20 Jahre Privatstiftungsrecht – Handlungsbedarf?

19. November 2013

Wenn von Stiftungen die Rede ist, sind die ersten Bilder üblicherweise reiche Personen – Millionäre oder gar Milliardäre, die ihre Immobilien, Wertpapiere und Geldvermögen auf die sichere Seite bringen, ihre Nachkommen versorgen und obendrein dieses Konstrukt auch noch möglichst steuerschonend gestalten wollen. Dieses Bild wird ergänzt durch einen dicken Mantel der Verschwiegenheit, der sie umgibt und dafür sorgt, dass nur wenige Informationen nach außen dringen und öffentlich publiziert werden.

Von österreichischen Stiftungen – es gibt 2012 3.289  Stiftungen –  weiß man jedenfalls  nur wenig.  So wird vermutet, dass sie etwa über ein Vermögen von 70 bis 100 Mrd € verfügen, dass etwa zwei Drittel dieses Vermögens aus Unternehmensbeteiligungen und der Rest aus Immobilien und Liquiden Mitteln bestehen. Das gesamte Geldvermögen des österreichischen privaten Haushaltssektors beträgt laut Statistik der ÖNB 2012 ca 525 Mrd €. Dies bedeutet, dass etwa ein Fünftel des  Geldvermögens in Privatstiftungen geparkt ist. Die Verteilung der Unternehmensbeteiligungen innerhalb der Privatstiftungen ist sehr  ungleich, etwa 80% der Beteiligungen befinden sich in den Assets der Top 10%-Stiftungen.[1]  Das Halten von Beteiligungen ist also die „Kerntätigkeit“ vieler österreichischer Stiftungen und einige große Stiftungen verwalten bedeutende Konzerngeflechte. Viele heimische Investorenfamilien haben ihre Beteiligungen in Stiftungen eingebracht, wie etwa Flick, Horten, Wlaschek, Piech, Mayr-Melnhof, Langes-Swarowski, Leitner, Haselsteiner, Drexel oder Prinzhorn.

Neben den eigennützigen Privatstiftungen gibt es auch einen gemeinnützigen Sektor, zu dem etwas mehr als 600 Privatstiftungen gezählt werden.  Dazu gehören auch Bundes- und Landesstiftungen, ihre Stiftungszweck umfasst meist die Förderung von Bildung und Forschung, soziale Dienste, Kultur- oder Sport sowie das Gesundheitswesen.

Im Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion standen in den letzten Jahren vor allem die großzügigen Steuerprivilegien. Diese wurden in den letzten Jahren sukzessive zurückgebaut, zuletzt wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2011 die Zwischensteuer für Zinserträge von 12,5% auf 25% angehoben. Übrig bleibt noch das Privileg, Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen innerhalb eines Jahres auf einen Beteiligungserwerb anrechnen zu dürfen.  Besonders die großen Stiftungen mit großen Beteiligungswerten profitieren davon weiterhin.

Die Zurücknahme der Steuerprivilegien hat auch dazu geführt, dass die Anzahl der Stiftungen in Österreich erstmals leicht rückgängig ist. Stiftungsgründungen vorwiegend aus steuerlichen Motiven lohnt sich kaum mehr, das ursprüngliche Motiv von Stiftungsgründungen – die nachhaltige Sicherung bzw das Zusammenhalten von Vermögen – rückt somit nun stärker in den Vordergrund.  Der Rückgang der Neustiftungen ist aber auch mit einer Sättigung verbunden, die meisten in Frage kommenden Familieninvestoren haben ihr Vermögen längst in Stiftungen eingebracht.

Was bringen Stiftungen der Volkswirtschaft?

Über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Stiftungen kann man geteilter Meinung sein. Der Stiftungsverband schreibt allen österreichischen Stiftungen eine Wertschöpfung in Österreich in der Höhe von 1,7 Mrd € zu, dies würde einem Anteil an etwa 0,79% am BIP entsprechen. In dieser Statistik werden aber alle Holdinggesellschaften in Österreich miteinbezogen, also auch Aktiengesellschaften und GmbH-Holdings. Nur zum Vergleich: die österreichische Post AG alleine weist laut ihrem letzten Nachhaltigkeitsbereich eine Wertschöpfung von etwa 1,2 Mrd € aus.

Rund 11.000 Beschäftigte arbeiten direkt im Stiftungssektor, es sind vor allem Arbeitsplätze bei Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Banken. In den Töchtergesellschaften der Stiftungen arbeiten bis zu 400.000 Personen. Inwieweit die Tatsache, dass ihre Muttergesellschaft in Form einer Stiftung organisiert ist, auch zur Sicherung des Arbeitsplatzes beiträgt, muss zumindest skeptisch betrachtet werden. Wenngleich die Stiftungskonstruktion zum Schutz vor feindlichen Übernahmen sowie zur Bildung eines stabilen Kernaktionärs hilfreich sein kann, so  hängt die konkrete Beschäftigung in den operativen Gesellschaften doch vielmehr von der jeweiligen konjunkturellen Lage, der Wettbewerbssituation sowie den verfolgten strategischen Zielen des Managements ab. Die größten Jobkiller – wie etwa Umstrukturierungen – können auch Stiftungen als Mütter nicht verhindern.  Und letztlich ist die Tatsache, dass sich Beteiligungen in einer österreichischen Stiftung befinden nicht damit gleichzusetzen, dass auch die Steuerung des Konzerns aus Österreich erfolgt. Nur letzteres würde aber einen bemerkbaren positiven Einfluss in Richtung Standortsicherung mit sich bringen.

