Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Ein Tabu, über das gesprochen werden muss

08. März 2017

Sexuelle Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz sind ein Thema, über das nicht gerne geredet wird. Aber es passiert.

„[…] Dann ist der Chef der Marketingabteilung nicht von meiner Seite gewichen, hat mir eindeutige Angebote gemacht, „gehen wir aufs Klo“ und so. Und dann hat er mir noch seinen Freund, den DJ vorgestellt, da ist dann ein Dreier angeboten worden.“

„Das passiert ja nicht nur am Arbeitsplatz, es passiert überall.“

Der internationale Frauenkampftag am 8. März bietet eine gute Gelegenheit über ein Tabu zu sprechen, das viele Frauen oft täglich am Arbeitsplatz betrifft und im sozialpolitischen Diskurs trotzdem marginalisiert wird.

 

Traurig aber wahr: Obwohl sexuelle Belästigung laut Gleichbehandlungsgesetz strafbar ist, ist sie am Arbeitsplatz eher die Regel, als die Ausnahme.  Warum daher feministische „Kämpfe“ – vor allem in der Arbeitswelt – noch immer wichtig sind, zeigen Aussagen in der Studie „Junge Frauen und Männer als Betroffene von sexueller Belästigung in Ausbildung und Beruf“ von Birgitt Haller und Helga Amesberger vom Institut für Konfliktforschung, die von den Frauenabteilungen des AMS und der AK beauftragt wurde . Die Studie gibt einen guten Einblick darüber, in welchen Zusammenhängen sexuelle Belästigung stattfindet und unter welchen Formen Personen – darunter mit überwältigender Mehrheit Frauen – davon betroffen sind.

Es war nicht Ziel der Studie, repräsentative Daten zu erheben, sondern in erster Linie Einblick in die Situation der Betroffenen zu bekommen. In Fokusgruppen und Interviews berichteten 31 Frauen/Mädchen und 19 Burschen über ihre Erfahrungen.

Formen der sexuellen Belästigung

Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft sind die Erscheinungsformen sexueller Belästi­gung vielfältig und reichen vom Erzäh­len sexistischer Witze, anzüglichen – auch in »Komplimente« verpackten – Bemer­kungen über Aussehen und sexuelles Verhalten, unerwünschten Einladungen mit eindeutiger Absicht, (scheinbar) zufälligen Körperberührungen, der Konfrontation mit pornografischen Bildern und Zurschaustel­lung von Genitalien bis hin zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.“ Auch in der aktuellen Studie zeigen sich verschiedene Erscheinungsformen, die von verbalen bis zu körperlichen Übergriffen reichen. Ebenso gaben Betroffene in Einzelinterviews an, dass sie oft bemerkt hätten, dass sie nicht die einzigen Betroffenen von sexueller Belästigung im Unternehmen gewesen wären und dass sie meistens nicht nur einmal sexuell belästigt wurden.

Machtausübung und Arbeitsplatzabhängigkeiten

In der Studie kristallisieren sich zwei Gruppen von Belästiger_innen heraus: Kund_innen und Arbeitskolleg_innen, wobei hier nochmal zwischen Kolleg_innen und Vorgesetzten differenziert werden muss. In den Arbeitsverhältnissen, in denen Frauen sexuell belästigt wurden, waren die Täter mehrheitlich hierarchisch höher gestellt (z.B. Lehrlingsausbildner, Abteilungsleiter, Professor).

Zwischen den zwei Gruppen kommt auch ein geschlechtsspezifischer Aspekt dazu: Während bei der Gruppe der Kund_innen sowohl Männer als auch Frauen als Täter_innen benannt werden, wird sexuelle Belästigung im Betrieb – laut den befragten Frauen – ausschließlich von Männern ausgeübt. In den meisten Fällen kam es zu keiner Konfrontation mit dem Täter, da die Betroffenen Angst hatten dadurch ihren Job zu verlieren. Ob und wie man rechtlich gegen den Täter vorging, stand also oft auch im Zusammenhang damit, ob man in dem Unternehmen bleiben wollte oder nicht.

Die Betroffenen befanden sich in verschiedenen Arbeitsverhältnissen und –zusammenhängen – oft aber in Arbeitssituationen, in denen sie in besonderer Abhängigkeit standen, zumal sie an Ausbildungen geknüpft waren (Lehre, Praktikum und befristete Anstellungen). Die Belästigungen und Übergriffe fanden meist während der Dienstzeit statt, aber auch bei Betriebsveranstaltungen oder informellen Feiern.

Sexuelle Belästigung bedeutet immer auch eine Machtdemonstration von Männern gegenüber Frauen. Das zeigt sich auch an den Aussagen der jungen Frauen, die das Verhalten der Täter in erster Linie mit deren Frauenbild und Verständnis für Geschlechterordnung in Zusammenhang bringen. „In einem konservativen Denken haben Frauen sich unterzuordnen und in der männlichen Arbeitswelt kommt ihnen höchstens eine dienende Funktion zu.“, so Haller und Amesberger in ihrer Studie.

Umgang mit sexueller Belästigung und Suche nach Unterstützung

Wie Betroffene auf Belästigungen reagieren, hängt immer vom jeweiligen Kontext ab und reicht von Ignorieren bis zu rechtlichen Schritten. Für viele ist es schwer das Erlebte als sexuelle Belästigung zu erkennen und zu benennen. Vor allem verbale sexistische Äußerungen werden als „Witze, die ja gar nicht ernst gemeint waren“ abgetan oder das Gesagte wird ausgeblendet. Die befragten Frauen möchten nicht als „Opfer“ wahrgenommen werden. Auf die Frage was wäre, wenn sie den Täter mit seinem Sexismus konfrontierten, geben die Betroffenen an, dass das viel zu kräfteraubend wäre. „Es besteht also die Befürchtung, dass jede Form des Sich- Wehrens den jungen Frauen als Schwäche oder Wehleidigkeit ausgelegt wird.“, schließen Haller und Amesberger aus den Aussagen.

