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Das durchschnittliche Netto-Einkommen von Nebenerwerbsbetrieben war mit minus 1.002 Euro sogar negativ, die Kosten und Abgaben konnten nicht mit den Erträgen aus der Landwirtschaft gedeckt werden. Das Netto-Haushaltseinkommen der Nebenerwerbsbetriebe betrug mit 36.055 Euro weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Haupterwerbsbetriebes mit 60.777 Euro. Nebenerwerbs-Landwirt:innen konnten trotz hohem Arbeitseinsatz diesen Einkommensunterschied mit ihrer Lohnarbeit nicht aufholen. Trotz höherer Subventionen und den enorm gestiegenen Agrarpreisen war der Einkommensunterschied zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben 2021 sogar deutlich höher als im Jahr davor.
Niedrigeinkommen senken errechneten Durchschnitt
Wenn vom landwirtschaftlichen Einkommen die Rede ist, wird gewöhnlich das Durchschnittseinkommen über alle Betriebe herangezogen, obwohl die Differenzen zwischen den Gruppen beachtlich sind. So wirkt sich das niedrige landwirtschaftliche Einkommen der Nebenerwerbsbetriebe massiv auf das rechnerische Durchschnittseinkommen aus, das mit 32.146 Euro nicht sehr hoch ist. Laut Statistik Austria sind 57 Prozent und damit die Mehrheit der Landwirtschaftsbetriebe im „Nebenerwerb“. Zudem hatten im Jahr 2021 laut Aufzeichnungen 17,6 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe ein negatives Einkommen, während 16,7 Prozent ein Einkommen hatten, das größer war als 50.000 Euro. Das zeigt, wie groß die Spreizung der Einkommen ist. Für beide Einkommensklassen ist das Durchschnittseinkommen daher nicht aussagekräftig.
Corona-Hilfen: Indizien für Überförderung
Unter dem Titel „Verlustersatz“ wurden 2021 als Teil der Corona-Hilfen zusätzliche Subventionen an bestimmte landwirtschaftliche Betriebszweige ausbezahlt. Dies geschah pauschal nach Flächen oder Mastplätzen, ohne dass tatsächliche Einkommensverluste nachgewiesen werden mussten. Auffällig ist, dass gerade jene Betriebszweige, die diese zusätzlichen öffentlichen Gelder erhielten, ohnehin ein überdurchschnittliches Einkommen bzw. einen Einkommenszuwachs erzielten. So erhielten die Weinbaubetriebe zusätzlich 4,7 Millionen Euro, obwohl ihr Einkommen um 37 Prozent gestiegen ist: Bei vielen geförderten Betrieben gab es also tatsächlich einen Einkommenszuwachs und keinen Verlust.
Die Schweinebetriebe erhielten pauschal zusätzlich 28,4 Millionen Euro. Dieser Betriebszweig erzielte zwar einen deutlichen Verlust im Vergleich zum Jahr davor, allerdings auf sehr hohem Niveau: Mit durchschnittlich 51.250 Euro verdienen Schweinebetriebe um 59 Prozent mehr als durchschnittliche landwirtschaftliche Betriebe. Produzent:innen von Eiern und Kartoffeln wurden vom Staat zusätzlich mit jeweils mehr als 4 Millionen Euro unterstützt. Für beide Produkte wurden jedoch im Grünen Bericht höhere Preise und höhere Einkommen errechnet. Eine pauschale Abgeltung von Verlusten, die es nicht gab, war daher nicht gerechtfertigt.
Hohe Agrarpreise und weitere Subventionen
Im Dezember 2022 wird nun für landwirtschaftliche Betriebe ein Teuerungsausgleich von 110 Millionen Euro anhand ihrer Flächen ausbezahlt. Die Analyse des letzten Jahres macht jedoch deutlich, dass eine pauschale Auszahlung nicht dazu geeignet ist, jene landwirtschaftlichen Betriebszweige zu unterstützen, die die Teuerung nicht mit den ohnehin extrem gestiegenen Agrarpreisen ausgleichen können. Dabei wären die Ergebnisse des Grünen Berichtes geeignet, zu analysieren, wie öffentliche Gelder sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Ruf nach neuen Steuervorteilen
Eigentlich sollte man erwarten, dass von den Gewinnsteigerungen der Besserverdiener:innen in der Landwirtschaft ein fairer Steuerbeitrag abgeführt wird. Tatsache ist aber, dass in Österreich deutlich über 90 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe und damit auch der Großteil der Vollerwerbsbauern ihre Gewinne „pauschaliert“ auf Basis amtlich festgestellter Einheitswerte ermitteln. Diese werden alle paar Jahre vom Finanzamt neu festgestellt und haben sich seit Jahrzehnten kaum geändert. Das führt dazu, dass die Landwirtschaft von den üppigen Gewinnsteigerungen 2021 kaum zusätzliche Steuern wird abführen müssen. Doch damit nicht genug: Um den Steuervorteil der pauschalierten Gewinnermittlung auch für die Zukunft abzusichern, plant die Regierung, die Umsatzgrenze anzuheben. Die derzeit gültige Gesetzeslage verlangt von Betrieben, die zwei Jahre lang einen Umsatz von mehr als 400.000 Euro verzeichnen, eine Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen, was bedeutet, dass sie aus der Pauschalierung – der pauschalen Gewinnermittlung – herausfallen.
Da die Erträge und Gewinne für das Jahr 2021 und höchstwahrscheinlich auch für das Jahr 2022 außerordentlich hoch sind, würde das auch steuerliche Konsequenzen haben. Doch der Landwirtschaftsminister bzw. die Regierung hat bereits angekündigt, die Umsatzgrenze um 50 Prozent, d. h. auf 600.000 Euro, zu erhöhen. Dass im Gegenzug die Einheitswerte erhöht werden, z. B. bei der Hauptfeststellung im nächsten Jahr, ist realistischerweise nicht zu erwarten. Zu stark ist der Einfluss der Bauernvertreter:innen auf die Regierungspolitik. Mit dem Effekt, dass Ertrags- und Einheitswerte noch weiter auseinanderlaufen. Vor allem gutverdienende Vollerwerbsbetriebe hätten einen noch größeren Steuervorteil als bisher. Ein Skandal, wenn man bedenkt, dass die Konsument:innen die höheren Gewinne der Land- und Forstwirtschaft durch steigende Lebensmittel- und Holzpreise zu schultern haben.
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