Es ist ein seit vielen Jahren zu beobachtendes Ritual in Österreich: Wenn die Konjunktur einbricht und die Arbeitslosigkeit steigt, lässt man eine gewisse Anstandsfrist vergehen, aber irgendwann kommt unweigerlich die Forderung nach einer Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für die Arbeitslosen. Durch eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen lässt sich die Arbeitslosigkeit jedoch nicht nennenswert reduzieren.
Allenfalls in einem Aufschwung, wenn die Zahl der Jobs rasch wächst, ist bei solchen Maßnahmen ein gewisser, wenn auch begrenzter Effekt, denkbar. Aber zur Zeit gibt es einfach zu wenige Arbeitsplätze für die große Zahl der Arbeit Suchenden. So ist seit dem Sommer 2011 die Zahl der beim Arbeitsmarktservice verfügbaren offenen Stellen laufend gesunken. In den ersten 10 Monaten dieses Jahres lag sie im Schnitt sogar um 3% niedriger als auf dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009.