Der neue Bundesfinanzrahmen (BFRG) der Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2017 beinhaltet im Gegensatz zu den Vorjahren keine Überraschungen. Diesmal wurde weder die größte Steuersenkung noch das größte Sparpaket präsentiert. Die Ausgabenobergrenzen des letzten Rahmens (BFRG 2013-2016) wurden beinahe unverändert übernommen und um das Jahr 2017 ergänzt. Damit negiert der Rahmen die Entwicklungen der letzten 12 Monate bei Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit, Steuereinnahmen und dem allgemeinen Budgetvollzug.
Gerade letzterer war überraschend gut. Der vorläufige Erfolg des Jahres 2012 wies statt eines erwarteten Defizits von 3,1% des BIP, eine gesamtstaatliche Neuverschuldung von nur 2,5% aus. Ausschlaggebend waren Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen, die 2012 bereits jenen Überschuss erzielten, der eigentlich erst für 2016 geplant war. Der Bund verfehlte die gesteckten Vorgaben nur aufgrund der enormen Kosten der Bankenrettung (0,9 % des BIP oder 2,8 Mrd. Euro).
Es besteht aus heutiger Sicht kein Grund, weshalb der gewonnene Spielraum bei Ländern und Gemeinden wieder verloren gehen sollte. Zudem wurden im vorliegenden Entwurf die Zinsausgaben des Bundes ab 2014 wieder zu hoch geschätzt. Damit bestehen Spielräume in den öffentlichen Haushalten. Diese sollten aus gesamtwirtschaftlicher Sicht für ein Beschäftigungspaket zur Bekämpfung des Höchststandes an Arbeitslosen verwendet werden. Im Jahr 2013 wird es laut WIFO-Prognose um 87.000 Arbeitslose (inklusive SchulungsteilnehmerInnen) mehr also vor der Finanzkrise geben. In einem Beschäftigungspaket sollten die Mittel effektiv eingesetzt und auf Bereiche mit Doppeldividende konzentrieren werden: Investitionen in den Wohnbau, in den Ausbau der Kinderbetreuung und in die Schulung von Arbeitskräften.
Wohnbau
Der gestiegene Wohnraumbedarf, besonders in den Ballungsräumen, ist Folge der demografischen Entwicklung. Das zu geringe Angebot an leistbarem Wohnraum ist hingegen Resultat der zu geringen öffentlichen Bautätigkeit. Es ist höchste Zeit, die Zweckwidmung, die auch die Rückflüsse aus den vergebenen Wohnbaudarlehen umfassen muss, wieder einzuführen und die Wohnbauförderung rückwirkend zu valorisieren. Zudem müssen die Mittel dort konzentriert werden, wo der größte Bedarf ist: im mehrgeschossigen sozialen Wohnbau.
Ausweitung sozialer Dienstleistungen
Auch bei Pflege und Kinderbetreuung ist die Nachfrage deutlich höher als das Angebot. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zwar ihre Initiativen für den Ausbau verstärkt, allerdings zu zaghaft. Investitionen in Kinderbetreuung und Pflege weisen zudem den höchsten direkten Beschäftigungseffekt aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf.
Zusätzliche Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik
In der Rezession 2008/2009 haben sich Maßnahmen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Kurzarbeit besonders bewährt. Dennoch befindet sich die Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau. Die Qualifizierungspolitik muss noch stärker auf Menschen mit geringem Qualifikationsniveau und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen fokussieren. Ein weiterer Schwerpunkt muss die Prävention von Arbeitslosigkeit sein: Die Möglichkeit für Personen, die noch in Beschäftigung stehen, eine höherwertige Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, ist zu verbessern.
Ein derartiges Beschäftigungspaket sollte vom Bund initiiert und von den Ländern finanziell mitgetragen werden. Sein Finanzierungsvolumen musste in der Größenordnung von 300 bis 600 Mio. Euro liegen. So könnte ein spürbarer Anstieg der Beschäftigung erreicht werden. Gleichzeitig würde das steigende Wohnungsangebot den Anstieg der Mieten bremsen und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie würde die Lebensbedingungen von Frauen und Kindern verbessern. Der Bundesfinanzrahmen zeigt, dass der finanzielle Spielraum für diese Wohlstandserhöhung vorhanden ist.