. Geburtstag des Kindes wieder erwerbstätig – weniger oft, als Frauen in Partnerschaften. Allerdings zeigt sich die positive Wirkung der Kurzmodelle auch bei ihnen, da die Wiedereinstiegsquote in fünf Jahren um 10 Prozentpunkte gestiegen ist (2006 lag sie noch bei 43 %). Allerdings gilt das nur bei den vor der Geburt überwiegend beschäftigten Alleinerzieherinnen. Für nicht oder schlecht erwerbsintegrierte Alleinerzieherinnen hat sich die Wiedereinstiegssituation kaum verbessert.

Attraktivere Kurzmodelle, stärkere Väterbeteiligung und bessere Kinderbetreuung als Schlüssel für früheren Wiedereinstieg

Abschließend lässt sich feststellen, dass neben der Einführung der kürzeren Kinderbetreuungsgeldmodelle auch das bessere Angebot an Kinderbetreuung und –bildung, das ab 2008 verstärkt ausgebaut wurde und vermehrte arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote für Wiedereinsteigerinnen zu diesem positiven Trend beigetragen haben. Jetzt gilt es neben dem weiteren Ausbau und der Sicherung der langfristigen Finanzierung von Kinderbetreuung und –bildungseinrichtungen die Anreize beim Kinderbetreuungsgeld zu mehr Chancengleichheit auszubauen. Wichtig wäre bei der jetzt anstehenden Reform – der Einführung eines sogenannten Kinderbetreuungsgeldkontos – die finanzielle Benachteiligung von Eltern, die sich für ein kürzeres Kinderbetreuungsgeld-Modell entscheiden, zu beseitigen. Derzeit erhalten Eltern beim Langmodell in Summe deutlich mehr Geld als bei den kürzeren Pauschalmodellen. Weiters sollte die Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld von derzeit zwei Monaten verlängert werden und ein Gleichstellungsbonus für eine partnerschaftliche Teilung der Karenz eingeführt werden, um wirksamere Anreize zu längeren Väterkarenzen zu schaffen. Ebenso braucht es einen Bonus für Alleinerzieherinnen, als Ausgleich für die fehlende Möglichkeit einer partnerschaftlichen Teilung.

Das AK Wiedereinstiegsmonitoring wurde von L & R Sozialforschung (Andreas Riesenfelder und Lisa Danzer) im Auftrag und in Zusammenarbeit im der AK erstellt. In dieser aktuellen Erhebung wurden die Karenz und der Wiedereinstieg von insgesamt 440.000 Personen in ganz Österreich ab 2006 analysiert.

Link zu „Mehr Väter in Karenz“

[1] Einkommensabhängiges Modell 12 + 2 Monate mit 80 % des früheren Einkommens, maximal € 2.000 monatlich, bis zum 14. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate bezieht; Modell 12 + 2 Monate (pauschal) mit € 1.000 monatlich, bis zum 14. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate bezieht.