Der Väteranteil beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist in Österreich vergleichsweise gering und zwischen 2017 und 2022 sogar gesunken. Neuere Auswertungen deuten ab 2023 jedoch wieder auf eine Tendenz nach oben hin. Verbesserungen beim Familienzeitbonus, vor allem das Ende der Anrechnung auf den Kinderbetreuungsgeldbezug, könnten mitverantwortlich für das erneute Ansteigen der Väterbeteiligung sein. Von einer partnerschaftlichen Teilung der Elternkarenz ist Österreich jedoch noch weit entfernt.
Trotz Kinderbetreuungsgeldreform bis 2022 weniger Väter in Karenz
Das politische Ziel, Väter von Anfang an in die Betreuung ihrer Kinder miteinzubeziehen bzw. die Karenz gleichmäßiger zwischen den Elternteilen aufzuteilen, führte beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) und seinen Bezugsvarianten zu mehreren Reformen. Vor allem die 2016 beschlossenen Änderungen, gültig für Geburten ab März 2017, sollten wesentliche Anreize für die Väterbeteiligung bringen: Neben dem flexiblen Kinderbetreuungsgeldkonto wurde der Familienzeitbonus (FZB) für die gemeinsame Familienzeit in den ersten Wochen nach der Geburt („Papamonat“) sowie der Partnerschaftsbonus (nachträglicher Bonus bei partnerschaftlicher Teilung des KBG-Bezugs) eingeführt.
Der Kinderbetreuungsgeldbezug durch Väter ist in den Jahren nach Wirksamwerden der Reformen jedoch zurückgegangen statt gestiegen. Die Rückschritte bei der Väterbeteiligung zwischen 2016 und 2022 werden auch in einem aktuellen Rechnungshof-Bericht kritisiert, der die Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz auf deren Effekte überprüfte.
Laut AK Wiedereinstiegsmonitoring ist die prinzipielle KBG-Beteiligung von zuvor überwiegend beschäftigten Männern von 20,5 Prozent (Geburtskohorte 2017) auf 16,7 Prozent (Geburtskohorte 2021) zurückgegangen. Somit bezieht ungefähr jeder 6. Mann Kinderbetreuungsgeld und nimmt zumindest die minimal mögliche Bezugsdauer von zwei Monaten in Anspruch. Berücksichtigt man jedoch alle Bezugsmonate, beträgt der Männeranteil nur rund vier Prozent.
Väterbeteiligung versus partnerschaftliche Teilung
Neben der Beteiligung der Väter beim Kinderbetreuungsgeldbezug ist jedoch auch die Karenzdauer von großer Bedeutung für die Erreichung von Gleichstellungszielen und die Ermöglichung einer aktiven Vaterschaft. Die meisten Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit nur kurz (unter drei Monate). Der Minimalbezug von zwei Monaten – mit der Möglichkeit einer überschneidenden Inanspruchnahme mit der Mutter – reicht oft nicht aus, um Väter eine eigenverantwortliche Betreuungsrolle einnehmen zu lassen.
Außerdem führt eine längere Väterkarenz auch zu einem früheren Berufseinstieg der Mütter: Bei Frauen, deren Partner eine Erwerbsunterbrechung von über sechs Monaten aufweist, sind laut Wiedereinstiegsmonitoring überdurchschnittlich viele (rund 90 Prozent) zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder zurück im Job.
Für den Partnerschaftsbonus wird eine annähernd gleiche Aufteilung des KBG-Bezugs im Ausmaß von zumindest 40:60 vorausgesetzt.
Derzeit unterbricht von den 16,7 Prozent der zuvor überwiegend beschäftigten Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, mehr als die Hälfte nur für die Minimaldauer von zwei Monaten ihre Erwerbstätigkeit. Ein Viertel der Väter unterbricht die Erwerbstätigkeit gar nicht und bezieht nur die Geldleistung. Nur ein sehr kleiner Anteil (insgesamt drei Prozent und weniger als jeder fünfte Vater mit KBG-Bezug) unterbricht die Erwerbstätigkeit drei Monate oder länger (siehe Grafik).