Grauzone Stiftungen

Handlungsbedarf besteht bei der mangelnden Transparenz von Stiftungen. Zwar findet man die Stiftungen im Firmenbuch, sogar die Stiftungsurkunde muss veröffentlicht werden. Das war es aber auch schon. Stiftungszusatzurkunden, die etwa die Namen der Begünstigten oder die Bestimmung eines Letztbegünstigten enthalten, müssen nicht veröffentlicht werden. Einen Jahresabschluss sucht man vergeblich. Konzernabschlüsse müssen zwar erstellt  aber nicht im Firmenbuch eingereicht werden. Auch Stiftungen, die als „Zwischengesellschaften“ oder „Zweckgesellschaften“ gegründet werden, müssen nicht in Konzernabschlüssen konsolidiert werden. Stiftungen sind also eine Grauzone, über den Inhalt ist nur wenig bekannt.

In den veröffentlichten Stiftungsurkunden können die Stifter identifiziert werden, Stiftungsvorstände müssen auch im Firmenbuch eingetragen werden. In vielen Stiftungen haben aber in den letzten Jahren die Begünstigten erheblichen Einfluss auf die Kontrolle der Stiftungen erworben, etwa in dem sie teilweise sogar mehrheitlich in Beiräte nominiert werden. Die einflussreichen Beiratsmitglieder wieder sind öffentlich nicht bekannt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2011 wurde aber wenigstens eine Meldepflicht der Begünstigten an die Finanzbehörde statuiert – eine Prävention in Bezug auf Geldwäsche.

Hier muss sich also einiges ändern. Ein zeitgemäßes Stiftungsrecht muss auch eine entsprechende Transparenz der Stiftungen beinhalten, insbesondere bei jenen Stiftungen, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Einflusses auf die wirtschaftlich operativ agierenden Tochtergesellschaften eine bedeutende Stellung einnehmen. Auch allgemeine statistische Daten über Stiftungen sollten künftig – etwa Statistik Austria – zur Verfügung gestellt werden müssen, um die volkswirtschaftliche Bedeutung besser einschätzen zu können.

Corporate Governance

Ein weiteres Problem, welches derzeit intensiv diskutiert wird, ist der Einfluss von Begünstigten. Diese sind per Stiftungsgesetz von der Funktion eines Stiftungsvorstandes ausgeschlossen, im Aufsichtsrat dürfen sie nicht über eine Mehrheit verfügen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei – verkürzt dargestellt – die Frage, ob es das „Wesen“ einer Stiftung, nämlich das Verfolgen des Stiftungszweckes, erfordert, Begünstigte von der Geschäftsführung prinzipiell auszuschließen. Bei Kapitalgesellschaften ist dies nicht der Fall, Aktionäre etwa dürfen auch gleichzeitig Vorstände sein oder über die Mehrheit im Aufsichtsrat verfügen. Vertreter der Stiftungen wünschen sich hier insbesondere die Einräumung von mehr Begünstigtenrechte im „Beirat“ einer Stiftung. Aus AK-Sicht führt ein Ausbau der Beiräte in die falsche Richtung. Diskutabel wäre  aber  wohl  eine Weiterentwicklung des Aufsichtsrates. Vor allem bei Stiftungen, bei denen der Stifter nicht mehr lebt und der Vorstand möglicherweise ein  „unkontrolliertes“ Eigenleben entwickelt, wäre eine Kontrollinstanz im Sinne eines Aufsichtsrates sinnvoll.  Dazu müßte der Stiftungsaufsichtsrat aber belebt werden. Die derzeitige Eintrittsschwelle (ua 300 Beschäftigte bei einer Stiftung) führt dazu, dass es nahezu keine Aufsichtsräte gibt. Vorbild sollte diesbezüglich der aktienrechtliche Aufsichtsrat haben. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist bei Aktiengesellschaften ein Aufsichtsrat einzurichten.

Reformbedarf

Das Stiftungsrecht der Zukunft sollte also von deutlich mehr Transparenz im Vergleich zum heutigen Stand geprägt sein. Der Rückbau der steuerlichen Vorteile ging in die richtige Richtung, das Motiv, sein Vermögen in eine Stiftung einzubringen sollte der nachhaltige Erhalt von Vermögen sein und nicht die Optimierung der Steuerleistungen.  Im Rahmen der Corporate Governance ist die Rolle der Begünstigten zu klären und klarer zu definieren.


[1] ÖNB Geldpolitik & Wirtschaft Q4/09; Unternehmensbeteiligungen der privaten Haushalte in Österreich;