Die „Sharing Economy” führte in den letzten Jahren zum Entstehen neuer Marktplayer und zumindest einer veränderten Verteilung von Markt und Macht. Eine Einordnung unterschiedlicher „Sharing-Plattformen“ nach ökonomischen Kriterien zeigt, dass a) grundsätzlich sehr unterschiedliche Modelle zwischen profitorientiert und kollaborativ möglich sind aber b) Dienstleistungsplattformen größtenteils kommerziell organisiert sind. Daher sollte diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um beim Thema Dienstleistungsarbeit von der „Share Economy“ zur „Fair Economy“ zu kommen
Geht es bei der „Sharing Economy“ ums Teilen?
In der Debatte gibt es Kontroversen um den Begriff der „Sharing Economy“ – viele Unternehmen ordnen sich diskursiv in diese neue, „smarte“ Branche ein, bei genauerer Betrachtung der Geschäftsmodelle wird allerdings nicht „geteilt“. Begrifflichkeiten wie „Pseudo-Sharing“ und „Share-Washing“ (in Anlehnung an „Green-Washing“) werden diskutiert – jedenfalls ist augenscheinlich, dass viele Unternehmen kein „echtes Sharing“ betreiben – andere Projekte aber sehr wohl. Insofern stellt sich die Frage nach der strukturellen Beschaffenheit des Sektors „Sharing Economy“ in Österreich. Die „Sharing Economy“ kann in vielfältiger Weise umrissen und abgegrenzt werden. Ähnlich wie Scholl et al die „Art der Gegenleistung“ als Unterscheidungsmerkmal innerhalb dieser Geschäftsmodelle anspricht, unterscheidet Dobusch in diesem Zusammenhang zwischen „marktlicher“ und „nicht-marktlicher“ Sharing-Economy. In einem früheren Beitrag wurde von Kuba und Heiling die These aufgestellt, dass im Hintergrund von Sharing-Plattformen „oftmals finanzkräftige EigentümerInnen und InvestorInnen“ stehen. Auf Basis bestehender Arbeiten wird ein erster qualitativer Überblick über die strukturelle Beschaffenheit in Österreich zugänglicher Sharing-Plattformen geschaffen.
Als Stichprobe dieser ersten Untersuchung dienen jene Unternehmen, die Antalovsky/Bartik/Lutter im Auftrag der Stadt Wien als „ausgewählte Player“ der Sharing Economy in Österreich und Deutschland identifiziert wurden und auch tatsächlich für den österreichischen Markt zugänglich sind oder waren. Die Frage ob diese Plattformen eher der „marktlichen“ oder eher der „nicht-marktlichen“ Sharing-Economy zuzuordnen sind, wird dabei anhand der Kriterien „Governance/EigentümerInnen“ und „Art der Gegenleistung“ diskutiert
Kriterium 1: Governance und Eigentümerschaft
Grundsätzlich kommen für eine Organisation einer Plattform im Rahmen der „Sharing Economy“ a) kollaborative Formen (wie etwa ein Verein), b) Personengesellschaften (Einzelunternehmen, OG, etc…) oder c) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) infrage, dies unterscheidet sich nicht grundsätzlich von den allgemeinen Organisationsformen wirtschaftlichen Handelns. Für Kapitalgesellschaften macht es zusätzlich noch Sinn zu betrachten, ob die EigentümerInnen der entsprechenden Kapitalgesellschaft natürliche Personen sind oder institutionelle Investoren. Diese letzte Unterscheidung ist insbesondere deswegen relevant weil die PlattformeigentümerInnen in durchaus unterschiedlichen Interessen handeln können und die EigentümerInnen in letzter Konsequenz die „Inhaber der geistigen Eigentumsrechte der Plattform und Entscheider über Zugangs- und Nutzungsrechte“ sind.
Kriterium 2: Monetäre Leistung oder Tauschleistung
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen verschiedenen Plattformmodellen ist, ob auf der Plattform zwischen den TeilnehmerInnen ein Geldfluss existiert oder ob ein echter Tausch im Sinne von Gut gegen Gut oder Dienstleistung gegen Dienstleistung vorliegt. Zusätzlich kann hier noch unterschieden werden, ob Güter oder Dienstleistungen getauscht werden, da insbesondere beim „monetären Tausch“ von Dienstleistungen, die Annahme nahe liegt, dass es sich hier um wirtschaftliche Interaktionen handelt, die zumindest in der Nähe von (Lohn-)Arbeitsverhältnissen zu verorten sind und somit für die ArbeitnehmerInneninteressenpolitik besonders interessant sind.
Beide Kriterien können natürlich grundsätzlich beliebig kombiniert werden. So ist es beispielsweise denkbar, dass eine „echte“ Sharing-Plattform von einer Kapitalgesellschaft betrieben wird und die Wertschöpfung beispielsweise durch die Kombination oder den Verkauf von NutzerInnendaten generiert wird. Andererseits erscheint es natürlich auch möglich, dass etwa eine Ferienwohnungsplattform für die NutzerInnen monetär ausgestaltet ist (sprich: es wird Miete gezahlt), das Geschäftsmodell an sich aber nicht gewinnorientiert ist und von einem Verein zur Förderung seiner Mitglieder betrieben wird. Ein erster Überblick zeigt das folgende