Die Bedeutung geringfügiger Beschäftigung nimmt seit über zwei Jahrzehnten kontinuierlich zu. Mittlerweile befinden sich über 300.000 Personen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Wenn Unternehmen geringfügige Beschäftigte einstellen, deren Lohn mehr als das eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze ausmacht, müssen sie die sogenannte Dienstgeberabgabe leisten, diese steigt seit Jahren stark an und verfehlt daher ihr ursprüngliches Ziel: die geringfügige Beschäftigung nicht zu stark ansteigen zu lassen.
Status Quo der geringfügen Beschäftigung in Österreich
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge begünstigt behandelt. Personen, die kein über die Geringfügigkeitsgrenze (405,98 Euro im Jahr 2015) hinausgehendes Einkommen haben, zahlen keine Beiträge zu Kranken-, Pensions-, oder Arbeitslosenversicherung und keine Lohnsteuer. Ähnliches gilt für Unternehmen, die geringfügig Beschäftige einstellen: Sie zahlen lediglich die Beiträge zur Unfallversicherung (1,4 % der Bemessungsgrundlage).
In Österreich sind mittlerweile rund 306.000 Menschen geringfügig beschäftigt, fast dreimal so viele wie Mitte der 1990er Jahre. Die Mehrheit davon ist weiblich und arbeitet im Handel oder im Gastgewerbe. Diese Entwicklung trägt zur zunehmenden Atypisierung auf dem österreichischen Arbeitsmarkt bei.
Maßnahme zur Eindämpfung der geringfügigen Beschäftigung: die Dienstgeberabgabe
Seit 1998 müssen Unternehmen, die mehrere geringfügig Beschäftigte aufnehmen, deren gemeinsames Gehalt mehr als das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (2015: 608,97 Euro) beträgt, monatlich eine so genannte Dienstgeberabgabe leisten (16,4 % der Bemessungsgrundlage). Das bedeutet, dass das Unternehmen vom gemeinsamen Gehalt seiner „Geringfügigen“ einen Betrag zur gesetzlichen Sozialversicherung zu leisten hat. Davon fließen 76,5 % an die Pensionsversicherung und 23,5 % an die Krankenversicherung.
Abbildung: Entwicklung der pauschalierten Dienstgeberabgabe