Bilanzierungsregeln in Veränderung

29. April 2013

Die internationalen Bilanzierungsregeln für Konzerne
(International Financial Reporting Standards – IFRS) haben in den letzten Jahren weltweit an Bedeutung gewonnen und unterliegen einem ständigen Wandel. In Österreich müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2005 ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen.

Investoren im Mittelpunkt der Bilanzierung

Diese Standards orientieren sich am Shareholder Value Prinzip. Ziel eines IFRS-Jahresabschlusses ist es, den aktuellen und künftigen Investoren ein möglichst wahrheitsgemäßes Bild über das Unternehmen zu liefern, dh der IFRS Abschluss zeigt, wie rentabel das Unternehmen mit dem vorhandenen Kapital arbeitet. Die Unternehmen stehen unter einem starken Druck, eine möglichst hohe Rentabiliät für die Investoren zur erreichen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) stehen hingegen der Gläubigerschutz, das Vorsichtsprinzip sowie eine hohe Selbstfinanzierungskraft der Unternehmen im Vordergrund. Für Gläubiger spielt die Bestandssicherheit des Unternehmens eine wesentliche Rolle. Somit sind für sie Informationen über die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von höherer Bedeutung als die Kurs- und Gewinnentwicklung für Investoren. Dies zeigt schon einen ersten wichtigen Unterschied zwischen den beiden Rechnungslegungsprinzipien auf.

Nachteile der Internationalen Rechnungslegung

Vor allem seit der Wirtschaftskrise werden die internationalen Bilanzierungsregeln kritisch hinterfragt, da deren Anwendung unter anderem als ein Multiplikator für die Krise gewertet werden kann.

Im Thema im Mittelpunkt der Kritik steht dabei die Bewertung zum aktuellen Zeitwert (Fair Value), der immer mehr Einzug in die Bilanzierungsregeln internationaler Unternehmen hält. Dabei wird – im Unterschied zur österreichischen Rechnungslegung – Vermögen nicht höchstens mit den Anschaffungskosten angesetzt, sondern mit ihrem jeweiligen Marktwert. In Zeiten steigender Kurse führte dies daher zu hohen buchmäßigen Gewinnen in den Bilanzen, die aber nicht realisiert werden. Das Eigenkapital wird überbewertet. Aufgrund der Wirtschaftskrise sind die Kurse gefallen und die Unternehmen müssen sehr hohe Abschreibungen vornehmen.

Die Bewertung mit dem Fair Value führt somit zu hohen Schwankungen bei den Unternehmensergebnissen sowie den Aktienkursen und destabilisiert die langfristige Unternehmensentwicklung.

Einen anderen wichtigen Punkt stellen die verschiedenen Bewertungswahlrechte für Unternehmen dar. Dies erschwert in der Folge die Vergleichbarkeit und die Transparenz der Jahresabschlüsse der Unternehmen.

Die neue Bilanzrichtlinie im Zeichen der Vereinfachung der Rechnungslegung

Diese Entwicklungen hat die EU Kommission zum Anlass genommen, die bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien zu überarbeiten. Im Richtlinienentwurf (November 2011) wurden als Ziele ua die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für kleine Unternehmen, die Schaffung von mehr Klarheit und Verbesserung der Vergleichbarkeit der Unternehmen und der Schutz wesentlicher Bedürfnisse der Nutzer genannt.

Die Maßnahmen betreffen einerseits den Abbau von Wahlrechten (zB Bewertungen, Anhangangaben etc), andererseits auch zahlreiche Erleichterungen für Kleinunternehmen (zB Erhöhung der Schwellenwerte, weniger Anhangangaben etc).

Die AK begrüßt grundsätzlich eine Reform der Rechnungslegung, allerdings sollten dabei folgende

Prinzipien berücksichtigt werden:

– Abbau von Wahlrechten – sowohl für Mitgliedstaaten als auch auf Unternehmensebene, mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu erhöhen;

– Klare und einheitliche Bewertungsvorschriften, die prinzipiell dem Gläubigerschutzprinzip unterliegen sollten. Wenn Neubewertungen oder Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zugelassen werden, müssen noch nicht realisierte Gewinne klar ersichtlich gemacht werden und dürfen nicht an die Eigentümer ausgeschüttet werden;

– Keine Einschränkung der Transparenz – auch nicht für Klein- und Mittelunternehmen. Insbesondere die Bilanz selbst sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dürfen nicht so weit komprimiert werden, dass deren Aussagekraft beinahe völlig verloren geht. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Jahresabschlusses selbst als auch für die Transparenz nach außen. Einsparungen bei den Verwaltungskosten für Klein- und Mittelbetriebe sind sinnvoll, allerdings dürfen diese nicht auf Kosten der Qualität oder der Publizität gehen.

Derzeit wird die Richtlinie in Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europäischen Parlament verhandelt. Der nächste Schritt ist die Umsetzung in das österreichische Recht. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die internationalen Rechnungslegungsprinzipien verstärkt Einzug halten werden.