Umfrage: Wer bestimmt den digitalen Wandel im Betrieb

17. August 2016

Potenzial positiv, Wirkung ambivalent, Mitbestimmung ausbaufähig. Der digitale Wandel im Betrieb aus der Sicht von BelegschaftsvertreterInnen.

Um konkurrenzfähig bleiben zu können, sind Unternehmen gefordert, sich einem stetig wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel anzupassen – so die These. In den letzten Jahren wurden in den meisten Unternehmen zunehmend moderne digitale Entwicklungen und Erweiterungen implementiert. Die Arbeit mit neuesten technischen Werkzeugen und Arbeitsformen, wie zB. Smartphones, Fertigungsroboter oder Teleworking – um nur einige wenige Beispiele zu nennen – gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Solche Entwicklungen bringen Vor- und Nachteile, jedenfalls Veränderungen. Neben den Veränderungen des Arbeitsklimas und der Erhöhung von Flexibilitätsanforderungen sowie des Zeitdrucks, kommen nun auch digitale Herausforderungen auf die Belegschaft zu. Um die Auswirkungen des betrieblichen Strukturwandels auf ArbeitnehmerInnen greifbar machen zu können, wurden im Auftrag der Arbeiterkammer in den Jahren 2012 bis 2015 Online-Befragungen von 250 bis 300 Betriebsratsvorsitzenden durch das Institut für empirische Sozialforschung (IFES) unter der Projektleitung von Georg Michenthaler durchgeführt. Erstmals wurde im Rahmen des AK-IFES-Strukturwandelbarometers auch explizit die Wahrnehmung struktureller Veränderungen aufgrund der Einführung/der Veränderung des Einsatzes digitaler Technologien in den Betrieben angesprochen und abgefragt. Im Kontext aktueller Debatten über „Industrie 4.0“ (zur Kritik an diesem Diskurs siehe etwa https://awblog.at/industrie-4-0-als-globaler-power-speak/) oder neuer digitaler Arbeitsformen (siehe dazu etwa https://awblog.at/videoblog-arbeitswelt-4-0/) scheint es zweckdienlich, konkrete Erfahrungen von betroffenen ArbeitnehmerInnenvertreterInnen im Bereich des Einsatzes digitaler Technologien sowie der treibenden Kräfte sichtbar zu machen.

Was meint „Digitalisierung“ im Betrieb?

Die Operationalisierung des Phänomens „Digitaler Wandel“ erfolgte dabei durch die Abfrage, ob bestimmte digitale Technologien (Verwendung von mobilen Endgeräten mit Anbindung an das Firmennetzwerk, Softwaresystem zur Planung oder Steuerung der Produktion, automatisierter digitaler Austausch mit KundInnen oder Zulieferunternehmen, computergestützte Fertigungsprozesse oder virtuelle Arbeitsformen, wie etwa virtuelle Gruppenarbeit) bereits im gegenständlichen Betrieb eingesetzt werden oder im letzten Halbjahr in ihrer Einsatzintensität verändert wurden.

Was die Evidenz der digitalen Veränderungen in Betrieben betrifft zeigen die Ergebnisse der IFES-Studie das folgende Bild: 28% aller befragten Betriebsratsmitglieder sehen im letzten Halbjahr eine Erhöhung des Einsatzes digitaler Technologien in ihrem Betrieb (vgl. IFES, 2016: 18). Interessant ist auch, dass 71% der Befragten diese Entwicklung als eher von Vorteil für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens würdigen, 48% sehen auch Vorteile für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Ein deutlich differenzierteres Bild gibt es jedoch im Bereich der Arbeitsbelastungen: Hier sehen 59% der Befragten die Einführung digitaler Technologien als eher negativ (vgl. IFES, 2016: 29), ebenso sehen 49% eher negative Auswirkungen auf die Situation älterer Beschäftigter während hier nur 8% eher positive Auswirkungen sehen. Auch die Auswirkungen der Einführung digitaler Technologien auf die Work-Life-Balance werden von 34% eher negativ und nur von 18% eher positiv wahrgenommen.

Auf die Frage, ob die Einführung digitaler Technologien im Zusammenhang mit betrieblichen Veränderungen stand (vgl. IFES, 2016: 25), antworten nur 24% der Befragten negativ. In 60% der Fälle wurde die Einführung digitaler Technologien von organisatorischen Veränderungen im Betrieb begleitet, in etwa einem Viertel der Fälle wurden Geschäftsfelder verändert bzw. größere Investitionsvorhaben umgesetzt, in jedem fünften Fall gab es einen Wechsel im Management, einen Wechsel des Eigentümers oder eine Fusion. Der digitale Wandel steht also oftmals im Zusammenhang mit betrieblichen Veränderungen, die auch der Zustimmung der Aufsichtsgremien und somit auch der Information und der Einbindung der dort entsandten ArbeitnehmerInnenvertreterInnen bedürfen.

