Fehlzeitenreport 2021 – Psychische Erkrankungen, Frühintervention und Wiedereingliederung

03. Februar 2022

Veränderte Arbeitsbedingungen, die steigende Zahl an psychischen Erkrankungen und gleichzeitig die Forderung „Arbeiten bis zum Regelpensionsalter“ verlangen Maßnahmen: Rechtzeitige Gesundheitsförderung, verstärkte Rehabilitation, Anpassungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und Steigerung der Bekanntheit bestehender Beratungsangebote sind notwendig – das zeigt auch der Fehlzeitenreport 2021.

Der Österreichische Fehlzeitenreport erscheint seit 2007 jährlich. Er ist ein sozialpartnerschaftliches Projekt, in dem – im Auftrag des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer – das WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) die Auswirkungen der Arbeitswelt auf die Gesundheit der Beschäftigten analysiert. Der Fehlzeitenreport bezieht sich daher ausschließlich auf das Geschehen am Arbeitsmarkt. Neben dem jährlichen Monitoring der Krankenstandszahlen widmet sich das Projekt zusätzlich aktuellen Schwerpunktthemen.

Seit 1980 zeigen die krankheits- und unfallbedingten Fehlzeiten einen langfristigen Rückgang. Diese Entwicklung wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, wie die Reduktion der Zahl von Arbeitsunfällen und die Verschiebung der Beschäftigungsverhältnisse in Richtung Dienstleistungen. Aber auch andere Entwicklungen wie die Erhöhung der Teilzeitbeschäftigungen oder die Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen dürften die Krankenstandsquote reduziert haben. Gleichzeitig besteht eine Veränderung im Erkrankungsgeschehen. Psychische Erkrankungen treten vermehrt auf, der Behandlungsbedarf ist groß. Psychisch bedingte Fehlzeiten zeichnen sich durch längere Abwesenheiten aus, diese Dauer nimmt mit steigendem Lebensalter zu. Zudem steigt die Krankenstandsquote in der Arbeitslosigkeit. (Älteren) Personen mit gesundheitlichen Problemen fällt es schwer, in das Erwerbsleben zurückzukehren. Die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz sinkt, je länger die Abwesenheit dauert.

Erwerbsarbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen kann daher die Entstehung bzw. Verstärkung von Krankheitsprozessen eindämmen, aber auch befördern. Veränderungen der Arbeitsanforderungen, Flexibilisierung der Arbeitsprozesse, Termindruck oder das Erfordernis eines späteren Erwerbsaustritts in einer alternden Gesellschaft erhöhen die Notwendigkeit von gesundheitsfördernden Maßnahmen, wie Frühintervention oder Wiedereingliederungsteilzeit. Daher wurden für das Jahr 2020 neben Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen die Auswirkungen der Frühintervention (sog. Early Intervention) und der Wiedereingliederung als Schwerpunkte gewählt und untersucht.

Fehlzeiten im „Corona-Jahr“ 2020

Die Entwicklung der Krankenstände war im Jahr 2020 von der COVID-19-Pandemie gekennzeichnet. Homeoffice, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, aber auch Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht sowie die generellen Kontaktbeschränkungen (Lockdowns und Social Distancing) hatten Einfluss auf das Krankheitsgeschehen.

Die Krankenstandsstatistik verzeichnete im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der gesundheitsbedingten Fehlzeiten in der österreichischen Wirtschaft. Die Beschäftigten verbrachten im Jahresverlauf durchschnittlich 12,7 Kalendertage im Krankenstand, um 4,2 % weniger als im Jahr 2019 (13,3 Tage). Die Krankenstandsquote, also die Relation zwischen Krankenstandstagen und dem gesamten Arbeitsvolumen, die ein Indikator für den Verlust an Arbeitszeit ist, reduzierte sich auf 3,5 %.

Der Anteil der Krankheiten des Atmungssystems und die Zahl der Krankheitstage dieser Diagnosegruppe zeigte dabei einen besonders starken Rückgang. Dieser Rückgang ist vor allem mit den Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsmöglichkeiten mit dem Corona-Virus zu erklären. Die Zahl der Krankenstandstage aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen blieb anteilsmäßig stabil. Dagegen nahm der Anteil der Krankenstandstage bei psychischen Erkrankungen im Verhältnis zu den übrigen Diagnosen signifikant zu.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Zunahme psychischer Erkrankungen

Psychische Erkrankungen haben für unser Gesundheits- und Sozialsystem an Relevanz gewonnen. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind länger im Krankenstand, oft von Arbeitslosigkeit und somit häufiger von Armut betroffen. Umgekehrt erkranken Menschen, die arm sind, öfter an Depressionen.

