Unwiderstehliche Willkommenspakete, überzeugende Bleibeboni und
der goldene Fallschirm zum Abschied: Für jeden Anlass, die richtige Prämie – die Vorstände freut es. Angetrieben von bizarren Bonuszahlungen sind die Top-Managergehälter in Österreich innerhalb von zehn Jahren vom 20-fachen auf das 48-fache eines Durchschnittsgehalts hochgeschnellt: Ein ATX-Vorstand erhält im Schnitt im Jahr 2011 1,3 Millionen Euro. Angesichts des immer stärkeren Auseinanderdriftens der Lohn- und Gehaltsstruktur in den Unternehmen sind aktuell bereits 82 Prozent der österreichischen Bevölkerung dafür, Gehaltsgrenzen für Spitzenmanager einzuziehen. In der Schweiz gibt es dazu nicht nur Meinungsumfragen sondern bereits einen klaren Volksentscheid. Und auf europäischer Ebene wird aktuell um eine Begrenzung für Banker-Boni gerungen.
Schweiz: Aktionäre sollen den Gagen-Express der Vorstände bremsen
Der Robin Hood des Aktionariats, Ständerat und Unternehmer Thomas Minder konnte Anfang März mit seiner Volksinitiative gegen die Abzockerei einen großen (Medien)-Erfolg erzielen: Die Schweizer stimmten mit einer deutlichen Mehrheit von mehr als zwei Drittel (67,9 Prozent) dafür, dass die Vergütung des Managements künftig direkt von den Aktionärinnen und Aktionären festgelegt wird. Antritts- und Abgangszahlungen sollen ebenso verboten werden wie z.B. Zuckerl bei Verkäufen von Unternehmensbestandteilen. Bei Verstößen sind strafrechtliche Konsequenzen angedacht. Vielleicht sollte sich die Regierung mit dem entsprechenden Gesetz noch bis Herbst Zeit lassen. Dann dürften bereits die Ergebnisse der deutlich mutigeren 1:12 Initiative vorliegen und könnten bei der Neuregelung der Vorstandsvergütung entsprechend berücksichtigt werden. Der Kern: Niemand soll in einem Jahr weniger verdienen als der Top-Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Eine klare Ansage, die an eine grundlegende Reform des maßlosen Vergütungs(un)wesen glauben lässt.
Europa springt auf den Schweizer Zug auf
Von einer verbindlichen Deckelung der Vorstandsvergütung ist die europäische Politik noch weit entfernt, allerdings begrüßt die EU-Kommission den Volksentscheid in der Schweiz und setzt bei der Eindämmung von Bonuszahlungen für Bankmanager auf dasselbe Pferd: Ab dem kommenden Jahr soll die erfolgsabhängige Vergütung nicht mehr als das Fixgehalt betragen; nur mit Zustimmung der Hauptversammlung darf das Doppelte gewährt werden. Diese Boni-Obergrenze ist zwar fertig ausgehandelt, es fehlt allerdings noch der Beschluss der EU-FinanzministerInnen. Zuletzt blockierte Großbritannien den vorliegenden Kompromiss, jetzt muss nachverhandelt werden. Im nächsten Schritt will sich die EU-Kommission die Managergagen börsennotierter Unternehmen vornehmen. Geplant ist eine verbindliche Regelung für alle Mitgliedstaaten: Nach Schweizer Vorbild soll die Entscheidung über die Vorstandsgehälter börsennotierter Unternehmen künftig nicht mehr der Aufsichtsrat treffen, sondern die Aktionäre in der Hauptversammlung.
Warum hohe Bonuszahlungen im Interesse der Aktionäre sind…
…und deren Durchgriff auf die Managervergütungen nichts an den Gehaltsexzessen ändern wird. Wie die Erfahrungen mit “say on pay” in Deutschland bestätigen, zeigte das Kapital schon bisher wenig Interesse an einer angemessenen, nachhaltigen Vergütungsstruktur für den Vorstand. Das ist nicht weiter überraschend, befinden sich doch 62 Prozent der Aktien der DAX-30-Konzerne im Besitz institutioneller Investoren und Fonds, wie z.B. in der Hand des US-Vermögensverwalters Blackrock. Großaktionäre gelten generell als Sympathisanten des herrschenden Vergütungssystems. Sind verlockende Boni doch der Hebel, mit dem das Management ganz im Sinne überzogener Renditeforderungen gefügig gemacht wird. Kommt die Stärkung der Hauptversammlung bestimmen Aktionäre noch unmittelbarer als bisher über die Anreizmechanismen für das Management.
Der Aufsichtsrat soll Managergehälter dynamisch deckeln!
So wie die Regelungen derzeit angedacht sind, müssen Top-Manager wohl keinen „Bonus-Blues“ fürchten und an der Höhe der Gesamtgage wird sich schon gar nichts ändern. Es braucht vielmehr rasch ein gesetzliches Boni-Limit von maximal 30 Prozent des Fixgehalts. Um im Gegenzug das Anheben des Fixums zu verhindern, ist auf nationaler Ebene eine Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern ab 500.000 Euro notwendig. Die Gestaltung der Vorstandsvergütung soll wie bisher eine zentrale Aufgabe für AufsichtsrätInnen bleiben und nicht den Shareholdern überlassen werden. Denn gemäß §78 Aktiengesetz (1) hat der Aufsichtsrat schon jetzt dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft, zur üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzen. Ein zielführendes Instrument für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe ist die dynamische Deckelung der Managergehälter: Die maximale Höhe eines Vorstandsgehalt soll über einen – vom Aufsichtsrat festgelegten – Faktor (z.B. 1:12) an die Lohn- und Gehaltsstruktur des jeweiligen Unternehmens gekoppelt sein. Denn: Gerechtigkeit muss sein.