Studiengebühren für Berufstätige: 25.000 betroffene Studierende

16. Juli 2018

Ab Wintersemester 2018 müssen berufstätige Studierende, die länger für ihr Uni-Studium brauchen, wieder Studiengebühren zahlen. Rund 25.000 Studierende werden davon betroffen sein, rund zwei Drittel davon im Bachelor- oder Diplomstudium. Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen und welche Möglichkeiten haben die Betroffenen?

Warum Berufstätige wieder Studiengebühren zahlen müssen

Derzeit müssen Studierende an öffentlichen Universitäten in der Regel nach Ablauf der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester Studiengebühren zahlen. Berufstätige Uni-Studierende waren bislang auch davon befreit, selbst wenn sie länger als die gebührenfreie Zeit für ihr Studium brauchten. Diese Regelung des Gebührenerlasses ist jedoch mit Juni 2018 ausgelaufen. Der Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bestimmung aufgrund eines eher „technischen“ Problems als gleichheitswidrig eingestuft. Das Wissenschaftsministerium bekam daher die Möglichkeit, innerhalb der vorgesehenen „Reparaturfrist“ bis 30. Juni 2018 eine neue Bestimmung vorzulegen. Diese Möglichkeit wurde jedoch von der Regierung bewusst nicht genützt; selbst ein im Parlament eingebrachter Antrag auf zeitgerechte Reparatur der Regelung wurde abgelehnt. Ab Wintersemester 2018/19 müssen daher Studierende, die arbeiten und mehr als die Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester benötigen, wieder Studienbeiträge in der Höhe von 363,63 Euro pro Semester bezahlen.

25.000 Betroffene – vor allem im Erststudium

Im Wintersemester 2017 haben rund 25.000 Studierende einen Erlass des Studienbeitrags aufgrund von Erwerbstätigkeit bekommen, wie eine Anfragebeantwortung des Wissenschaftsministeriums zeigt. Das entspricht rund acht Prozent aller Studierenden an öffentlichen Universitäten, die künftig wieder Studiengebühren bezahlen müssen – trotz ihrer Berufstätigkeit.

Bisher haben besonders viele Studierende in Bachelor- und Diplomstudien (66 %) aufgrund ihrer Berufstätigkeit keine Studiengebühren gezahlt. Betroffen werden demnach vom Auslaufen der Regelung insbesondere viele Studierende in ihrem Erststudium sein und nicht etwa vorrangig jene, die nebenbei ein Doktorat absolvieren.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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In absoluten Zahlen gibt es die meisten Betroffenen mit rund 8.500 Studierenden an der Universität Wien (9 % aller dort Studierenden; siehe Tabelle). In Relation zur Größe der Universität stark betroffen sind auch erwerbstätige Studierende der TU Wien (11 %) und der Universität Linz (13 %), die künftig den Studienbeitrag nicht mehr erlassen bzw. rückerstattet bekommen. Wie die Studierenden-Sozialerhebung zeigt, studieren an der Universität Linz überdurchschnittlich viele berufstätige Studierende. Damit hängt auch zusammen, dass der Anteil der Studierenden mit „bildungsfernem“ Hintergrund an der Uni Linz überdurchschnittlich hoch ist – eine Gruppe, die häufiger arbeiten muss, um sich ihr Studium finanzieren zu können.

 

Demgegenüber ist der Anteil der Betroffenen an Medizin- und Kunstuniversitäten, an denen Studierende mit „bildungsferner“ Herkunft unterrepräsentiert sind, relativ niedrig.

UniversitätBerufstätige mit Studiengebühren-Erlass, Wintersemester 2017Anteil an Studierenden insgesamt
Insgesamt25.0968 %
Universität Wien8.4419 %
Technische Universität Wien3.24111 %
Universität Linz2.78113 %
Universität Graz2.1387 %
Universität Innsbruck2.1198 %
Wirtschaftsuniversität Wien2.0159 %
Technische Universität Graz1.4759 %
Universität Salzburg1.0386 %
Universität Klagenfurt9929 %
Universität für Bodenkultur Wien4454 %
Medizinische Universität Wien3755 %
Montanuniversität Leoben3579 %
Medizinische Universität Graz1243 %
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien983 %
Veterinärmedizinische Universität Wien954 %
Universität für angewandte Kunst Wien865 %
Universität für künstl. und industr. Gestaltung Linz816 %
Medizinische Universität Innsbruck732 %
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 482 %
Akademie der bildenden Künste312 %
Universität Mozarteum Salzburg292 %

Eine doppelte Benachteiligung: Studiengebühren trotz Mehrfachbelastung

Hinter der bisherigen Regelung für berufstätige Studierende standen zwei Argumente: Erstens brauchen Studierende, die neben dem Studium arbeiten, aufgrund der Mehrfachbelastung länger als Vollzeitstudierende bis zum Studienabschluss. Und zweitens leisten sie bereits jetzt vielfach einen finanziellen Beitrag, da sie als SteuerzahlerInnen die Unis mitfinanzieren.

