Vor 80 Jahren wurde die österreichische Sozialdemokratie, ein Jahr davor de facto der Nationalrat ausgeschaltet Die beiden Ereignisse stehen in einem engen Zusammenhang: Der politische Umbruch wurde vor dem Hintergrund forcierter politischer Veränderungsbestrebungen und zugespitzter Spannungen zwischen der bürgerlichen Regierung und der Sozialdemokratie im März 1933 eingeleitet. Er bildete auch den Rahmen für die spätere Ausschaltung der Sozialdemokratie.
Woran ist der politische Umbruch ablesbar?
Die Pressefreiheit wurde abgeschafft, der Verfassungsgerichtshof und Parteien (KPÖ, NSDAP) ausgeschaltet, die Todesstrafe und sog. Anhaltelager eingeführt, Streiks wurden verboten und bisher bestehende gesellschaftliche Interessenorganisationen wie die Freien Gewerkschaften beseitigt. Wahlen wurden unterbunden, das Parlament insgesamt abgeschafft.
Dieser Umbruch sollte im Sinne der Regierung Dollfuß und ihrer Unterstützer, d.h. der Heimwehren und der Katholischen Kirche, des Sicherheitsapparates und der Unternehmerorganisationen, ein dauerhafter sein. Dollfuß fasste dies in seiner bekannten Trabrennplatzrede vom September 1933 so: „Das Parlament hat sich selbst ausgeschaltet, ist an seiner eigenen Demagogie und Formalistik zugrunde gegangen. Dieses Parlament, eine solche Vertretung, eine solche Führung unseres Volkes wird und darf nie wieder kommen.“
Ausschaltung in mehreren Schritten
Ging es vor 1933 in erster Linie um die Zurückdrängung des politischen Einflusses der Sozialdemokratie auf parlamentarischer Ebene und in den Betrieben, so ab März 1933 um deren Ausschaltung insgesamt – ein Prozess, der seinen Höhepunkt und Endpunkt mit den Februarkämpfen 1934 erreichte.
Im Unterschied zu anderen Parteien, die bereits 1933 verboten wurden (KPÖ im Mai, NSDAP im Juni 1933), sollte die Sozialdemokratie sukzessive ausgeschaltet, oder in Worten des langjährigen christlichsozialen Heeresministers Vaugoin – „Glied für Glied zum Krüppel“ geschlagen werden. Diesbezügliche Schritte waren vorerst die Auflösung des Schutzbundes Ende März 1933 und der Betriebsräte in staatlichen Unternehmen sowie die Beseitigung der Selbstverwaltung in den Arbeiterkammern im Dezember 1933. Im Unterschied zur Verhandlungsbereitschaft gegenüber den Nationalsozialisten lehnte Dollfuß Verhandlungen mit der Sozialdemokratie und deren Zusammenarbeitsangebote gegen die Nationalsozialisten ab.
„Wir werden morgen an die Arbeit gehen, wir werden ganze Arbeit leisten.“
Nach Übernahme des Sicherheitsressorts durch den Heimwehrführer Fey im Jänner 1934 gab dieser den Auftrag zu verstärkten Hausdurchsuchungen nach Waffen und einer Verhaftungswelle. Bereits Beginn Februar 1934 wurden viele Funktionäre des Republikanischen Schutzbundes verhaftet. Mit dem 10. Februar 1934 erfolgte die Übertragung der Sicherheitsagenden von Landtag und Gemeinderat in Wien auf den von der Regierung eingesetzten Sicherheitskommissär. Am Vortag des 12. Februar kündigte Fey an: „Wir werden morgen an die Arbeit gehen, wir werden ganze Arbeit leisten.“ Der Mentor des Austrofaschinus, Mussolini, hatte Dollfuß wiederholt zu einem schärferen Vorgehen gegen die Sozialdemokratie gedrängt, so auch Ende Jänner 1934 durch seinen Unterstaatssekretär Suvich.
Die sozialdemokratische Führung setzte trotz der enorm gestiegenen Pressionen seitens der Regierung weiterhin strategisch auf Zuwarten und Vermeidung einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit der Staatsgewalt. Abweichend von dieser Haltung leistete der Linzer Schutzbund am frühen Morgen des 12. Februar 1934 bewaffneten Widerstand gegen die polizeiliche Durchsuchung des Hotel Schiff (Sitz der oberösterreichischen Schutzbundführung und des sozialdemokratischen Landesparteivorstandes), und die bevorstehende Verhaftung sozialdemokratischer Funktionäre. Der bewaffnete Widerstand blieb nicht auf Linz und Oberösterreich beschränkt. Auch in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich und Wien fanden in den folgenden Tagen heftige Kämpfe statt. Keine bzw. nur vereinzelte Kampfhandlungen gab es in den anderen Bundesländern (z.B. in Wörgl).
