Wiedereinstieg und Erwerbsbeteiligung von Frauen: qualitätsvolle Kinderbetreuung und Männerbeteiligung als Motor für mehr Chancengleichheit

01. August 2018

In einer aktuellen Studie der AK Salzburg (Studie: Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg 2018) wurden unterschiedliche Faktoren untersucht, die sich positiv auf die Erwerbsbeteiligung und den Wiedereinstieg von Frauen auswirken. Erstmals wurde der Zusammenhang zwischen der Qualität von vorhandenen elementaren Bildungseinrichtungen (kurz: Kinderbetreuung) in einzelnen Salzburger Gemeinden und der Erwerbs- und Teilzeitquote von Frauen untersucht.

Ausschlaggebend für die Untersuchung der Qualität war, ob es überhaupt eine Krippe oder alterserweiterte Gruppe gibt und ob diese den VIF-Kriterien entspricht. Die VIF-Kriterien sind ein Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf. Die Kinderbetreuung muss neun Stunden pro Tag, fünf Tage die Woche und 47 Wochen im Jahr geöffnet haben. Für die Berechnungen der Erwerbs- bzw. Teilzeitquoten wurden unselbstständig beschäftigte Frauen im Erwerbsalter mit zumindest einem Kind in der jeweiligen Gemeinde herangezogen.

Faktor 1: qualitätsvolle Kinderbetreuung

Die Berechnungen zum Zusammenhang von Kinderbetreuung und Erwerbsbeteiligung von Frauen zeigen eindeutige Ergebnisse:

  • Je besser die Qualität der Einrichtungen für Kleinkinder in der Gemeinde ist, desto höher ist die Erwerbsquote der Frauen.
  • Der Anteil an Frauen, die in Vollzeit erwerbstätig sind, steigt bei gleichzeitigem Sinken der Teilzeitquote.
  • Umgekehrt zeigt sich: Je weniger Angebot an Einrichtungen bzw. je mehr Angebot mit schlechter Qualität (also nicht den VIF-Kriterien entsprechend) es in einer Gemeinde gibt, desto geringer ist die Erwerbsquote von Frauen.
  • Gleichzeitig steigt die Teilzeitquote bei jenen, die trotz schlechten Angebots beschäftigt sind. Ein geringerer Anteil von Frauen geht einer Vollzeitbeschäftigung nach.
  • Die regionalen Berechnungen für die 119 Salzburger Gemeinden zeigen insgesamt einen starken Zusammenhang zwischen der Quantität und Qualität des Angebots und der Erwerbs- und Teilzeitquote von Frauen.

Die Gründe für die Höhe von Erwerbs- und Teilzeitquoten sind vielfältig und hängen nicht nur vom Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten ab. So spielen auch die Pflege von nahen Angehörigen, Aus- oder Weiterbildungen, gesundheitliche Einschränkungen, persönliche Wünsche oder auch die vorhandene Infrastruktur (z. B. öffentlicher Verkehr) eine wichtige Rolle.

Die Berechnungen für die Salzburger Gemeinden zeigen die positiven Effekte einer qualitätsvollen Kinderbetreuung auf die Erwerbsquoten und die Erwerbsintensität von Frauen. Investitionen in Quantität und Qualität elementarer Bildungseinrichtungen wirken daher unmittelbar gegen Prekarität. Sie ermöglichen vor allem Frauen mit Kindern überhaupt bzw. mit einer existenzsichernden Erwerbsintensität am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.

Faktor 2: Männerbeteiligung

Die AK-Studie zeigt deutlich, dass vor allem zwei Dinge die Erwerbstätigkeit von Frauen und einen erfolgreichen Wiedereinstieg nachhaltig fördern: eine gute institutionelle Betreuungsinfrastruktur und die partnerschaftliche Teilung der Kinderauszeit (Väterbeteiligung an der Kinderauszeit).

In der aktuellen Erhebung des Wiedereinstiegsmonitorings wurden die Karenz und der Wiedereinstieg von insgesamt 45.806 Personen im Bundesland Salzburg zwischen 2006 und 2014 analysiert.

Seit Erhebungsbeginn hat sich der Anteil der Männer, die in Kinderauszeit gehen, also Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, mehr als verdoppelt. Salzburg liegt deutlich unter dem Österreichschnitt von 18 Prozent (2014). Vorreiter ist Wien mit 28 Prozent Männeranteil.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Zwar beteiligen sich immer mehr Männer an der Kinderbetreuung, doch unterbrechen 36,7 Prozent der Männer ihre Berufstätigkeit nicht während des Bezugs. 39,3 Prozent unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, allerdings nur bis zu maximal drei Monate.