Das Jahr 2020 hat einerseits Mehrfachbelastungen (Homeoffice, Homeschooling, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen) sowie andererseits existenzielle Krisensituationen (Jobverlust, Kurzarbeit) mit sich gebracht. Vor allem Frauen, die in den systemrelevanten Bereichen überrepräsentiert tätig sind, waren zusätzlich belastet. Durch die Einschränkungen der 24-h-Betreuung (Grenzschließungen) wurde auch der Bereich Pflege und Betreuung der Angehörigen oft noch verstärkt von Frauen übernommen.

Zu beachten ist: Die Zahl der Krankenstandstage in Österreich hat sich bei unselbständig Beschäftigten infolge psychischer Erkrankungen bereits seit Mitte der 1990er-Jahre – unabhängig von neuen Belastungssituationen wie einer Pandemie – mehr als verdreifacht. Nach einer kurzen Stagnation in den Jahren 2016 bis 2018 wurde bis 2020 ein stetiger Anstieg verzeichnet.

2010 wurden 6,9 % aller Krankenstandstage durch psychische Erkrankungen verursacht, dieser Anteil erhöhte sich im Jahr 2020 auf 10,7 %. Eine diagnosebezogene Auswertung zeigt, dass die Gruppe der affektiven Störungen – worunter auch Depressionen fallen – sowie der neurotischen Belastungs- und somatoformen Störungen die häufigsten Ursachen (90 %) waren.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Psychische Erkrankungen zeichnen sich üblicherweise durch eine längere Genesungs- und somit Krankenstandsdauer aus. Psychische Erkrankungen waren bei Frauen für 11,5 % und bei Männern für 6,7 % aller Krankenstandstage verantwortlich. Bei Frauen dauerten 18,5 % der Krankenstandsfälle länger als sechs Wochen (42 Tage) und verursachten rund 73 % der Krankenstandstage. Bei den Männern bewirkten 19,7 % der Fälle einen Krankenstand mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen und führten zu 74 % der Krankenstandstage.

Psychische Erkrankungen sind zudem die häufigsten Ursachen von Neuzugängen in die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und bei Rehabilitationsgeld-Zuerkennungen. Ein ähnliches Bild zeigt sich aber auch bei der Entwicklung des Pensionsstandes, indem der Anteil an psychischen Erkrankungen von 36,1 % (2011) über 43,8 % (2019) weiter auf 45,7 % (2020) stieg.

Die Produktivität eines Betriebes und auch die Gesamtwirtschaft hängen maßgeblich von qualifizierten und gesunden Arbeitskräften ab. Daher ist die Notwendigkeit von Frühintervention und Wiedereingliederung, auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, auch aus ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll. Mittlerweile sind die Auswirkungen der steigenden Zahl an Erkrankungen und die damit einhergehenden langen Krankenstände bis zur völligen Arbeitsunfähigkeit auch volkswirtschaftlich bedeutsam. Die Reduktion gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die Erhöhung der langfristigen Arbeitsfähigkeit haben erhebliche positive Rückwirkungen auf die Wohlfahrt der Gesellschaft eines Landes. Das Ziel muss sein, dieses positive Potenzial mit gezielten, umfangreichen und nachhaltigen Maßnahmen zu heben.

Was ist also zu tun?

Frühintervention – Wiedereingliederung

Hohe psychische Arbeitsanforderungen können zu gesundheitlichen Einschränkungen führen, wenn sie mit keinen entsprechenden Belohnungen (materiell und immateriell) verbunden sind, also wenn ein unausgewogenes Verausgabungs-Belohnungs-Verhältnis vorliegt. Daher ist bei Maßnahmen zur Gesundheitsverbesserung neben der betroffenen Person auch die starke Einbindung des betrieblichen Umfelds sowie des Gesundheitssystems erforderlich.

