Faktencheck Pensionssystem: Dünne Suppe statt dickem Ende

01. Dezember 2015

Die Fakten beim Pensionssystem stehen im krassen Gegensatz zu den permanenten Hiobsbotschaften neoliberaler Schwarzmaler. Denn zumindest aus budgetärer Sicht sind die Ergebnisse der aktuellen Pensionsprognose der Pensionskommission erfreulich.  Die erforderlichen Bundesmittel zur Pensionsversicherung fallen bis 2019 um 4,5 Mrd. niedriger aus, als noch vor einem Jahr vorhergesagt wurde!  !

Ein Resultat, mit dem die Agenda Austria offenbar ihre Probleme hat. Nachdem die rein sachlichen Finanzierungsprognosen offensichtlich nicht in deren Weltbild passen, wird mit unseriösen „Richtigstellungen“ in Sachen Pensionssystem zurückgeschossen. So stand am 27.11.2015 in einer Presseaussendung der Agenda Austria zu lesen:

“….der Zuschuss, den die Steuerzahler dieses Jahr zu den ASVG-Pensionen leisten müssen, beträgt nicht die prognostizierten 11 Milliarden Euro, sondern nur 10,4 Milliarden…aber das dicke Ende kommt noch!”

Schon beim mathematisch korrekten Runden haben die “Pensionsexperten” der Agenda Austria Probleme, geht es doch um 10,3 und nicht 10,4 Mrd. €. Aber auch sonst strotzt bereits diese Einleitung von haarsträubenden Falschmeldungen.

“Zuschuss“ zu den ASVG-Pensionen?

Bei den 10,3 Mrd. € handelt es sich um den für 2015 prognostizierten Betrag, der aus dem Budget an die Pensionsversicherung insgesamt überwiesen wird. Schauen wir uns auf Basis der Ergebnisse für 2014 an, wie sich dieser Betrag – der einfach als Zuschuss zu den ASVG-Pensionen uminterpretiert wird – tatsächlich zusammensetzt:

Die aus dem Budget an die Pensionsversicherung insgesamt überwiesenen Mittel betrugen 2014 knapp 10,1 Mrd. € Gut 1 Mrd. € davon entfallen auf die Ausgleichszulagen. Diese Mindestsicherung des Bundes für PensionistInnen wird natürlich aus Budgetmitteln gedeckt. Die Abwicklung erfolgt durch die Pensionsversicherungsträger. Übrigens ohne, dass der dafür anfallende Aufwand den Trägern auch gesondert vom Bund ersetzt würde. Die Kosten für diese Mindestsicherung für PensionistInnen liegen dabei pro Pension  im bäuerlichen Bereich fast viermal so hoch wie bei den Unselbständigen.

Weitere rund 800 Mio. € wurden aus dem Budget als Beitrag für den Familienlastenausgleich, für die Berücksichtigung für Präsenz- und Zivildienstzeiten in der Pension etc. überwiesen.

Hoher Zuschuss für Selbständigen-Pensionen und Steuermittel für Mindestsicherung als ASVG-Zuschuss umgedeutet

Der pauschale Beitrag des Bundes zur teilweisen Bedeckung der Aufwendungen in der Pensionsversicherung insgesamt betrug 2014 8,2 Mrd. €. Davon entfielen 3,3 Mrd. € auf Beiträge des Bundes zur Pensionsversicherung der Selbständigen, die nur 15 % aller Pensionen ausbezahlen. Auf den ASVG- Bereich mit 85% aller ausbezahlten Pensionen entfielen knapp 5 Mrd. €.

Aber auch diese 5 Mrd. € stellen keinen „Bundeszuschuss zu den ASVG-Pensionen“ dar, sondern einen Beitrag zur Finanzierung der Gesamtaufwendungen in der PV der Unselbständigen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Ausgaben entfällt auf Leistungen wie Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation oder die Krankenversicherung von PensionistInnen, also auf Leistungen, die sinnvollerweise durch Steuermittel und nicht durch Pensionsversicherungsbeiträge zu finanzieren sind.

Damit verbleiben als Bundesbeitrag für Pensionen im ASVG knapp 2,3 Mrd. €, die einem Pensionsaufwand von 29, 2 Mrd. € gegenüberstehen, während in der Pensionsversicherung der Selbständigen einem Pensionsaufwand von 4,7 Mrd. € ein Bundesbeitrag für Pensionen von 2,7 Mrd. € gegenübersteht!

Anders ausgedrückt: während bei den Selbständigen deutlich mehr als die Hälfte des Pensionsaufwandes durch Bundesbeiträge finanziert wird, reicht der Bundesbeitrag für Pensionen im ASVG nicht einmal dazu aus, den Aufwand für Hinterbliebenenpensionen in der Höhe von 3,7 Mrd. €  abzudecken. Das heißt,  ein Bundesbeitrag für Alters- und Invaliditätspensionen geht sich im ASVG eigentlich gar nicht mehr aus.

Das hindert Agenda Austria aber nicht daran, Beiträge für Pensionen der Selbständigen, die Finanzierung der Mindestsicherung aller PensionistInnen etc. einfach als Zuschuss des Bundes zu den ASVG-Pensionen umzudeuten.

„Echte“ Reformen im Pensionssystem – für wen?

Während die Art und Weise, wie Zahlen von Agenda Austria falsch dargestellt werden, disqualifizierend ist, sind die für die Zukunft gezogenen Schlussfolgerungen entlarvend. So steht in der oben genannten Presseaussendung auch zu lesen:

„Trotz der Änderungen im Pensionssystem wird der Bundeszuschuss in zehn Jahren prozentuell schon wieder höher sein als heute. Gibt es keine echte Reform, wird also ab etwa 2025 ein noch größerer Teil des BIP in die Pensionen fließen müssen.“

Wenn Agenda Austria von Pensionskosten oder „Steuerzuschüssen“ für öffentliche Pensionen schreibt, bleiben Beamtenpensionen in der Regel ausgeblendet. Der Grund dafür ist einfach: bei ausschließlicher Betrachtung der Pensionsversicherung lassen sich bloße Ausgabenverschiebungen von Beamtenpensionen hin zur Pensionsversicherung bequem als dramatischer Ausgabenanstieg falsch darstellen.

Nach allen seriösen Langfristberechnungen (Europäische Kommission: Ageing Report 2015, Pensionskommission: Langfristgutachten 2014) wird der Aufwand für öffentliche Pensionen insgesamt, ebenso wie die aus dem Budget erforderlichen Mittel für Pensionen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (nur sehr) moderat ansteigen. Und dazu sollte man sich auch klar bekennen, denn das ist – wenn man es auch will – mit Sicherheit leistbar und angesichts der deutlichen Zunahme der Zahl älterer Menschen auch aus Gerechtigkeitsgründen geboten.

Die Zielsetzung, den Pensionsaufwand trotz massiven Anstieg der Zahl der Älteren zu reduzieren, mag zwar zumindest bei kurzsichtiger Betrachtung den Gewinninteressen der „jungen“ wie auch der „alten“ Industrie entsprechen, für ältere und auch für jüngere Menschen heißt das Ziel demgegenüber gute und leistbare Pensionen heute und auch in der Zukunft!

Tabelle 1: Die “echten” Beiträge des Bundes zur Finanzierung der Pensionen 

Dekoratives Bild © A&W Blog
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