Im Laufe seiner 70-jährigen Geschichte ist der Finanzausgleich (FAG) zu einer der komplexesten Materien im Bereich der öffentlichen Haushalte avanciert. Reformen, die die Finanzbeziehungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften vereinfachen und transparenter gestalten, sollten daher im Mittelpunkt der Verhandlungen für ein neues Finanzausgleichsgesetz stehen. Die unter FinanzwissenschafterInnen bereits seit einiger Zeit diskutierte Aufgabenorientierung ist hierfür ein geeignetes Instrument, da dadurch Finanzflüsse an die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. Erbringung öffentlicher Leistungen gebunden werden.
Abgabeneinhebung – Steuerverbund- oder Trennsystem?
Die Abgabeneinhebung im österreichischen Föderalstaat wird vom Prinzip des Steuerverbundes dominiert, indem die überwiegende Anzahl (86 Prozent) sogenannte gemeinschaftliche Bundesabgaben darstellen, deren Erträge nicht nur dem Bund, sondern auch Ländern und Gemeinden zu Gute kommen. Die Vorteile von Steuerverbundsystemen liegen in einem geringeren Verwaltungsaufwand, besseren Möglichkeiten für einen Ausgleich zwischen den Regionen sowie besseren Koordinationsmöglichkeiten um externe Effekte (bspw. werden infrastrukturelle Angebote größerer Gemeinden, wie etwa Schulen oder Krankenhäuser, meist auch von BürgerInnen aus dem Umland genutzt, ohne dass ihre Heimatgemeinden diese Leistungen finanziell mittragen) zu vermeiden.
Im Jahr 2013 beläuft sich der Ertrag, der über den Finanzausgleich zu verteilenden Abgaben auf insgesamt über 87 Mrd Euro, wobei die bedeutendste Ebene für die Abgabeneinhebung die Bundesebene ist, auf der 94,5 Prozent der Abgaben eingehoben werden, während sich der Anteil der Länder auf 0,5 Prozent und jener der Gemeinden auf knapp 5 Prozent beläuft. Der Steuerverbund ist folglich in Österreich in einer Form ausgestaltet, in welcher der Bund für die Einhebung der gemeinschaftlichen Abgaben verantwortlich ist. Dem Prinzip des Trennsystems, in dem jede Gebietskörperschaft die Finanzierung ihrer Leistungen durch eigenes Abgabenaufkommen bestreitet, entsprechen daher nur 14 Prozent der Gesamtabgaben, bestehend aus den ausschließlichen Bundesabgaben, den Landesabgaben sowie den Gemeindeabgaben. Die Vorteile von Trennsystemen werden in der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung gesehen. Dies bleibt jedoch in erster Linie ein theoretisches Argument, da angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Datenverarbeitung in der Abgabenverwaltung, die Einhebung der Abgaben durch unterschiedliche Gebietskörperschaften vor allem einen Mehraufwand an Verwaltungsressourcen bedeuten, jedoch keine Verbesserungen für die BürgerInnen mit sich bringt.
Die Verteilung der Abgabenerträge ist aufgrund der nachrangigen Rolle der subnationalen Gebietskörperschaften bei der Abgabeneinhebung ein wesentlicher Faktor für die Finanzierung der von Ländern und Gemeinden verantworteten Aufgaben – wie etwa Gesundheit, Wohnen oder Pflege. Ein Blick auf die Einnahmenstruktur zeigt, dass die Länder ihr Abgabenaufkommen zu über drei Viertel aus Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben oder Transfereinnahmen lukrieren. Für die Gemeinden liegt der Anteil mit 47 Prozent ebenfalls hoch, allerdings erwirtschaften sie knapp ein Viertel des Aufkommens über Gebühren für gemeindeeigene Leistungen und etwa ein Fünftel wird aus eigenen Steuereinnahmen, wie der Kommunalsteuer oder der Grundsteuer, generiert.