In der Debatte über das Auslaufen der Regelung wurde als Gegenargument häufig vorgebracht, dass auch Besserverdienenden die Gebühr erlassen würde. Um wie viele Gutverdienende es sich dabei genau handelt, ist jedoch nicht bekannt, da es keine Zahlen zur Einkommensverteilung gibt. Auf Basis von Studien wie der Studierenden-Sozialerhebung ist jedoch zu vermuten, dass vorrangig Studierende mit weniger privilegiertem Hintergrund betroffen sein werden. Diese können sich ihr Studium ohne Nebenjob oft nicht leisten – und brauchen daher aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit länger für den Studienabschluss. Studierende aus wohlhabenden Elternhäusern hingegen haben meist die Möglichkeit, sich voll auf das Studium konzentrieren zu können.

Vermehrte Studienabbrüche?

Es besteht die Gefahr, dass viele berufstätige „Langzeitstudierende“ ihr Studium abbrechen, wenn sie künftig Gebühren bezahlen müssen. Für die Gruppe, die ohnehin schon finanzielle Schwierigkeiten hat, können Studiengebühren eine zusätzliche finanzielle Barriere darstellen, die nicht ohne weiteres zu meistern ist.

Darüber hinaus sind Studienabbrüche auch unter jenen Studierenden zu befürchten, die sich neben ihrem Beruf höherqualifizieren wollen, jedoch nur wenige Prüfungen im Jahr machen können. Diese werden sich mehrfach überlegen, ob sie für ein, zwei Prüfungen im Semester 363 Euro zahlen können oder wollen.

Stipendienfonds der Unis: ein Minderheitenprogramm

Als Reaktion auf das Auslaufen der Regelung hat die Universitätenkonferenz (uniko) empfohlen, dass alle Universitäten künftig einen Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einrichten sollen. Denn immerhin bekommen die Unis durch den Entfall der Erlass-Bestimmung zusätzliche Einnahmen. Diese Initiative ist zwar löblich, ersetzt jedoch keinesfalls die bisherige gesetzliche Regelung mit Rechtsanspruch für Betroffene.

Denn der uniko-Vorschlag beruht auf sehr strengen Kriterien: So sollen nur Studierende anspruchsberechtigt sein, die bereits zwei Drittel des Studiums absolviert, eine gewisse Studiendauer nicht überschritten und ein Empfehlungsschreiben für ihre Abschlussarbeit haben. Diese Kriterien treffen nur auf einen kleinen Teil der betroffenen Studierenden zu. Bleiben die Universitäten also bei dem vorliegenden Vorschlag, wird der Großteil der erwerbstätigen Studierenden, die bisher befreit waren, Gebühren zahlen müssen.

Was können betroffene Studierende tun?

Viele berufstätige Studierende sind also damit konfrontiert, ab Herbst Studiengebühren zahlen zu müssen. Unter Umständen gibt es jedoch Möglichkeiten für die Betroffenen, auf dem einen oder anderen Weg zu einer finanziellen Entlastung zu kommen:

  1. Erlass aus anderen Gründen, z. B. bei Betreuungspflichten von Kindern unter sieben Jahren, an manchen Unis gibt es auch unispezifische Erlassgründe.
  2. Standortspezifische Lösungen/Stipendien für Berufstätige: Manche Universitäten haben in Aussicht gestellt, dass sie in bestimmten Fällen auch weiterhin den Studienbeitrag erlassen, z. B. die Uni Innsbruck (Voraussetzung: Monatseinkommen zwischen 438 und 1.500 Euro brutto sowie 16 ECTS im Studienjahr).
  3. Beurlaubung, z. B. bei Betreuungspflichten von Kindern bis zum 18. Lebensjahr möglich. Betroffene zahlen dann keinen Studienbeitrag, können aber keine Prüfungen machen.
  4. Finanzielle Förderung bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, z. B. Studienabschluss-Stipendium oder Bildungskarenz.
  5. Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren: Im Nachhinein kann so ein Teil des Betrags ersetzt werden.

Eine Broschüre der Arbeiterkammer Wien listet alle Optionen für betroffene Studierende auf und gibt Tipps für mögliche finanzielle Entlastungen.

Noch ist es nicht zu spät!

Trotz Auslaufens der Studiengebührenbefreiung für berufstätige Studierende ist es noch nicht zu spät für eine Reparatur der Bestimmung. Dafür braucht es jedoch eine Änderung des Universitätsgesetzes – und zwar umgehend. Denn besonders in Hinblick auf die soziale Durchmischung an den Unis und die Möglichkeit zur Höherqualifizierung neben dem Beruf könnte das Auslaufen der Bestimmung negative Konsequenzen haben. Nur mit einer Reparatur der Regelung kann verhindert werden, dass es zu weiteren finanziellen Barrieren und zu vermehrten Studienabbrüchen von berufstätigen Studierenden kommt.