Unternehmen treiben – ArbeitnehmerInnen kämpfen um Mitbestimmung

Auf die Frage von welchen Gruppen die Umsetzung und die Einführung digitaler Technologien maßgeblich vorangetrieben wurde (vgl. IFES, 2016: 26) gibt es von Seiten der befragten ArbeitnehmerInnenvertreterInnen relativ klare Antworten. In 87% der Fälle war dies die Geschäftsführung, darauf folgen in 41% der Fälle die mittleren Führungskräfte und erst deutlich dahinter die technischen bzw. kaufmännischen Angestellten. In Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, gaben darüber hinaus 53% der Befragten an, dass die Einführung digitaler Technologien eine Konzernvorgabe und keine eigenständige Entscheidung der örtlichen Niederlassung war (vgl. IFES, 2016: 23). In 92% der Fälle erfolgte die Einführung digitaler Technologien aus Sicht der Betriebsratsmitglieder schlichtweg aus betrieblichen Kosten-Nutzen-Erwägungen (vgl. IFES, 2016: 24).

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Quelle: IFES, 2016: 26

Gleichzeitig werden nur 14% aller Befragten aktiv in die Entscheidung über die Einführung digitaler Technologien eingebunden – ein Wert der nicht nur angesichts der kolportierten Tragweite der Digitalisierung für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft gering erscheint, sondern auch unter dem Blickpunkt, dass es gesetzliche Regelgungen zur Einbindung der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen gibt. In 65% aller Fälle beschränkte sich die Einbindung des Betriebsrats auf die reine Information (vgl. IFES, 2016: 27). In jenen Unternehmen, in denen im letzten Jahr Betriebsvereinbarungen rund um digitale Technologien oder ihre Auswirkungen (Abgrenzung Arbeitszeit/Freizeit oder betrieblicher Datenschutz) abgeschlossen werden konnten, mussten diese in bis zu 70% der Fälle vom Betriebsrat initiiert/urgiert/eingefordert werden (vgl. IFES, 2016: 28). Betriebliche Mitbestimmung erscheint somit in dieser Frage von der Mehrzahl der Unternehmen nicht als wesentlicher Wert betrachtet zu werden, wenngleich die Umsetzung der Digitalisierung von diesen stark vorangetrieben wird.

Vier Thesen als Interpretation der Ergebnisse

Abgeleitet aus diesen empirischen Ergebnissen können einige Thesen zur Diskussion gestellt werden, die als Basis für weitere politische Debatten dienen können.

  1. ArbeitnehmerInnenvertreterInnen würdigen die grundsätzlich positiven Auswirkungen digitaler Entwicklungen auf die wirtschaftliche Performance der Unternehmen und sehen durchaus positives Potenzial, mithilfe digitaler Technologien, Arbeitsbedingungen vorteilhaft zu gestalten. In wesentlichen konkreten Fragen, wie der Situation älterer Beschäftigter oder der Auswirkungen auf die Work-Life-Balance überwiegen wohl aufgrund bisheriger Erfahrungen die Befürchtungen. Für eine vorteilhafte Gestaltung braucht es auch auf betrieblicher Ebene eine faire Verteilung der Produktivitätsfortschritte aus digitalen Entwicklungsschüben, der „Digitalisierungsdividende“ (siehe dazu etwa http://www.kompetenz-online.at/2016/06/15/digitalisierungsgewinne-fairteilen/).
  2. Der digitale Strukturwandel, die digitale Revolution oder die Zukunft der Arbeit werden nicht als singuläre Ereignisse sondern als Prozesse betrieblicher Veränderungen Platz greifen, da auch in der Vergangenheit die Einführung digitaler Technologien mit oftmals tiefgreifenden organisatorischen Veränderungen in den Betrieben verbunden waren. Dies bedeutet aber umso mehr, dass aus strukturellen Veränderungsbewältigungen der Vergangenheit auch Schlüsse im Sinne guter betrieblicher Mitbestimmung („Best-Practice“) gezogen werden können.
  3. Digitale Technologien werden oftmals nur unter unzureichender Einbindung der Betriebsräte diskutiert und in den Betrieben implementiert. Dort wo Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden, gehen diese zum größten Teil auf die Initiative des Betriebsrats zurück. Hier gilt es, das Bewusstsein auf der Unternehmensseite dafür zu schaffen, dass eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen auch den betrieblichen Datenschutz betreffen und somit notwendigerweise mit der ArbeitnehmerInnenvertretung diskutiert werden müssen.
  4. Die Treiber der Digitalisierung waren zuletzt – verkürzt gesprochen – die KapitaleignerInnen und ihre VertreterInnen. Dieser Befund kann zum Anlass genommen werden, um Digitalisierungsdiskurse (insbesondere die „Ausweglosigkeit“ technischer Entwicklungen) kritisch zu hinterfragen sowie explizit und proaktiv Positionen zur Digitalisierung aus ArbeitnehmerInnenperspektive zu formulieren.

Der gesamte Forschungsbericht „Strukturwandelbarometer 2016. Digitaler Wandel aus Sicht von BetriebsrätInnen“ des Instituts für empirische Sozialforschung im Auftrag der AK Wien kann hier gelesen werden: http://bit.ly/29Urd2A.