Wie divers Verhaltensmuster sind, zeigt sich auch daran, welche Rolle die Betroffenen in dieser Situation einnehmen: Oft fühlen sich die Betroffenen von sexueller Belästigung oder Gewalt (mit)schuldig. Einige Befragte meinten daher, dass sie sich eher überlegen, was sie tun können, um nicht mehr belästigt zu werden. Sie verorten die Schuld oft bei sich selber als den Grund der Grenzüberschreitung beim Aggressor zu suchen. Wieder andere sehen keinen Grund sich zu schämen.

Ob Betroffene Unterstützung suchen (sowohl inner- als auch außerbetrieblich), hängt vor allem mit der Schwere und der Häufigkeit der sexuellen Belästigung zusammen und damit, in welchem Verhältnis die Betroffenen zum Täter stehen. So wurde bei einmaligen und verbalen sexuellen Belästigungen keine Hilfe in Anspruch genommen. Und auch dann nicht, wenn es sich beim Täter um den direkten oder unmittelbaren Vorgesetzten handelte.

Wenig Wissen darüber, wohin man sich wenden kann

Ein weiteres Problem ist das oft fehlende Wissen darüber, an wen man sich in solch einer Situation wenden soll. Vor allem Personen, die sich in kurzen oder befristeten Arbeitsverhältnissen befanden, wussten nicht, wo sie nach Hilfe fragen sollten. Es mangelte auch an Wissen, ob es Betriebsrät_innen gibt (und ob jene in solchen Fällen zuständig sind) oder Gleichbehandlungsbeauftragte.

Fest Angestellte hingegen kannten die betrieblichen Strukturen genau und wussten, an wen sie sich wenden können. Besonders interessant ist der Umstand, dass sich keine einzige Betroffene an Betriebsrät_innen/Personalvertreter_innen wandte, weil diese Institutionen entweder als verlängerter Arm der Vorgesetzten oder als männerbündlerisch wahrgenommen wurden. Ein alarmierendes Fazit, für eine Institution, die alle Arbeiter_inneninteressen vertreten sollte.

„Nur eine Minderheit der Diskutant_innen hat Unterstützung bei außerbetrieblichen Einrichtungen/Institutionen gesucht.“, schreiben Haller und Amesberger. Am bekanntesten unter den Befragten war die Arbeiterkammer, deutlich seltener wurde die Gewerkschaft genannt. Besonders schmerzlich war die Tatsache, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft unter den Betroffenen nicht bekannt war.

Was bei sexueller Belästigung und Gewalt an Frauen leider auch häufig vorkommt, ist, dass der Täter in den meisten Fällen nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Die meisten Befragten erwarten sich eine Entschuldigung, nur bei einer Interviewpartnerin kam es einen Tag nach der Tat dazu. Die Täter versuchen sogar ganz im Gegenteil den Frauen die Schuld zuzuschieben (Täter- Opfer- Umkehr) oder versuchen es so darzustellen, als hätte die Betroffene es „eh gewollt.“ (Victim Blaming)

Fazit

Um Grenzüberschreitungen der sexuellen und körperlichen Sphäre benennen und erkennen zu können, benötigt es bereits in der Schule Sensibilisierung und (Selbst-)Bewusstseinsarbeit– auch und vor allem in der Berufsschule. Hier hat die Bundesjugendvertretung in ihrer Kampagne „Rdn wr Klrsx“ bereits gute Konzepte zur Umsetzung erarbeitet.

Die Wahrung der Integrität und der Würde aller Mitarbeiter_innen ist Führungsaufgabe. Um Rahmenbedingungen des gegenseitigen Respekts herzustellen, braucht es den Willen und die Durchsetzung durch Führungskräfte. An dieser Stelle braucht es klare Betriebsvereinbarungen oder interne opferzentrierte Leitlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Diese Vereinbarungen müssen den Mitarbeiter_innen, den Personalverantwortlichen und den Betriebsrät_innen durch verpflichtende Schulungen in regelmäßigen Abständen näher gebracht werden. Leider kommt es häufig vor, dass Führungskräfte selbst Täter sind. Auch hier sollten im Recruiting Prozess bei Führungskräften Social Skills mehr beachtet werden, um Prävention gegen sexuelle Belästigung und Gewalt zu gewährleisten.

Weiters benötigt es klare Ansprechpersonen im Unternehmen, die auch am Anfang des Arbeitsverhältnisses bekannt gegeben werden müssen. Hier gibt es vor allem dringenden Handlungsbedarf bei Institution der Arbeitnehmer_innen. Betriebsrät_innen, Personalvertreter_innen und Gewerkschaften müssen dem Thema sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz wesentlich mehr Priorität einräumen als bisher. Hier setzen die Gewerkschaften VIDA und PRO-GE in Kooperation mit der AK Wien und dem Verein autonome österreichische Frauenhäuser mit der Tagung im Jänner unter dem Motto „Von an Weib los i ma nix sogn!- Wenn Arbeiten zum Risiko wird – (sexuelle) Übergriffe und Gewalt gegen Frauen“ bereits ein richtiges und wichtiges Zeichen.