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Beim kommunalen Investitionsprogramm werden vom Bund Mittel mit einer 50-prozentigen Förderquote zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 50 Prozent sind teils durch Länder- oder EU-Mittel, teils durch Eigenmittel der Gemeinden zu decken. Der Förderbetrag pro Gemeinde ist beschränkt. Die Deckelung nimmt dabei keinen Bezug auf unterschiedliche tatsächliche Aufgabenbedarfe, etwa aufgrund unterschiedlicher demografischer Rahmenbedingungen.
Das zweite Gemeindepaket besteht zum einen aus 500 Mio. Euro zusätzlichen Hilfen 2021 (400 Mio. Euro Aufstockung der Ertragsanteile, 100 Mio. Euro Strukturfonds). Zum anderen enthält es eine Milliarde an Vorschüssen auf künftige Ertragsanteile, um das drängende Problem der Liquiditätssicherung zu lösen. Der Betrag muss allerdings voraussichtlich ab 2023 wieder zurückgezahlt werden. Dadurch werden die Ertragsanteile in den nächsten Jahren real auch über die Krise hinaus nicht mehr steigen, da mit einer Steigerung von 2019 bis 2024 um nur 7 Prozent gerechnet wird.
Kommen jetzt Leistungskürzungen?
Während die Einnahmen in den nächsten Jahren nur geringfügig steigen werden, besteht im Ausgabenbereich kein unmittelbares Einsparpotenzial. Harte Konsolidierungsprogramme müssten die Konsequenz sein, wenn es kein weiteres, mittelfristig ausgerichtetes Gemeindehilfspaket des Bundes gibt. Gemeinden sollten sich rüsten und Konsolidierungspotenziale ausloten. Neben der Suche nach zusätzlichen Einnahmen sollten Effizienzpotenziale – etwa durch Gemeindekooperationen – gehoben werden.
Es stehen aber auch Leistungskürzungen im Raum. Es gilt, politisch abzuwägen, in welchen Bereichen überhaupt Abstriche gemacht werden können. Streicht man Förderungen etwa an Sportvereine, an die Feuerwehr oder gar Wohnkostenzuschüsse? Senkt man Leistungsstandards, etwa bei der Straßenreinigung oder Schneeräumung? Kürzt man die Betreuungszeiten in Kindergärten? Schließt man Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie etwa Freibäder?
All dies sind Kürzungen, die direkt zulasten der eigenen Bevölkerung gehen. Es ist daher verständlich, dass die kommunalen PolitikerInnen hier warnen. Es liegt in der Verantwortung der Politik – von Bund, Ländern und Gemeinden –, hier in einen Diskurs zu treten und gemeinsam festzulegen, wie Gemeinden mittelfristig ihren Aufgaben nachkommen können.
Gemeinden können zur Krisenbewältigung beitragen
Zusätzlich sollten die Gemeinden ihr Augenmerk auch auf ihren Beitrag zur Überwindung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise legen. Mit einem bisherigen Anteil der Gemeinden an den öffentlichen Investitionen von 30 Prozent (2019 über 4 Mrd. Euro) sind diese besonders wichtig. Kommunale Investitionen bedeuten Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handel und vielen anderen Branchen.
Gemeinden sind aber auch ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor als Arbeitgeber. Die Gemeinden beschäftigen aktuell 77.000 Gemeindebedienstete, hinzu kommen noch viele Arbeitsplätze in gemeindeeigenen Gesellschaften und Gemeindeverbänden. Der Bedarf für einen weiteren Ausbau ist hoch – insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung und Pflege.
Eine Stabilisierung der Gemeindefinanzen trägt daher auch zur Bewältigung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise bei.
Zukunftsinvestitionen sind jetzt notwendig
Zu erwarten ist, dass durch das Abschöpfen künftiger Steigerungen bei den Ertragsanteilen (= Abschöpfen der nun gegebenen Vorschüsse) die kommunale Investitionstätigkeit mittel- bis langfristig deutlich geschwächt wird. Durch Investitionsstopps besteht jedoch ein hohes Risiko für einen nicht wieder aufholbaren Investitionsrückstau. Schiebt etwa eine wachsende Gemeinde den Bau von Kindergärten oder Schulen hinaus, ist die infrastrukturelle Versorgung mit Betreuungs- bzw. Schulplätzen nicht mehr in der erforderlichen Strukturqualität möglich. Einen Investitionsrückstau bekommen die BürgerInnen daher erst mittel- bis langfristig zu spüren.
Gerade jetzt wäre es wichtig, dass Gemeinden verstärkt zu den bundesweit gesetzten Klimazielen beitragen. Die aktuelle Gemeinde-Investitionsmilliarde sieht zwar grundsätzlich auch eine Förderung von klimafreundlichen Investitionen vor. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt ab, dass vorrangig in den Straßenbau, in Kindergärten und Schulen – unabhängig vom ökologischen Standard – investiert wird. Die im Regierungsprogramm vorgesehene finanzielle Unterstützung für den öffentlichen Verkehr (Nahverkehrs- und Regionalverkehrsmilliarde) lässt noch auf sich warten. Auch Anknüpfungsmöglichkeiten der Gemeinden zu europäischen Förderprogrammen – insbesondere auch zum EU-Aufbaufonds – sind nach wie vor offen.
Gemeindepakete allein reichen nicht aus
Die beiden Gemeindepakete allein reichen daher noch nicht aus, um die Gemeinden mittelfristig aus der Krise hinauszubewegen. Ohne entsprechende Unterstützung durch Bund und Länder wird die Gemeindeebene mit der Bewältigung der Krise der Gemeindefinanzen überfordert sein. Um die Gemeindeebene langfristig handlungsfähig zu halten, braucht es daher ein Maßnahmenbündel, das von Bund, Ländern und Gemeinden getragen wird.
Neben den finanziellen Hilfen des Bundes bedarf es einer besseren Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften. Es gilt, die Problemlage aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, etwa im Bereich der Verschuldung oder durch die Berücksichtigung der Gemeinden bei den Mitteln aus dem Europäischen Aufbauplan. Angesichts der Krise werden aber auch Gemeinden einen wesentlichen Beitrag leisten müssen.
Ergänzend wird es auch strukturelle Reformen benötigen (etwa bei Pflege, Kinderbetreuung, Gemeindestrukturen). Insbesondere das hochkomplexe Finanzausgleichssystem führte in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten zu steigenden Abhängigkeiten der Gemeinden von Ländern und dem Bund und damit verbundenen eingeschränkten Handlungsspielräumen der Gemeinden. Ob dies gelingen kann, hängt in hohem Maße auch von Bund und Ländern ab. Eine gute Zusammenarbeit aller Gebietskörperschaften ist essenziell für das Aufrechterhalten des Leistungsangebotes der Gemeinden sowie zukunftsgewandte Infrastruktur und Dienstleistungen.
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