IST DIE VERMÖGENSTEUER EINE EIGENTUMSSTEUER?

23. Mai 2013

Das Steueraufkommen in Österreich ist äusserst ungleich verteilt. Auch die jüngsten Zahlen des Statistischen Amtes der EU (Eurostat) zeigen, dass im internationalen Vergleich in Österreich von „Arbeit“ viel an Abgaben, von „Kapital“ wenig zu zahlen ist. Gewerkschaften und Arbeitkammer wollen mit ihrer Forderung nach Einführung einer allgemeinen Vermögensteuer gegensteuern. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung verteufeln diese als Eigentumssteuer mit negativen Auswirkungen.

Mit durchschnittlich 40,8 Prozent an Abgaben (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) ist „Arbeit“ in Österreich um 17,2 Prozentpunkte höher als „Kapital“ (Gewinne, private Kapitalerträge, Vermögen) belastet. Dieser Unterschied ist damit doppelt so hoch wie im Durchschnitt der Euro-Zone (siehe Eurostat). Bei den Einnahmen an Vermögensteuern gehört Österreich zu den Schlusslichtern unter den Industriestaaten – trotz Vorhandenseins enormer privater Vermögen. Es gehört zu den wenigen Ländern, in denen es weder eine Vermögensteuer auf große Privatvermögen, noch eine Erbschafts-/Schenkungssteuer und auch keine Börsenumsatzsteuer gibt.

Eine Vermögensteuer kann als Eigentumssteuer bezeichnet werden, weil sie am Besitz von (großen) Privatvermögen (nach Abzug eventueller Schulden) anknüpft. Genausogut könnte die Lohnsteuer als Eigentumssteuer bezeichnet werden, weil sie den Zufluss von Geld an die Lohn- und GehaltsempfängerInnen besteuert.

Kampagne gegen Modelle, die gar nicht vorgeschlagen werden

Bei den Kampagnen gegen eine Vermögensteuer – die auf Studien des Instituts für höhere Studien (IHS) (dazu AK Wien ) und der KMU Forschung Austria (KMU) basieren – werden die von den Gewerkschaften und der AK vorgeschlagenen Modelle schlicht ignoriert: Es wird permanent behauptet, diese Steuer würde Unternehmen und hier auch den „Mittelstand“ massiv betreffen.  Dies ist überhaupt nicht der Fall, denn die Vermögensteuer neu soll nur Privatpersonen (mit ihren Immobilien, Finanzvermögen und Firmenanteilen) und eigennützige Privatstiftungen besteuern, nicht aber Unternehmen selbst.  Nun ist aus Presseaussendungen der Wirtschaftskammer klar ersichtlich: sie beziehen GesmbHs fälschlicherweise ein.

Zweifelhafte Daten

Die Studie der KMU Forschung bezieht sich auf Jahresabschlussdaten von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) und  ist – wie die IHS-Studie – mangels genauerer Angaben nicht nachvollziehbar.  Nun wurde der Schleier durch Angabe einiger Daten aus den Jahresabschlüssen etwas gelüftet (WK_Fahrzeughandel; WK_HotellerieWK_ Tischlerei) Analysiert man diese, ergeben sich für die angegebenen Branchen traumhafte Verzinsungen des Eigenkapitals – was so gar nicht dem andauernden Gejammere über eine angeblich schlechte Ertragslage der KMUs entspricht: Eigenkapitalrenditen von 12, 14 und über 30 Prozent  können daraus für Tischlerei, Hotel und Kfz- Handel provisorisch errechnet werden[1].

Weiters ist ein genügend hohes Reinvermögen dieser Musterbetriebe angenommen.  Klar, denn ein hohes Reinvermögen ergäbe eine hohe, ein niedriges Reinvermögen aber eine niedrige oder keine Vermögensteuer. Ist es also mit dem Jammern der Wirtschaftskammer über niedrige Eigenkapitalquoten bei KMUs nicht weit her?

Es ist an der Zeit, dass Studien tatsächlich vorgeschlagene Modelle analysieren und die Debatte versachlicht wird.  Die angeblich negativen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Vermögensteuer auf große Privatvermögen sind eine Mär.  Eine steuerliche Entlastung von Arbeit würde sich jedenfalls positiv auswirken.


[1] Vom Reinvermögen am Jahrsende wurde der halbe Gewinn abgezogen und somit ein durchschnittliches Eigenkapital im Geschäftsjahr errechnet.