  1. Early Intervention in Österreich

Unter dem Begriff Frühintervention (Early Intervention) werden Handlungen verstanden, die auf die positive Beeinflussung des gesundheitlichen Zustands der Beschäftigten durch frühzeitiges Eingreifen abzielen. Es kann hierfür kein allgemein gültiger Zeitpunkt bestimmt werden, die empirische Forschung zeigt aber, dass gesundheitliche Probleme umso wahrscheinlicher irreversibel sind, je später die ersten Interventionen gesetzt werden. Gesundheitsförderliche Effekte zeigen insbesondere Interventionen, die eine Neugestaltung des konkreten Arbeitsplatzes durch veränderte Aufgaben und Verantwortlichkeiten oder durch reduzierte Arbeitszeiten ermöglichen.

Da es bei psychischen Erkrankungen nicht notwendigerweise zu Abwesenheiten am Arbeitsplatz kommt, wäre gerade in solchen Fällen ein frühzeitiges Eingreifen erforderlich.

Als eine konkrete Maßnahme der Frühintervention verschickt die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) Einladungen zu einer persönlichen Beratung an Versicherte, die ohne Unterbrechung seit mindestens 28 Tagen im Krankenstand sind. In diesem freiwilligen Gespräch werden der weitere Krankheits- und Heilungsverlauf erörtert und Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen besprochen. Auch die Situation am Arbeitsplatz kann mitberücksichtigt werden, insbesondere Belastungen, Arbeitszeit, konkrete Tätigkeiten, welche die Heilung beeinflussen. Eine weitere Maßnahme ist das Einladungsschreiben zu fit2work, welches ASVG-Versicherte nach mindestens 40 nicht zusammenhängenden Krankenstandstagen im Jahr erhalten.

Der Vorteil dieser Instrumente liegt darin, dass kürzere, aber wiederkehrende Krankenstände dadurch miterfasst werden. Allerdings nehmen lediglich 8 % der Betroffenen das Beratungsangebot an, oftmals auch viel zu spät. Eine große Herausforderung ist hier, weitere Anreize für die Inanspruchnahme zu schaffen.

Frühzeitiges Eingreifen muss individualisiert erfolgen, je nachdem, in welcher Phase sich die betroffene Person befindet. Die Intervention kann – wenn sie rechtzeitig passiert – das Auftreten einer Krankheit verhindern oder diese frühzeitig bekämpfen, das Fortschreiten aufhalten oder die Folgen und Symptome reduzieren.

  • Re-Integrationsinstrumente in Österreich

Die zwei bedeutendsten Instrumente der Wiedereingliederung in Österreich sind fit2work und die Wiedereingliederungsteilzeit. Beide setzen nach einer sechswöchigen Fehlzeit ein.

  • fit2work

Der Fehlzeitenreport hat bedauerlicherweise gezeigt, dass das freiwillige und kostenlose Beratungsangebot fit2work sowohl von den Betrieben als auch von den Betroffenen noch zu wenig in Anspruch genommen wird.

Im Jahr 2019 gab es insgesamt 135.834 Krankenstandsfälle von unselbständig Beschäftigten, die länger als sechs Wochen dauerten. Die Zahl der fit2work-Erstberatungen von Betroffenen betrug dagegen lediglich 17.189 (2020: 13.728, 2021: 19.439), somit 16,7 % der Langzeitkrankenstände. Dieser Zahl reduzierte sich im Zeitverlauf sogar noch weiter, da nicht alle Erstberatungsfälle durch ein Case-Management weiterbetreut wurden. Personen mit langen Krankenständen konnten dennoch besser mit dem Beratungsangebot von fit2work erreicht werden. Beispielsweise haben Personen mit psychischen Krankheitsursachen oder bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates deutlich häufiger eine fit2work-Beratung in Anspruch genommen, als dies dem Anteil an den Krankenstandsfällen entsprochen hätte.

Die Zahl der fit2work-Betriebsberatungen zwischen 2012 und 2019 lag bei 3.042 (2020 und 2021: 2.972). In Relation zur Gesamtzahl der Betriebe des Jahres 2019 waren das 0,8 %. Die Reichweite ist damit noch geringer als die Personenberatung. Betriebsberatung wird zum überwiegenden Teil von jenen Betrieben in Anspruch genommen, welche unterdurchschnittliche Krankenstände haben, also dort, wo bereits ein hoher Sensibilisierungsgrad bei langen Krankenständen der Mitarbeiter:innen besteht. Die Erhöhung des Bekanntheitsgrades von fit2work in den Betrieben, mit der Betonung der positiven Effekte dieser Maßnahme auch für den Betrieb, könnte zu einer vermehrten Inanspruchnahme führen.

  • Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)

Die WIETZ soll Menschen helfen, nach einer längeren Erkrankung (z. B. Burn-out, Krebserkrankungen) bei einer Krankenstandsdauer von mindestens sechs Wochen schrittweise und langfristig in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dazu ist eine Teilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unterstützt die Wiedereingliederungsmaßnahmen und bezahlt für die Dauer der Maßnahme das Wiedereingliederungsgeld. Die Möglichkeit, diese Re-Integrationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, besteht seit 1.7.2017 und wird gut angenommen. Sie ist ein zielführendes Instrument bei vorübergehenden Erkrankungen.

Bis Mitte 2019 beantragten insgesamt 7.331 Personen WIETZ. Personen mit psychischen Erkrankungen nahmen diese Form der Teilzeit am häufigsten in Anspruch (32 %), gefolgt von Personen mit Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (15 %) und Krebserkrankungen (14 %).

Die WIETZ wird überwiegend von Arbeitnehmer:innen in Großbetrieben beantragt, da solche Betriebe schneller auf ihr qualifiziertes Ersatzpersonal zurückgreifen können. Im Jahr 2019 zählten rund 346.200 Unternehmen in Österreich zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), das sind 99,6 % aller heimischen Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft. Bei rund 87 % der KMU handelte es sich um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten. In dieser Größenklasse sind auch Ein-Personen-Unternehmen inkludiert, welche 2019 rund 38 % aller Unternehmen ausmachten. In Anbetracht dieser Strukturen wird nachvollziehbar, dass die Inanspruchnahme dieser Maßnahme in der derzeitigen Form limitiert ist. Es sind daher auch Unterstützungskonzepte für Kleinbetriebe im Bereich der Humanressource anzudenken, damit die Mitarbeiter:innen diese Form der krankheitsbedingten Teilzeit – wenn erforderlich – uneingeschränkt in Anspruch nehmen können.

Die Weiterentwicklung der konkreten Ausgestaltung der WIETZ würde zu einem Mehrwert führen. Anzudenken wäre zum Beispiel eine künftige Einbeziehung von jenen Menschen, die an chronischen Krankheiten leiden, welche in Schüben verlaufen, aber keinen sechswöchigen durchgehenden Krankenstand verursachen.

Best Practice: „graded work“ – Abgestufte Arbeitszeit

Die in Österreich vorhandenen Instrumente der Wiedereingliederung setzten auf Freiwilligkeit der Betriebe und der betroffenen Personen, somit auf „ermöglichende Ansätze“. International werden demgegenüber mehrheitlich „fordernde Ansätze“ eingesetzt (vgl. Schweiz, Niederlande). Hier sind Regelungen für alle Beteiligten sehr niederschwellig – etwa verpflichtende Gespräche zwischen Beschäftigten, Unternehmen und Sozialversicherung -– vorgesehen. Insbesondere die Betriebe sind gefragt, da Re-Integrationsmaßnahmen vor allem bei psychischen Erkrankungen nur dann erfolgreich sind, wenn unmittelbar am Arbeitsplatz Adaptierungen im Zuge der Wiedereingliederung vorgenommen werden.

Fazit

Frühintervention und Wiedereingliederung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind nicht nur für die Betroffenen von immenser Wichtigkeit, sondern nehmen in modernen Ökonomien an Bedeutung zu.

Um Arbeitnehmer:innen ein „gesundes“ Arbeiten bis zum Regelpensionsantrittsalter zu ermöglichen, sind klare politische Ziele und rechtliche Rahmenbedingungen notwendig. Vor allem der Zunahme der psychischen Erkrankungen in der Erwerbsbevölkerung muss mit einer Zunahme der Interventionsmaßnahmen begegnet werden. Zur Bewältigung der Herausforderungen am Arbeitsmarkt sind gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz, die Etablierung von Koordinierungsmechanismen zwischen allen Stakeholdern (Beschäftigte, Betrieb, Sozialversicherungsträger), der Ausbau eines integrativen Systems mit individualisierten Unterstützungsmöglichkeiten, eine rechtzeitige Rehabilitation und die Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente, wie Early Intervention und Wiedereingliederungsteilzeit, unumgänglich.

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