Über sechs Monate Kinderbetreuungsgeld-Bezug nehmen nur mehr 7,8 Prozent der Männer in Anspruch – wobei sich diese Variante für die langfristige partnerschaftliche Teilung der Betreuungspflichten und auch für den früheren und erfolgreichen Wiedereinstieg von Frauen als am besten geeignet erwiesen hat.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zeigt zwar eine starke Anreizwirkung für Männer mit höheren Einkommen. Es ist allerdings zu vermuten, dass die Unterbrechung aufgrund ihrer kurzen Dauer von maximal drei Monaten keinen nachhaltigen Einfluss auf die partnerschaftliche Teilung der Betreuungsaufgaben hat.

Dabei wirkt sich die Beteiligung der Partner bei der Karenz positiv auf den (rascheren) Wiedereinstieg von Frauen aus. Betrachtet man die Wiedereinstiegsquoten zum zweiten Geburtstag des Kindes, zeigt sich Folgendes:

  • mit 53,1 Prozent am niedrigsten fällt die Wiedereinstiegsquote bei Frauen aus, deren Partner sich nicht am Kinderbetreuungsgeld beteiligen;
  • nur Alleinerziehende liegen mit 48,1 Prozent noch darunter;
  • beteiligt sich der Partner am Kinderbetreuungsgeld, so sind durchschnittlich 68 Prozent der Frauen wieder in Beschäftigung;
  • bei einer Bezugsdauer von über sechs Monaten des Partners, sind 88,2 Prozent der Frauen zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder eingestiegen.

Ausschlaggebend für den Wiedereinstiegszeitpunkt und das Ausmaß ist vor allem die Dauer der Erwerbsunterbrechung des Partners.

Zudem wird ersichtlich, dass die Inanspruchnahme einer Kinderauszeit keine Einkommensnachteile bzw. langfristige berufliche Nachteile für Männer bringt – wie oftmals befürchtet wird. Betrachtet man die Einkommenssituation vor und nach der Kinderauszeit so fällt auf: Frauen verdienen schon vor der Karenz im Durchschnitt weniger als Männer – ein weiterer Beleg dafür, dass der Gender-Pay-Gap schon von Anfang an besteht. Durch die Kinderauszeit und den meist stundenmäßig reduzierten Wiedereinstieg verstärkt sich der Einkommensunterschied nochmals.

Sogar im achten Jahr nach der Kinderauszeit kommen viele Frauen nicht mehr in ihr ursprüngliches Einkommenssegment zurück. Dies u. a. aufgrund von Teilzeitbeschäftigung wegen Kinderbetreuungspflichten und oftmals fehlenden bzw. nicht ausreichend geöffneten Kinderbetreuungsplätzen. Bei Männern hingegen beeinflusst die Kinderauszeit die Einkommenssituation nicht maßgeblich, wie folgende Grafik zeigt.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Schlussfolgerung

Es gibt unterschiedliche Hebel, um Frauen beim Wiedereinstieg zu unterstützen und ihnen damit ein finanziell unabhängigeres und existenzsicherndes Einkommen im Jetzt und auch im Alter zu ermöglichen. Hier sind insbesondere die Politik, aber auch die Unternehmen gefragt: Es braucht Rahmenbedingungen, die beiden Elternteilen eine gute Vereinbarkeit und gleichberechtigte Teilhabe im Beruf, aber auch im Privaten ermöglichen. Vor allem zwei Dinge sind hierfür wichtig: Erstens ist eine gute Betreuungsinfrastruktur wesentlich für einen gelungenen Wiedereinstieg. In Salzburg zeigen sich hier vor allem Bedarfe für unter Dreijährige und für ländliche Regionen. Der weitere Ausbau muss sich an den VIF-Kriterien orientieren, um Eltern eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Zweitens wirkt die Väterbeteiligung. Maßgeblich ist hier die Bereitschaft der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, auch ihren männlichen Beschäftigten eine Möglichkeit dazu einzuräumen. So können sie sich besser in die Familie und Kinderbetreuung einbringen und damit die Frauen unterstützen, früher und in einem existenzsichernden Ausmaß wieder in das bezahlte Erwerbsleben einzusteigen.