Allzu oft werden Menschen mit „Migrationshintergrund“ oder „Migrant_innen“ homogenisiert, obwohl diese Gruppen in sich sehr heterogen sind: Abhängig vom Herkunftsland, (Aus)Bildung und Alter gibt es unterschiedliche Erfahrungen und Barrieren am Arbeitsmarkt. Neben der Nicht- Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gruppen wird die Geschlechterperspektive oft im gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischen Diskurs marginalisiert. Dieser Beitrag richtet daher den Blick sowohl auf die Geschlechterdimension als auch auf die Unterscheidung der verschiedenen Gruppen: insbesondere auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund und jene, die in den Vorjahren einen positiven Aufenthaltsstatus erhalten haben.
Die Abteilung Arbeitsmarktpolitik für Frauen des AMS Österreich veröffentlichte dieses Jahr einen Spezialbericht „Migrations- und Gleichstellungskennzahlen im AMS“, der die Situation von Personen ohne österreichische Staatsbürger_innenschaft, Personen mit Migrationshintergrund (der 1. Generation) und Personen mit positiver Asylberechtigung und subsidiären Schutz beleuchtet.
Sichtbarkeit von asylberechtigten/subsidiär schutzberechtigten Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund
Integrative Maßnahmen sollten immer einen Gleichstellungsfokus beinhalten, nachdem nachweislich die Beteiligung von Frauen mit Migrationsgeschichte am Arbeitsmarkt langfristig positive Effekte, sowohl auf sie selbst, als auch das gesamte Familienumfeld haben. Gerade Frauen, welche aus einem anderen Land nach Österreich gekommen sind und hier leben und arbeiten, sind aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft häufig mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, den Gleichstellungsblick zu schärfen, welche unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig von der Migrationsgeschichte und dem Geschlecht am Arbeitsmarkt vorhanden sind und zu überprüfen inwieweit AMS Angebote und Förderungen die einzelnen Zielgruppen erreichen. Wichtig war daher auch die Unterscheidung in „Personen mit Migrationshintergrund“ und in „asyl- und subsidiär schutzberechtigte Personen“. Bei Personen mit Migrationshintergrund wird zwischen zwei Generationen unterschieden: Personen, die eine andere Staatsbürger_innenschaft als die österreichische haben oder in der Vergangenheit hatten (erste Generation) und Personen, die bei Personen mit Migrationshintergrund der ersten Generation als Kinder mitversichert sind bzw. waren (zweite Generation). Das Personenmerkmal „Migrationshintergrund“ wird beim AMS erst seit 2007 statistisch erfasst und ist somit in den Daten untererfasst. Daher und aufgrund der Vermeidung einer Etikettierung über Generationen hinweg wird im Bericht nur auf die erste Generation eingegangen.
Beschäftigung und Erwerbsarbeitslosigkeit
2015 waren 328.729 Frauen und 424.249 Männer mit Migrationshintergrund unselbständig beschäftigt. Der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund lag mit 43,7% deutlich unter dem Frauenanteil ohne Migrationshintergrund (47,7%). Interessant ist auch der Blick darauf, wie viele der in Österreich unselbständig Beschäftigten einen Migrationshintergrund haben: So hat jede fünfte unselbständig beschäftigte Frau hat einen Migrationshintergrund und unterliegt dem Risiko einer Mehrfachdiskriminierung.
Personen mit Migrationshintergrund sind wesentlich stärker von Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen: 2015 lag die Erwerbsarbeitslosenquote von Frauen mit Migrationshintergrund bei 15% – bei Frauen ohne Migrationshintergrund hingegen nur bei 6,4%. Auch bei den Männern gab es deutliche Unterschiede: Männer mit Migrationshintergrund sind doppelt so häufig von Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen (16,1%), als Männer ohne Migrationshintergrund (7,8%).