Partnerschaftliche Aufteilung der Betreuungsarbeit ab der Geburt des Kindes unterstützt Frauen beim Wiedereinstieg und führt für Väter zu keinen Nachteilen im Beruf. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des neuen AK-Wiedereinstiegsmonitorings. In dieser aktuellen Erhebung wurden die Karenz und der Wiedereinstieg von insgesamt 440.000 Personen in ganz Österreich analysiert.
Differenzierte Kinderbetreuungsgelddaten ermöglichen erstmals mit Zahlen zu dokumentieren, wie es um die partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit in Österreich in den ersten Lebensjahren des Kindes steht.
Kinderbetreuungsgeld können Eltern nach der Geburt des Kindes während der Karenz bzw. bei Beschäftigung bis zu einem Einkommen von rund 1200 Euro brutto monatlich in Anspruch nehmen. Es gibt fünf verschiedene Kinderbetreuungsmodelle mit unterschiedlich langer Dauer und Höhe. Um partnerschaftliche Teilung zu fördern sind je nach Modell zwei bis sechs Monate für den zweiten Elternteil reserviert. Die Bezugsdauer verkürzt sich um diese Monate, wenn nur ein Elternteil – in der Regel die Mutter – bezieht. D.h. zum Beispiel beim 20 plus 4 Monate Modell, muss der zweite Elternteil mindestens vier Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen, damit die Anspruchsdauer bis zum 2. Geburtstag des Kindes ausgeschöpft werden kann. Bezieht nur ein Elternteil – in der Regel die Mutter – endet die längst mögliche Bezugsdauer nach Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes. Wenn beide Elternteile beziehen, kann die jeweilige Länge des Bezugs – unter Berücksichtigung der Mindestbezugsdauer – pro Elternteil in diesem Rahmen von den Eltern selbst entschieden werden. Rechtlich steht also einer Gleichverteilung der Betreuungsaufgaben ab Geburt des Kindes nichts im Wege. In welchem Ausmaß wird aber nun partnerschaftlich Teilung gelebt?
Mehr Väter gehen in Karenz aber dafür immer kürzer
Es zeigt sich, dass mit Einführung der finanziell attraktiveren Kinderbetreuungsgeld-Modelle ab 2008 – verstärkt seit der Einführung des einkommensabhängigen Variante ab 2010 – auch Männer stärker Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Ihr Anteil an den Kinderbetreuungsgeldbeziehenden ist im Beobachtungszeitraum des Monitoring insgesamt von 8 Prozent 2006 auf 17 Prozent 2012 gestiegen (Männer, die vor dem Kinderbetreuungsgeldbezug gut erwerbsintegriert waren). Um besser fassen zu können, ob damit auch stärker Betreuungsaufgaben übernommen wurden, wurde zusätzlich ausgewertet, ob mit dem Bezug der Geldleistung auch eine Erwerbsunterbrechung der Männer verbunden ist. Hier zeigt sich, dass 44% der Männer Kinderbetreuungsgeld beziehen ohne ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen (Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezugs 2012). Aber da auch bei den 56 % der Männer, die ihre Berufstätigkeit mit dem Kinderbetreuungsgeldbezug unterbrechen, die sehr kurzen Unterbrechungsdauern von drei Monaten und darunter deutlich überwiegen, muss festgehalten werden, dass es zwar einen positiven Trend gibt, sich insgesamt aber bislang nur wenig am Ungleichgewicht in der Verteilung Betreuungsarbeit zwischen den Geschlechtern geändert hat.