Einkommenstransparenz: Reden statt Schweigen

05. November 2015

Seit vielen Jahren wird an verschiedenen Rädern gedreht um die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern. Mehr Einkommenstransparenz ist dabei ein zentraler  Schlüssel. Solange in Österreich allerdings die Kultur herrscht über Gehälter nicht zu sprechen, können Lohnunterschiede nicht endgültig beseitigt werden. Zusätzlich erschweren Verschwiegenheitsklauseln in den Arbeitsverträgen eine offene Debatte. Es ist jedoch fraglich, ob solche “Redeverbote” zulässig sind.

 

Denn nur dann, wenn Frauen – und auch Männer – wissen, wie viel der Arbeitskollege oder die –kollegin in einer vergleichbaren Position tatsächlich verdient, kann jemand das berechtigte Anliegen nach gleicher Entlohnung vorbringen. Durch mehr Transparenz bei den Stellenausschreibungen und der Verpflichtung zur Erstellung von Einkommensberichten wurden entscheidende  Schritte gesetzt. Aber es muss noch mehr passieren, um das Tabuthema Gehalt aufzubrechen. Denn eine gerechte und faire Entlohnung liegt im Interesse beider Geschlechter.

Über Gehälter wird noch immer zu wenig gesprochen

In vielen Unternehmen wird noch immer nur hinter vorgehaltener Hand spekuliert, was der Arbeitskollege in etwa verdient. Die direkte Frage danach wird aber oftmals vermieden. An der Unternehmenskultur, über sein Gehalt nicht zu reden, dürfte sich auch nach der aktuellen Evaluierung der Einkommensberichte im Auftrag des Frauenministeriums nicht allzu viel getan haben: lediglich ein Viertel der Beschäftigten wissen überhaupt, dass es einen Einkommensbericht gibt. Nach dem Gesetz hätten Arbeitnehmerinnen das Recht in den Einkommensbericht Einsicht zu nehmen und zu schauen wo sie gehaltsmäßig stehen. Doch zu wenige nutzen bis dato dieses Instrument.

Dabei ist die Information über den Verdienst der anderen MitarbeiterInnen von besonderer Bedeutung:

  • Gehälter können miteinander verglichen und damit Einkommens-Diskriminierungen erkannt werden,
  • die Information ist hilfreich bei Gehaltverhandlungen im eigenen Unternehmen,
  • aber auch bei einem Jobwechsel ist die Info, wie viel man in welcher Branche verdienen kann, wichtig

Insbesondere für Frauen wäre eine transparente Lohnkultur von großem Wert, denn wie die Daten zeigen, verdienen sie auch wenn alle objektiven Faktoren wie Ausbildung, Branche, Berufserfahrung etc. herausgerechnet werden, um 15 % weniger, wie sie Statistik Austria nachweist. Für Frauen wäre es also besonders wichtig, die notwendigen Informationen zu bekommen um die (berechtigte) Frage stellen zu können: Warum verdient eigentlich mein Arbeitskollege mehr?

Verschwiegenheit versus Einkommenstransparenz?

Ein Hindernis für mehr Transparenz in der Lohngestaltung stellen jedenfalls Verschwiegenheitsklauseln dar. Noch immer gibt es Unternehmen, die ihren ArbeitnehmerInnen verbieten sich mit anderen ArbeitnehmerInnen über die Höhe der Entlohnung auszutauschen. Auch Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen sind nach wie vor Realität. Nicht nur die bestehende Kultur, über den eigenen Verdienst nicht zu sprechen, sondern auch diese Klauseln erschweren die Durchsetzung des Rechts auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Es gibt jedoch gute Gründe, diese als unzulässig zu betrachten:

  • Ein Austausch über die Höhe des Gehalts ist wichtig, um feststellen zu können, ob jemand diskriminierungsfrei entlohnt wird
  • Die Information ist Grundlage für die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs
  • Auch für die Durchsetzung des Rechts auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit, ist die Höhe des Einkommens der Vergleichsperson entscheidend.

Eine erzwungene oder freiwillige Verschwiegenheit über die Höhe der Entlohnung schadet ArbeitnehmerInnen und setzt Ungerechtigkeiten fort.

In Österreich mussten sich die Gerichte bis dato mit der Frage der Verschwiegenheitsklauseln noch nicht auseinandersetzen. Allerdings gibt es dazu ein Urteil aus Deutschland: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern kam zum Ergebnis, dass Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam sind, die ArbeitnehmerInnen verbieten, über ihr Gehalt zu reden. Die ArbeitnehmerInnen wären ansonsten daran gehindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen.

Verhandlungsgeschick keine Rechtfertigung

Im Zusammenhang mit dem Thema ungleiche Entlohnung für Männer und Frauen wird seitens der Arbeitgeberseite auch immer gerne auf das mangelnde Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmerinnen verwiesen: Dazu sind zwei Aspekte zu beachten: Erstens braucht es auch für gerechte und faire Gehaltsverhandlungen  die Information über die Gehaltsstrukturen in den jeweiligen Unternehmen bzw. in der Branche, und zweites hat der OGH bereits 1998 klar entscheiden, dass es nicht auf die Verhandlungskünste der jeweiligen BewerberInnen ankommen darf, sondern der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass die Entlohnung diskriminierungsfrei erfolgt.

Recht auf Einkommenstransparenz

Ein Austausch über die Höhe der Entlohnung mit anderen ArbeitnehmerInnen im Betrieb zahlt sich aus, weil es zur Einkommensgerechtigkeit beiträgt und bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilft. Die Möglichkeit auf Einsicht in den Einkommensbericht (dieser muss in Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen erstellt werden) sollte vermehrt genutzt werden. Denn jede/r Arbeitnehmer/ in hat das Recht zu wissen, wo er/sie gehaltsmäßig steht.

Gespräche unter ArbeitnehmerInnen innerhalb eines Unternehmens über die Höhe des Verdienstes bzw. über den Inhalt des Einkommensberichts sind zulässig und stellen mE keinen Verstoß gegen eine Verschwiegenheit dar.

Branchenübliche Gehälter können zudem mit Hilfe des Gehaltsrechners erforscht werden: https://www.gehaltsrechner.gv.at/