Es war ein ungleicher Kampf. Beim Schutzbund gab es organisatorische Probleme, es bestanden Unklarheiten über Einsatzpläne und die versteckten Waffenlager. Der ausgerufene Generalstreik wurde nicht ausgeführt. Nur ein Teil des Schutzbundes kam in Einsatz. Demgegenüber setzte die Regierung, unterstützt von den nahestehenden Wehrverbänden, ihr umfangreiches bewaffnetes und militärisches Potential ein. Der bewaffnete sozialdemokratische Widerstand, an dem sich auch illegale Kommunisten beteiligten, war ein Abwehr- und Verzweiflungsakt.
Welche Konsequenzen resultierten aus den Februarkämpfen für die Sozialdemokratie?
Sie wurde als Partei ausgeschaltet, jegliche Betätigung in ihrem Sinne verboten. Die Freien Gewerkschaften und alle bestehenden sozialdemokratischen Organisationen wurden aufgelöst, sozialdemokratischen Abgeordneten, Bezirksvorstehern, Bürgermeistern und Gemeindevertretern die Mandate aberkannt. Für sozialdemokratische Betriebsräte gab es ein Betätigungsverbot. Es gab Massenverhaftungen, das Standgericht kam gegen 140 Schutzbündler zum Einsatz, 20 Todesurteile wurden gefällt und acht bis zur Aufhebung des Standrechtes vollstreckt. Die Zahl der Getöteten belief sich auf Seiten der Arbeiterschaft auf mehr als 200. Das Eigentum der sozialdemokratischen Partei und ihrer Organisationen wurde konfisziert. Von der Inhaftierung in Polizei- und Gerichtsgefängnissen waren rund 10.000 Sozialdemokraten betroffen, mehrere Tausende mussten flüchten. Große Teile der österreichischen Arbeiterschaft haben im Februar 1934 ihre organisatorische und politische Heimat verloren. Betätigung für und in der illegalen Partei wurde mit einer großen Palette von Strafen belegt.
Folgen für die Arbeiterschaft
Die Arbeiterschaft war durch den einschneidenden politischen Umbruch nicht nur von politischer Illegalisierung betroffen: Der Austrofaschismus hat deren Lebens- und Arbeitsbedingungen einschneidend verschlechtert – ganz im Gegensatz zur wiederholten Ansage von Dollfuß und seiner Regierung: „Wir werden niemals die Lebens- und Grundrechte der Arbeiter antasten, im Gegenteil ein gerechter, christlicher Staat muss gerade den Ansprüchen der arbeitenden Menschen in erster Linie gerecht werden.“
Die soziale und materielle Realität der Arbeiterschaft war eine ganz andere: Löhne wurden gekürzt – bei gleichzeitigem beträchtlichen Anstieg der Lebenshaltungskosten; die Unternehmer steigerten den Druck auf die Beschäftigten, die Leistungen wurden in allen Bereichen der Sozialversicherung gekürzt. An der Massenarbeitslosigkeit hat sich nach deren Höhepunkt im Jahr 1933 mit 26 % in den Folgejahren nur wenig geändert. 1937/38 lag die Arbeitslosenrate immer noch bei 22%.
Die Bedingungen der Arbeitslosen waren nicht nur durch niedrige Leistungen prekär. Annähernd die Hälfte der Arbeitslosen erhielt keine Leistungen: sie waren entweder nicht anspruchsberechtigt oder wurden nach Ende der Bezugszeit ausgesteuert. Die Rechte der Arbeiterschaft wurden auch durch Änderungen des Arbeitsrechtes eingeschränkt. So wurden beispielsweise die Betriebsräte abgeschafft und durch Vertrauensmänner ersetzt, die in Betrieben ab einer bestimmten Größe zusammen mit dem Unternehmer die Werksgemeinschaft bildeten. Viele Unternehmer missachteten die gesetzlichen Vorschriften, die Ausnahmen vom Achtstundentag wurden ausgeweitet.
Der Austrofaschismus bewirkte ein politisches und soziales Desaster, das die Gegenwehr gegen den enorm gewachsenen Druck der Nationalsozialisten schwächte. Die Ereignisse des März 1938 sind Beleg dafür.
Der Autor veröffentlichte erstmals eine umfassende Analyse zum Thema: Das austrofaschistische Herrschaftssystem. Österreich 1933 – 1938, LIT Verlag, Wien 2013.