Wenn es um Einsparungspotenziale geht, gibt es selten einen Konsens. Ausnahmen bilden die Verwaltung, aber noch viel mehr die Förderungen. Das gilt allerdings nicht für die Höhe, da das Fördervolumen höchst unterschiedlich angegeben wird: Bei der engsten Definition beträgt es deutlich weniger als eine Milliarde Euro, während die breiteste selbst ohne Einrechnung der Haftungen, Steuer- und Kreditbegünstigungen knapp 20 Mrd Euro ergibt. Wer Verschlechterungen im Gesundheitsbereich, dem öffentlichen Verkehr oder im sozialen Wohnbau vermeiden möchte, sollte das Einsparungspotenzial niedrig ansetzen und konkret benennen.
Hinter den stark voneinander abweichenden Zahlen zu den Förderungen stecken unterschiedliche Quellen und Definitionen. In der politischen Debatte zum Einsparungspotenzial werden am häufigsten die Zahlen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu den gesamtstaatlichen Subventionen und Transfers genannt. Die letztverfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2013 und ergeben 19,6 Mrd Euro bzw. 6,2 % des BIP (in der Öffentlichkeit dominiert noch die Zahl 6,6 % des BIP aus 2012). Die Vorteile dieser Quelle sind erstens die Erfassung des gesamten öffentlichen Sektors (daher insbesondere von Bund, Ländern und Gemeinden), und zweitens die scheinbare internationale Vergleichbarkeit. Deshalb wird diese VGR-Zahl auch bevorzugt von WirtschaftsforscherInnen verwendet. Und da Österreich im EU-Vergleich den Spitzenplatz einnimmt, ergibt sich schnell die Forderung nach Kürzungen bis auf das Durchschnittsniveau der EU bzw. Eurozone (2,8 % des BIP).
Durchschnitt aus Äpfel und Birnen?
Ob nun die Orientierung am Durchschnitt das Maß aller Dinge ist, sei dahingestellt. Wichtiger in diesem Zusammenhang ist vielmehr die tatsächliche Vergleichbarkeit der Daten. Und die ist nur bedingt gegeben, da in der VGR funktional recht gleichwertige Einheiten in einem Land als staatlich und im anderen als privat klassifiziert werden. Zu den Unternehmenssubventionen (10,6 Mrd Euro) und –transfers (8,9 Mrd Euro) – zusammen also den Förderungen – gemäß VGR zählen beispielsweise:
- Zahlungen im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung
- Kapitalzuschüsse (zB an verstaatlichte Banken)
- die Forschungsprämie
- ein Teil der Landwirtschaftsförderung (nicht direkte EU-Mittel)
- Investitionszuschüsse (zB für den Bahn- und U-Bahnausbau, Hochwasserschutz)
- Haftungsausfälle
Während etwa die Spitäler in den meisten anderen Ländern zur Gänze im öffentlichen Sektor angesiedelt sind, so ist das in Österreich nur zum Teil der Fall. Damit wurde ein nicht unerheblicher Teil der Gesundheitsausgaben in Österreich statistisch zur Unternehmensförderung (zB Krankenanstaltenverbünde). Dies erklärt bereits einen wesentlichen Teil des überdurchschnittlichen Fördervolumens in Österreich (Gesundheit: 1,9 % des BIP gegenüber lediglich 0,1 % des BIP in der Eurozone insgesamt). Einen ähnlich hohen Wert erreicht nur die Schweiz. Ähnlich verzerrt dürften die weit weniger relevanten „Unternehmensförderungen“ in den Bereichen Wohnungswesen und Kulturförderung sein.
Unternehmensförderungen* (in % des BIP) 2012