Für einen überwiegenden Teil der erwerbstätigen Menschen ist ein Hauptmotiv, genug Geld zu verdienen um davon leben zu können. Nur wenige sind noch in Ausbildung oder erhalten andere Formen der Unterstützung. Der Einkommensbericht des Rechnungshofs geht in seiner aktuellen Ausgabe unter anderem der Frage nach, wie weit die A-Typisierung von Beschäftigungsverhältnissen in Österreich fortgeschritten ist, und welche Konsequenzen dies auf die Einkommen der Menschen hat.
Unter a-typischer Beschäftigung werden alle Erwerbsverhältnisse verstanden, die eines der folgenden vier Kriterien erfüllen: Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, Befristung, Leih- und Zeitarbeit. Auf 41% aller unselbständig Beschäftigten traf mindestens ein genanntes Charakteristikum zu. 60% der Frauen und 23% der Männer sind in solchen Beschäftigungsverhältnissen tätig. Für Frauen ist es also „normal“ kein Normalarbeitsverhältnis zu haben.
Mehrheit der Frauen arbeitet Teilzeit
Die dominante Form der sog. A-Typisierung für Frauen ist die Teilzeit, 53% aller Frauen gehen dieser Beschäftigungsform nach. Umstritten ist, inwieweit Teilzeitbeschäftigung als a-typische Beschäftigung zu zählen ist, denn es stellt sich ja die Frage, ob und inwieweit A-Typisierung mit Nachteilen verbunden ist. Eine teilzeitbeschäftigte Frau verdiente im Jahr 2013 im Mittel rund 16.000 Euro brutto im Jahr, das sind monatlich rund 990 Euro netto. Die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt lag in diesem Jahr bei 950 Euro monatlich (14x jährlich). Ein „normales“ Fraueneinkommen reicht also gerade aus über die Runden zu kommen, falls frau nicht im Familienverband lebt, was der überwiegende Teil tut, oder Unterstützung vom Staat bekommt.
Wenn Männer a-typisch arbeiten, ist dies allerdings auch in den allerwenigsten Fällen existenzsichernd. Männliche Teilzeitkräfte verdienen sogar im Schnitt noch ein Drittel weniger als Frauen. Allerdings sind Männer vor allem während der Ausbildung bzw. beim Berufsein- oder -ausstieg in Teilzeit, Frauen jedoch im Haupterwerbsalter. Schließt man die ausschließlich Teilzeitbeschäftigten (950.000 Menschen) aus, gibt es noch rund 700.000 Personen (ca. je 50% Männer und Frauen), die einer a-typischen Beschäftigung nachgehen. Mit Ausnahme männlicher Leih- und Zeitarbeitskräfte liegt deren Einkommen deutlich unter einem Einkommen, mit dem man auskommen kann. Bei mehrfach a-typischer Beschäftigung gab es auch kaum Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen.
77% der männlichen Beschäftigten arbeiten im Normalarbeitsverhältnis, mit einem deutlichen höheren Einkommen, während bei Frauen nur eine Minderheit von 40% vollzeitbeschäftigt ist. Während Frauen in Normalarbeitsverhältnissen 82% der Einkommen der Männer erreichen, erhöht sich der Unterschied, wenn alle Beschäftigten miteinander verglichen werden. Die stärkere A-Typisierung der weiblichen Beschäftigung erhöht den Unterschied auf 40%.
Gesellschaftliche Arbeitsteilung und weibliches Prekariat
Dies zeigt, dass weibliche Beschäftigung noch zu einem hohen Teil ökonomischer Prekarität auf Grund der gesellschaftlichen Arbeitsteilung unterliegt. Solange Frauen noch den überwiegenden Teil der unbezahlt geleisteten Arbeit leisten und damit Zeitrestriktionen unterliegen, und auch die Segregation am Arbeitsmarkt weiterbesteht, sind sie auf weniger attraktive Jobs verwiesen. Die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes führt dazu, dass sich generell schlechte Bezahlung oder nicht existenzsichernde Einkommen verbreiten, und nicht Beschäftigungsverhältnisse, die die Basis einer guten Work-Life-Balance bilden.
In der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde in vielen Krisenstaaten eine Angleichung der männlichen Beschäftigungsverhältnisse nach „unten“, also in Richtung schlechtere Bedingungen beobachtet. Dies wurde auch fälschlicherweise als „Feminisierung“ der Arbeitsverhältnisse bezeichnet. Das Ziel kann jedoch nicht sein, dass weder Frauen noch Männer von ihrem Einkommen leben können. Der Anspruch an die gesellschaftliche Arbeitsteilung ist aus gleichstellungspolitischer Sicht ganz ein ganz anderer: Erwerbsarbeit von der Frau und Mann „gut leben“ kann und eine gleichere Verteilung der unbezahlten Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeiten.